Feu­er­wehr Düs­sel­dorf ersetzt beschä­digte und feh­lende Hinweisschilder

Bereits im letz­ten Jahr hat die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf 70 Hin­weis­schil­der ent­lang des Rhein­ver­lau­fes auf­ge­stellt, um so vor den mög­li­chen Gefah­ren beim Baden im Rhein auf­merk­sa­men zu machen. Zu Beginn der neuen Som­mer­zeit hat die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf über­all dort, wo durch Van­da­lis­mus Hin­weis­schil­der beschä­digt sind oder sogar ganz feh­len, diese ersetzt. Dazu sind erneut 50 Hin­weis­schil­der ange­bracht wor­den, die die bestehende Beschil­de­rung ergän­zen bezie­hungs­weise ersetzen.

Die Feuerwehr Düsseldorf hat überall dort, wo durch Vandalismus Hinweisschilder beschädigt sind oder sogar ganz fehlen, diese ersetzt,(c)Landeshauptstadt Düsseldorf/Feuerwehr<br />

“Die Gefah­ren, die mit dem Baden im Rhein ver­bun­den sind, wer­den lei­der noch zu häu­fig unter­schätzt”, erklärt der Lei­ter der Feu­er­wehr David von der Lieth den Grund zur erneu­ten Anbrin­gung der Hin­weis­schil­der. “Ins­be­son­dere nicht sicht­bare Unter­strö­mun­gen und die Strö­mungs­ver­hält­nisse, die durch den Schiffs­ver­kehr her­vor­ge­ru­fen wer­den, sind dabei beson­ders gefähr­lich. Aus die­sem Grund wer­den wir bis zu einer dau­er­haf­ten Anbrin­gung von Hin­weis­schil­dern an einer Inte­rims­lö­sung fest­hal­ten, um die Gefahr wei­ter­hin in das Bewusst­sein der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu rufen.”

In die­sem Jahr gab es für die Ein­satz­kräfte der Feu­er­wehr Düs­sel­dorf bereits 14 (2023: 41) Alar­mie­run­gen zu Per­so­nen im Rhein. Dabei konn­ten fünf (2023: 11) Men­schen geret­tet und zur wei­te­ren Behand­lung in ein Kran­ken­haus trans­por­tiert wer­den. Für eine (2023: 3) Per­son kam jede Hilfe zu spät.

Die Hin­weis­schil­der war­nen mit Pik­to­gram­men und kur­zen Hin­wei­sen auf Deutsch, Eng­lisch, Tür­kisch, Ara­bisch und Ukrai­nisch vor der Lebens­ge­fahr, die beim Schwim­men im Rhein droht. Zudem wer­den Ver­hal­tens­hin­weise gege­ben, die für alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher des Rhein­ufers einen ange­neh­men Auf­ent­halt vor Ort ermög­li­chen. Dazu gehört das Ent­sor­gen von Müll oder der Ver­zicht auf ein offe­nes Feuer. Neben den War­nun­gen und Ver­hal­tens­hin­wei­sen sind auch die Infor­ma­tion der Not­ruf­num­mer und die Stand­ort-Num­mer ange­ge­ben. Sollte ein Not­ruf not­wen­dig sein, kann diese immer mit­ge­teilt wer­den. So wird den Ein­satz­kräf­ten die prä­zise Ziel­fahrt ermög­licht, sodass sie schnel­ler vor Ort sein können.

Im Rhein ist das Schwim­men nach der Ver­ord­nung über das Baden in der Bun­des­was­ser­straße Rhein in bestimm­ten Zonen gene­rell ver­bo­ten. So gilt 100 Meter ober­halb und unter­halb von Rhein­hä­fen Bade­ver­bot. An Brü­cken, Schiffs- und Fähr­lan­de­stel­len, Schleu­sen, Vor­hä­fen, Umschlag­stel­len und Werf­ten darf eben­falls nicht geschwom­men werden.

Aber auch dort, wo das Schwim­men nicht aus­drück­lich ver­bo­ten ist, kann es lebens­ge­fähr­lich sein. Bei­spiels­weise an soge­nann­ten Krib­ben — ins Was­ser ragende Kies­flä­chen — bil­den sich oft tücki­sche Stru­del und Strö­mun­gen. Eine beson­ders starke Strö­mung herrscht auch in der Fahr­rinne. Wenn ein Schiff vor­bei­fährt, zieht dies das Was­ser an. Dadurch wer­den vor allem Kin­dern in das Was­ser her­ein­ge­zo­gen. Trü­ge­risch dabei ist, dass die Schiffe meist schon viele hun­dert Meter wei­ter­ge­fah­ren sind, bis der Sog oder die anschlie­ßen­den Wel­len am Ufer ankom­men. Gerade der Ein­druck des nied­ri­ge­ren Was­ser­stan­des ver­lockt Kin­der, in den Fluss zu waten.

 

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