Im Ernst­fall hätte die­ser Lösch­zug den Ein­satz­ort in der Schweid­nit­zer Straße nur mit gro­ßer Ver­zö­ge­rung erreicht — zahl­rei­che Autos park­ten regel­wid­rig auf dem Geh­weg und ver­eng­ten so auch die Fahrbahn,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Uwe Schaffmeister

 

Feu­er­wehr Düs­sel­dorf macht bei der Durch­fahrt von Stra­ßen in Eller auf die Gefahr auf­merk­sam, die durch “Falsch­par­ker” entstehen/Bilanz: 14 Ver­war­nun­gen und zwei Hal­ter­er­mitt­lun­gen bei einer demons­tra­ti­ven Einsatzfahrt

Immer häu­fi­ger wer­den die Ret­tungs­kräfte der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf durch Falsch­par­ker behin­dert. Bei Ein­satz­fahr­ten zu in Not gera­te­nen Men­schen, Brän­den oder Ver­kehrs­un­fäl­len gehen so wert­volle Minute ver­lo­ren. Am Mitt­woch, 24. Juli, star­tete die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf des­halb an der Wache Beh­ren­straße in Rich­tung Eller und durch­fuhr meh­rere Stra­ßen, um auf das Pro­blem auf­merk­sam zu machen. In Zusam­men­ar­beit mit der Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes und dem Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment zeigte die Feu­er­wehr, wie schwer ein Durch­kom­men oft­mals ist.

Erst in der ver­gan­ge­nen Woche hatte es wie­der zwei Vor­fälle mit Falsch­par­kern gege­ben. So musste die Feu­er­wehr am Abend des 19. Juli zum Man­nes­mann­ufer aus­rü­cken, um dort Men­schen aus einem ste­cken­ge­blie­be­nen Auf­zug zu befreien. Bereits an der Kreu­zung der Ber­ger Allee mit der Tho­mas­straße war für das Lösch­fahr­zeug auf­grund von falsch­par­ken­den Fahr­zeu­gen kein Wei­ter­kom­men mög­lich. Die ver­blie­be­nen rund 300 Meter leg­ten die fünf Ein­satz­kräfte dann mit Mate­rial zu Fuß zurück, da eine Zufahrt über eine andere Straße eben­falls durch Falsch­par­ker ver­sperrt war. Bereits am nächs­ten Tag kam es bei einem gemel­de­ten Woh­nungs­brand in Bilk zum nächs­ten Vor­fall: Zwei falsch­par­kende Pkw ver­hin­der­ten das Wei­ter­kom­men der Feu­er­wehr, sodass die Ein­satz­kräfte auch hier die letz­ten Meter zu Fuß zurück­le­gen muss­ten. Die Poli­zei küm­merte sich in bei­den Fäl­len um die Ein­lei­tung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Bereits seit vie­len Jah­ren macht die Feu­er­wehr auf die Pro­ble­ma­tik auf­merk­sam. Für viele Auto­fah­rer ist es noch immer eine ver­meint­li­che Baga­telle, wenn sie ihre Fahr­zeuge falsch par­ken. Ande­ren ist oft gar nicht bewusst, dass sie Ret­tungs­wege ver­sper­ren. Dabei kann es schlimme Fol­gen haben, wenn die Ein­satz­fahr­zeuge auf­grund von Falsch­par­kern ver­spä­tet oder gar nicht am Unglücks­ort ankommen.

Auto­fah­rer sol­len sen­si­bi­li­siert werden
Exem­pla­risch sind dies­mal die Roß­bach­straße, die Leu­then­straße sowie die Weich­sel­straße in Eller. Das Haupt­au­gen­merk bei der Fahrt durch den süd­öst­li­chen Stadt­teil Düs­sel­dorfs soll dar­auf lie­gen, das Bewusst­sein der Bür­ger auf umsich­ti­ges Par­ken zu len­ken, um im Not­fall genü­gend Bewe­gungs­frei­heit für die Ein­satz­fahr­zeuge der Feu­er­wehr zu gewähr­leis­ten. Falls erfor­der­lich, wer­den im Anschluss an die Fahrt auch ört­li­che Beschil­de­run­gen und Fahr­bahn­mar­kie­run­gen ver­bes­sert. “Ziel unse­rer Aktion ist es, die Auto­fah­rer für die­ses Thema zu sen­si­bi­li­sie­ren. Jedem muss bewusst sein, dass Falsch­par­ker Men­schen­le­ben gefähr­den, denn die Ein­satz­kräfte von Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst brau­chen Platz um schnelle Hilfe leis­ten zu kön­nen”, sagt Feu­er­wehr­chef David von der Lieth.

“Wir schrei­ben selbst keine Straf­zet­tel, uns geht es viel­mehr darum dar­zu­stel­len, dass auch wenn ein Auto an einer engen Stelle noch durch­kommt, ein gro­ßes Feu­er­wehr­fahr­zeug dort seine Gren­zen fin­det”, führt der Feu­er­wehr­chef wei­ter aus. Die Lösch­fahr­zeuge und Dreh­lei­tern haben in der Regel eine Fahr­zeug­breite von zwei Metern und 55 Zen­ti­me­tern, hinzu kom­men noch die Außen­spie­gel. In der Nord­rhein-West­fä­li­schen Bau­ord­nung wer­den für Feu­er­wehr­zu­fahr­ten Durch­fahrts­brei­ten von min­des­tens drei Metern beschrie­ben, die im Kur­ven­be­reich je nach Radius deut­lich grö­ßer werden.

Situa­tion in der Landeshauptstadt
Die städ­ti­sche Ver­kehrs­über­wa­chung sprach für zuge­parkte Feu­er­wehr­be­we­gungs­zo­nen und ‑zufahr­ten alleine im letz­ten Jahr 2.601 (2017: 2.708) Ver­war­nun­gen aus und lei­tete 376 (2017: 436) Abschlepp­maß­nah­men ein. In der ers­ten Jah­res­hälfte 2019 waren es bereits 1.234 (2018: 1.289) Ver­war­nun­gen und 132 (2018: 287) Abschlepp­maß­nah­men, die durch die Ein­satz­teams des Ord­nungs­am­tes aus­ge­spro­chen wer­den mussten.

Umgang mit Falsch­parkern
Wenn bei einem Not­fall die Wege für die Feu­er­wehr durch falsch par­kende Autos ver­sperrt sind, ver­su­chen die Ein­satz­kräfte zunächst, die Hin­der­nisse zu umfah­ren. Aus ver­schie­de­nen Rich­tun­gen wer­den dann die Ein­satz­wa­gen zu der gemel­de­ten Adresse gelenkt, um so bei Eng­stel­len den Unglücks­ort trotz­dem schnell zu errei­chen. Durch Umwege geht jedoch wert­volle “Ret­tungs­zeit” ver­lo­ren. Oft genug sind auch die ande­ren Zufahrts­stra­ßen voll­ge­stellt und nur schwer zu durch­fah­ren. Zudem ver­hin­dern falsch abge­stellte Fahr­zeuge, ins­be­son­dere in zwei­ter Reihe oder in Kur­ven, nicht nur die Durch­fahrt, son­dern auch das Auf­stel­len von Dreh­lei­tern, die bei Woh­nungs­brän­den zur Ret­tung von Men­schen aus obe­ren Eta­gen not­wen­dig sind. Selbst Hydran­ten, die von der Feu­er­wehr bei Brän­den zur Was­ser­ent­nahme benö­tigt wer­den, sind regel­mä­ßig zuge­stellt. Wenn das Umfah­ren der Hin­der­nis­stelle nicht mög­lich ist, wird ver­sucht das Fahr­zeug weg­zu­drü­cken. Damit ver­bun­dene Beschä­di­gun­gen der Autos sind keine Sel­ten­heit. Die Bilanz die­ser demons­tra­ti­ven Ein­satz­fahrt unter ande­rem durch die Schweid­nit­zer Straße: Die Ein­satz­kräfte des Ord­nungs­am­tes erteil­ten 14 Ver­war­nun­gen und muss­ten zwei Hal­ter ermit­teln, deren Fahr­zeuge ein Ein­satz­fahr­zeug behinderten.

Rück­sichts­lo­ses Park­ver­hal­ten kann übri­gens auch recht­li­che Fol­gen nach sich zie­hen, wenn dadurch jemand zu Scha­den kommt und Ersatz­an­sprü­che stellt. Für Schä­den an Ein­satz­fahr­zeu­gen der Feu­er­wehr müs­sen Falsch­par­ker zudem künf­tig mit einer Kos­ten­be­tei­li­gung von 25 Pro­zent rechnen.