Stadt geht verstärkt gegen illegale Abfallablagerungen vor/Höhere Verwarngelder
Das Thema Stadtsauberkeit bleibt ein “Dauerbrenner”: Mit einem “10 Punkte Programm” ist die Landeshauptstadt im vergangenen Jahr angetreten, um dem “Littering”, der Vermüllung der Stadt, entgegenzutreten. Dies trägt bereits Früchte, aber einige Zeitgenossen zeigen sich wenig einsichtig, ihren Teil zur Stadtsauberkeit beizutragen. Um auch diese zu erreichen, hat die Stadt nun fünf “Mülldetektive” eingestellt, die gegen illegale Müllablagerungen vorgehen sollen, damit die Schmuddelecken, die sich vor allem an einigen Containerstandorten gebildet haben, verschwinden. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss nun verstärkt mit Verwarngeldern rechnen.
Die Arbeiten am Programm “10 Punkte für mehr Stadtsauberkeit”, das Oberbürgermeister Thomas Geisel am 15. Mai 2019 vorgestellt hat, sind weit voran geschritten. Um nur drei Aspekte zu nennen:
Die Zahl der blauen Tonnen, über die Altpapier bequem “ab Grundstück” entsorgt wird, hat sich von rund 48.000 im Mai 2019 auf aktuell rund 59.200 erhöht. Daraufhin konnten an bisher 89 Containerstandorten die Papiercontainer abgezogen werden. Die Häufigkeit der Leerung besonders hoch frequentierter Container im Innenstadtbereich kann daraufhin aufgestockt werden.
Die Zahl der Straßenpapierkörbe wurde und wird kontinuierlich weiter erhöht. Inzwischen gibt es in der Landeshauptstadt knapp 7.000 Abfallkörbe im Straßenraum.
Meldungen über Vermüllungen, die über die Stadtsauberkeitsapp “Düsseldorf bleibt sauber” eingehen, werden meist im Laufe eines Tages abgearbeitet. Im ersten Halbjahr 2020 meldeten aufmerksame Mitbürger*innen insgesamt 1.200 bis 1.400 illegale Müllansammlungen pro Monat — also rund 40 pro Tag.
Illegale Abfallablagerungen nehmen zu
Es zeigte sich aber auch, dass es trotz dieser Verbesserungen im Service der Abfallsammlung immer noch zu nicht ordnungsgemäßen Abfallablagerungen an einigen Containerstandorten kommt. Dort verstärkt die Stadt nun die ordnungsbehördliche Verfolgung von “Müllsündern”. Mitte Mai 2020 wurde der Außendienst des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz um ein fünfköpfiges “Ermittlungsteam Abfallablagerungen” verstärkt. Die drei Frauen und zwei Männer waren zuvor im Ordnungs- und Servicedienst, in der Verkehrsüberwachung und im Stadtentwässerungsbetrieb tätig, und bringen so wertvolle zusätzliche Erfahrungen in die ordnungsbehördliche Tätigkeit im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz ein. Die “Mülldetektive” sind dabei sowohl in Zivil als auch in Dienstkleidung unterwegs. Das Ermittlerteam soll im Herbst weiter verstärkt werden. Um Arbeitslose in das Berufsleben zurück zu führen, sucht das Jobcenter hierfür unter seinen Klienten derzeit nach geeigneten Kandidat*innen.
Zunehmend Sorge bereitet der Stadt auch nicht angemeldeter Sperrmüll. Dabei ist die Sperrmüllentsorgung in Düsseldorf kostenlos: Sperrmüll kann unter der Telefonnummer 0211.83099222 oder per E‑Mail unter www.awista.de/privathaushalte/sperrmuell/ angemeldet werden. Man bekommt einen Abholtermin innerhalb von zwei bis vier Wochen genannt. Außerdem kann Sperrmüll auch auf dem Recyclinghof am Flinger Broich (neben der Müllverbrennung) oder auf der Zentraldeponie in Hubbelrath gegen Gebühr abgeliefert werden. Alternativ kann auch ein Entrümpelungsunternehmen engagiert werden.
Oberbürgermeister Thomas Geisel: “Die Stadtsauberkeit liegt mir sehr am Herzen. Die meisten Menschen halten sich an die Regeln. Diejenigen, die das nicht tun, müssen nun befürchten, ertappt zu werden. Das Ermittlungsteam überwacht unter anderem bekannte ‘Hot spots’ für Abfallablagerungen, hat aber auch einen Blick auf Reviere, in denen aktuell verstärkt Sperrmüll auftaucht. Der Blick auf illegale Sperrmüllablagerungen ist gerade jetzt zu Coronazeiten wichtiger geworden.” Der Lockdown und die nachfolgenden Beschränkungen haben anscheinend viele motiviert, zuhause aufzuräumen und sich neu einzurichten. “Das sei auch jedem gerne gegönnt, ändert aber nichts daran, dass Sperrmüll zur Abholung bei der AWISTA angemeldet werden muss”, so der Oberbürgermeister.
Erhöhte Verwarngelder drohen
Der bestehende Bußgeldkatalog zur Ahndung von nicht beseitigten Verunreinigungen auf Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen gemäß § 2 der Düsseldorfer Straßenordnung (DStO) besteht unverändert seit August 2003 und erhielt sein Gesicht durch die im Außendienst eingesetzte sogenannte “Rote Karte”. Dieser Katalog sieht demzufolge aktuell nicht nur inflationsbedingt sondern auch durch ein deutlich verändertes Umweltbewusstsein unzeitgemäße Verwarn- und Bußgeldsätze vor. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, zukünftig die nachfolgend benannten Verwarn- und Bußgeldtatbestände im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Entsorgung von sogenannten Kleinstabfällen wie folgt anzupassen:
Tatbestand:
- Zigarettenkippen achtlos wegwerfen: bisher 10 Euro; neu 50 Euro
- Obst‑, Essensreste, Kaugummi, Dosen, Flaschen, Tetra-Packs, Abfall wie Pommestüten, Pizzakartons oder ähnliches wegwerfen: bisher 20 Euro; neu 50 Euro
- Aschenbecher im Rinnstein entleeren: bisher 35 Euro; neu 75 Euro
- Hundekot nicht ordnungsgemäß entsorgen: bisher 75 Euro; neu 100 Euro
- Hausmüll in oder an öffentlichen Abfalleimern entsorgen: bisher 75 Euro; neu 100 Euro
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Standardsätze, die im Einzelfall sowohl nach unten wie nach oben hin verändert werden können. Hierbei werden beispielsweise folgende Aspekte mit einbezogen:der Ort des Geschehens (Umfeld wie beispielsweise historische oder denkmalgeschützte Bereiche, Kinderspielplatz, Grünfläche, Naturschutzgebiet), Auswirkungen/Folgen des ordnungswidrigen Handelns, handelt es sich um einen Erst- oder Wiederholungsverstoß, Äußerungen des Betroffenen bei der Anhörung im Verfahren, Einsicht, Alter und Einkommen des Betroffenen.
Bei der Bemessung der neuen Regelbeträge waren Aspekte wie die Verhältnismäßigkeit gegenüber anderen Ahndungsfeldern, die Wirkung der Verunreinigung in ihrer Wahrnehmung als auch Umweltbelastung sowie die “Verfahrensökonomie” bei der weiteren Abwicklung von Bedeutung. So liegen die Verstöße mit einem Verwarngeld von 50 Euro betraglich in etwa auf der gleichen Höhe wie Parkverstöße auf Geh- und Radwegen. Eine betragliche Unterscheidung zur optischen Wirkung eines achtlos weggeworfenen Pizzakartons gegenüber einer vermeintlich unscheinbareren Zigarrettenkippe erfolgt nicht, da deren umweltbelastende Wirkung im Zuge der im Glimmstengel eingelagerten Chemikalien ungleich größer ist. Ein Zahlungsangebot von 50 Euro eröffnet für alle Seiten ein unkompliziertes Prozedere, die “Angelegenheit” über den Einsatz eines “gängigen Zahlungsmittels” und der damit abgeschlossenen Verwarnung “aus der Welt zu schaffen”. Weitergehende Verstöße — wie das bewusste Entleeren eines Aschenbechers im Rinnstein — werden dagegen nicht mehr über eine Verwarnung abgewickelt, sondern ziehen in jedem Fall einen Bußgeldbescheid mit der dargestellten Geldbuße zuzüglich Verwaltungsgebühren und –kosten von zurzeit 28,50 Euro nach sich.
In den sieben Wochen seit Aufnahme des Dienstbetriebs hat das neue Ermittlungsteam des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz in 77 Fällen illegaler Abfallablagerungen Verwarngelder erhoben, insgesamt in Höhe von 3.575 Euro. Hintergrund waren überwiegend Beistellungen an Depotcontainern. Weiterhin wurden in 17 Fällen Bußgeldverfahren über eine Summe von insgesamt 2.620 Euro eingeleitet. Dies betraf überwiegend nicht angemeldeten Sperrmüll. Zusätzlich zu Bußgeldern haben “Müllsünder” in der Regel zusätzliche die Kosten für die Entsorgung ihrer Abfälle zu übernehmen.
Entsorgungsregeln bitte beachten
Das Umweltamt macht nochmals auf die Regeln bei der Nutzung von Papiercontainern aufmerksam:
Pappen sind zu zerkleinern, um nicht die Einfüllöffnungen der Container zu verstopfen,
Pappen und Kartons dürfen nicht neben den Containern abgestellt werden. Empfohlen wird, die ‘weniger nachgefragten’ Zeiten zur Wochenmitte zur Entsorgung zu nutzen,
Gewerbliches Altpapier darf nicht in die Container gegeben werden. Gewerbebetriebe haben für ihre Abfälle und Wertstoffe immer einen separaten Entsorgungsweg zu organisieren. Hier hilft die Gewerbekundenberatung der AWISTA unter www.awista.de/geschaeftskunden.
Das Ermittlungsteam berät auch über regelkonforme Entsorgungswege, verweist Gewerbebetriebe gegebenenfalls an die Gewerbekundenberatung der AWISTA und hält zum Beispiel nach, ob ein ertappter Gewerbebetrieb eine notwendige Altpapiertonne auch tatsächlich bestellt hat.
Besonders schwerwiegend sind Fälle, in denen ein Gewerbebetrieb gefährliche Abfälle (beispielsweise Lösungsmittel, Lackreste, Altöl) oder auch potenziell infektiöse Speisereste wild ablagert. Letzteres führt auch zur Einschaltung der Verbraucherschutzabteilung – also der Lebensmittelkontrolle – im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, die dann gegebenenfalls einen kompletten Betrieb auf die Einhaltung der einschlägigen Hygienevorschriften überprüft.