Stadt geht ver­stärkt gegen ille­gale Abfall­ab­la­ge­run­gen vor/Höhere Verwarngelder

Das Thema Stadt­s­au­ber­keit bleibt ein “Dau­er­bren­ner”: Mit einem “10 Punkte Pro­gramm” ist die Lan­des­haupt­stadt im ver­gan­ge­nen Jahr ange­tre­ten, um dem “Lit­te­ring”, der Ver­mül­lung der Stadt, ent­ge­gen­zu­tre­ten. Dies trägt bereits Früchte, aber einige Zeit­ge­nos­sen zei­gen sich wenig ein­sich­tig, ihren Teil zur Stadt­s­au­ber­keit bei­zu­tra­gen. Um auch diese zu errei­chen, hat die Stadt nun fünf “Müll­de­tek­tive” ein­ge­stellt, die gegen ille­gale Müll­ab­la­ge­run­gen vor­ge­hen sol­len, damit die Schmud­del­ecken, die sich vor allem an eini­gen Con­tai­ner­stand­or­ten gebil­det haben, ver­schwin­den. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss nun ver­stärkt mit Ver­warn­gel­dern rechnen.

Wilde Müllkippe wie hier in der Altstadt Foto:LOKALBÜRO

Die Arbei­ten am Pro­gramm “10 Punkte für mehr Stadt­s­au­ber­keit”, das Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel am 15. Mai 2019 vor­ge­stellt hat, sind weit voran geschrit­ten. Um nur drei Aspekte zu nennen:

Die Zahl der blauen Ton­nen, über die Alt­pa­pier bequem “ab Grund­stück” ent­sorgt wird, hat sich von rund 48.000 im Mai 2019 auf aktu­ell rund 59.200 erhöht. Dar­auf­hin konn­ten an bis­her 89 Con­tai­ner­stand­or­ten die Papier­con­tai­ner abge­zo­gen wer­den. Die Häu­fig­keit der Lee­rung beson­ders hoch fre­quen­tier­ter Con­tai­ner im Innen­stadt­be­reich kann dar­auf­hin auf­ge­stockt werden.

Die Zahl der Stra­ßen­pa­pier­körbe wurde und wird kon­ti­nu­ier­lich wei­ter erhöht. Inzwi­schen gibt es in der Lan­des­haupt­stadt knapp 7.000 Abfall­körbe im Straßenraum.

Mel­dun­gen über Ver­mül­lun­gen, die über die Stadt­s­au­ber­keits­app “Düs­sel­dorf bleibt sau­ber” ein­ge­hen, wer­den meist im Laufe eines Tages abge­ar­bei­tet. Im ers­ten Halb­jahr 2020 mel­de­ten auf­merk­same Mitbürger*innen ins­ge­samt 1.200 bis 1.400 ille­gale Müllan­samm­lun­gen pro Monat — also rund 40 pro Tag.

Ille­gale Abfall­ab­la­ge­run­gen neh­men zu
Es zeigte sich aber auch, dass es trotz die­ser Ver­bes­se­run­gen im Ser­vice der Abfall­samm­lung immer noch zu nicht ord­nungs­ge­mä­ßen Abfall­ab­la­ge­run­gen an eini­gen Con­tai­ner­stand­or­ten kommt. Dort ver­stärkt die Stadt nun die ord­nungs­be­hörd­li­che Ver­fol­gung von “Müll­sün­dern”. Mitte Mai 2020 wurde der Außen­dienst des Amtes für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz um ein fünf­köp­fi­ges “Ermitt­lungs­team Abfall­ab­la­ge­run­gen” ver­stärkt. Die drei Frauen und zwei Män­ner waren zuvor im Ord­nungs- und Ser­vice­dienst, in der Ver­kehrs­über­wa­chung und im Stadt­ent­wäs­se­rungs­be­trieb tätig, und brin­gen so wert­volle zusätz­li­che Erfah­run­gen in die ord­nungs­be­hörd­li­che Tätig­keit im Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz ein. Die “Müll­de­tek­tive” sind dabei sowohl in Zivil als auch in Dienst­klei­dung unter­wegs. Das Ermitt­ler­team soll im Herbst wei­ter ver­stärkt wer­den. Um Arbeits­lose in das Berufs­le­ben zurück zu füh­ren, sucht das Job­cen­ter hier­für unter sei­nen Kli­en­ten der­zeit nach geeig­ne­ten Kandidat*innen.

Zuneh­mend Sorge berei­tet der Stadt auch nicht ange­mel­de­ter Sperr­müll. Dabei ist die Sperr­müll­ent­sor­gung in Düs­sel­dorf kos­ten­los: Sperr­müll kann unter der Tele­fon­num­mer 0211.83099222 oder per E‑Mail unter www.awista.de/privathaushalte/sperrmuell/ ange­mel­det wer­den. Man bekommt einen Abhol­ter­min inner­halb von zwei bis vier Wochen genannt. Außer­dem kann Sperr­müll auch auf dem Recy­cling­hof am Flin­ger Broich (neben der Müll­ver­bren­nung) oder auf der Zen­tral­de­po­nie in Hub­bel­rath gegen Gebühr abge­lie­fert wer­den. Alter­na­tiv kann auch ein Ent­rüm­pe­lungs­un­ter­neh­men enga­giert werden.

Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel: “Die Stadt­s­au­ber­keit liegt mir sehr am Her­zen. Die meis­ten Men­schen hal­ten sich an die Regeln. Die­je­ni­gen, die das nicht tun, müs­sen nun befürch­ten, ertappt zu wer­den. Das Ermitt­lungs­team über­wacht unter ande­rem bekannte ‘Hot spots’ für Abfall­ab­la­ge­run­gen, hat aber auch einen Blick auf Reviere, in denen aktu­ell ver­stärkt Sperr­müll auf­taucht. Der Blick auf ille­gale Sperr­müll­ab­la­ge­run­gen ist gerade jetzt zu Coro­na­zei­ten wich­ti­ger gewor­den.” Der Lock­down und die nach­fol­gen­den Beschrän­kun­gen haben anschei­nend viele moti­viert, zuhause auf­zu­räu­men und sich neu ein­zu­rich­ten. “Das sei auch jedem gerne gegönnt, ändert aber nichts daran, dass Sperr­müll zur Abho­lung bei der AWISTA ange­mel­det wer­den muss”, so der Oberbürgermeister.

Erhöhte Ver­warn­gel­der dro­hen
Der bestehende Buß­geld­ka­ta­log zur Ahn­dung von nicht besei­tig­ten Ver­un­rei­ni­gun­gen auf Stra­ßen, Wegen, Plät­zen und in Anla­gen gemäß § 2 der Düs­sel­dor­fer Stra­ßen­ord­nung (DStO) besteht unver­än­dert seit August 2003 und erhielt sein Gesicht durch die im Außen­dienst ein­ge­setzte soge­nannte “Rote Karte”. Die­ser Kata­log sieht dem­zu­folge aktu­ell nicht nur infla­ti­ons­be­dingt son­dern auch durch ein deut­lich ver­än­der­tes Umwelt­be­wusst­sein unzeit­ge­mäße Ver­warn- und Buß­geld­sätze vor. Vor die­sem Hin­ter­grund beab­sich­tigt die Ver­wal­tung, zukünf­tig die nach­fol­gend benann­ten Ver­warn- und Buß­geld­tat­be­stände im Zusam­men­hang mit der unsach­ge­mä­ßen Ent­sor­gung von soge­nann­ten Klein­st­abfäl­len wie folgt anzupassen:

Tat­be­stand:

  • Ziga­ret­ten­kip­pen acht­los weg­wer­fen: bis­her 10 Euro; neu 50 Euro
  • Obst‑, Essens­reste, Kau­gummi, Dosen, Fla­schen, Tetra-Packs, Abfall wie Pom­mes­tü­ten, Piz­za­kar­tons oder ähn­li­ches weg­wer­fen: bis­her 20 Euro; neu 50 Euro
  • Aschen­be­cher im Rinn­stein ent­lee­ren: bis­her 35 Euro; neu 75 Euro
  • Hun­de­kot nicht ord­nungs­ge­mäß ent­sor­gen: bis­her 75 Euro; neu 100 Euro
  • Haus­müll in oder an öffent­li­chen Abfall­ei­mern ent­sor­gen: bis­her 75 Euro; neu 100 Euro

Bei den genann­ten Beträ­gen han­delt es sich um Stan­dard­sätze, die im Ein­zel­fall sowohl nach unten wie nach oben hin ver­än­dert wer­den kön­nen. Hier­bei wer­den bei­spiels­weise fol­gende Aspekte mit einbezogen:der Ort des Gesche­hens (Umfeld wie bei­spiels­weise his­to­ri­sche oder denk­mal­ge­schützte Berei­che, Kin­der­spiel­platz, Grün­flä­che, Natur­schutz­ge­biet), Auswirkungen/Folgen des ord­nungs­wid­ri­gen Han­delns, han­delt es sich um einen Erst- oder Wie­der­ho­lungs­ver­stoß, Äuße­run­gen des Betrof­fe­nen bei der Anhö­rung im Ver­fah­ren, Ein­sicht, Alter und Ein­kom­men des Betroffenen. 

Bei der Bemes­sung der neuen Regel­be­träge waren Aspekte wie die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit gegen­über ande­ren Ahn­dungs­fel­dern, die Wir­kung der Ver­un­rei­ni­gung in ihrer Wahr­neh­mung als auch Umwelt­be­las­tung sowie die “Ver­fah­rens­öko­no­mie” bei der wei­te­ren Abwick­lung von Bedeu­tung. So lie­gen die Ver­stöße mit einem Ver­warn­geld von 50 Euro betrag­lich in etwa auf der glei­chen Höhe wie Park­ver­stöße auf Geh- und Rad­we­gen. Eine betrag­li­che Unter­schei­dung zur opti­schen Wir­kung eines acht­los weg­ge­wor­fe­nen Piz­za­kar­tons gegen­über einer ver­meint­lich unschein­ba­re­ren Zigar­ret­ten­kippe erfolgt nicht, da deren umwelt­be­las­tende Wir­kung im Zuge der im Glimms­ten­gel ein­ge­la­ger­ten Che­mi­ka­lien ungleich grö­ßer ist. Ein Zah­lungs­an­ge­bot von 50 Euro eröff­net für alle Sei­ten ein unkom­pli­zier­tes Pro­ze­dere, die “Ange­le­gen­heit” über den Ein­satz eines “gän­gi­gen Zah­lungs­mit­tels” und der damit abge­schlos­se­nen Ver­war­nung “aus der Welt zu schaf­fen”. Wei­ter­ge­hende Ver­stöße — wie das bewusste Ent­lee­ren eines Aschen­be­chers im Rinn­stein — wer­den dage­gen nicht mehr über eine Ver­war­nung abge­wi­ckelt, son­dern zie­hen in jedem Fall einen Buß­geld­be­scheid mit der dar­ge­stell­ten Geld­buße zuzüg­lich Ver­wal­tungs­ge­büh­ren und –kos­ten von zur­zeit 28,50 Euro nach sich.

In den sie­ben Wochen seit Auf­nahme des Dienst­be­triebs hat das neue Ermitt­lungs­team des Amtes für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz in 77 Fäl­len ille­ga­ler Abfall­ab­la­ge­run­gen Ver­warn­gel­der erho­ben, ins­ge­samt in Höhe von 3.575 Euro. Hin­ter­grund waren über­wie­gend Bei­stel­lun­gen an Depot­con­tai­nern. Wei­ter­hin wur­den in 17 Fäl­len Buß­geld­ver­fah­ren über eine Summe von ins­ge­samt 2.620 Euro ein­ge­lei­tet. Dies betraf über­wie­gend nicht ange­mel­de­ten Sperr­müll. Zusätz­lich zu Buß­gel­dern haben “Müll­sün­der” in der Regel zusätz­li­che die Kos­ten für die Ent­sor­gung ihrer Abfälle zu übernehmen.

Ent­sor­gungs­re­geln bitte beach­ten
Das Umwelt­amt macht noch­mals auf die Regeln bei der Nut­zung von Papier­con­tai­nern aufmerksam:

Pap­pen sind zu zer­klei­nern, um nicht die Ein­füll­öff­nun­gen der Con­tai­ner zu ver­stop­fen,
Pap­pen und Kar­tons dür­fen nicht neben den Con­tai­nern abge­stellt wer­den. Emp­foh­len wird, die ‘weni­ger nach­ge­frag­ten’ Zei­ten zur Wochen­mitte zur Ent­sor­gung zu nut­zen,
Gewerb­li­ches Alt­pa­pier darf nicht in die Con­tai­ner gege­ben wer­den. Gewer­be­be­triebe haben für ihre Abfälle und Wert­stoffe immer einen sepa­ra­ten Ent­sor­gungs­weg zu orga­ni­sie­ren. Hier hilft die Gewer­be­kun­den­be­ra­tung der AWISTA unter www.awista.de/geschaeftskunden.

Das Ermitt­lungs­team berät auch über regel­kon­forme Ent­sor­gungs­wege, ver­weist Gewer­be­be­triebe gege­be­nen­falls an die Gewer­be­kun­den­be­ra­tung der AWISTA und hält zum Bei­spiel nach, ob ein ertapp­ter Gewer­be­be­trieb eine not­wen­dige Alt­pa­pier­tonne auch tat­säch­lich bestellt hat.

Beson­ders schwer­wie­gend sind Fälle, in denen ein Gewer­be­be­trieb gefähr­li­che Abfälle (bei­spiels­weise Lösungs­mit­tel, Lack­reste, Altöl) oder auch poten­zi­ell infek­tiöse Spei­se­reste wild abla­gert. Letz­te­res führt auch zur Ein­schal­tung der Ver­brau­cher­schutz­ab­tei­lung – also der Lebens­mit­tel­kon­trolle – im Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz, die dann gege­be­nen­falls einen kom­plet­ten Betrieb auf die Ein­hal­tung der ein­schlä­gi­gen Hygie­ne­vor­schrif­ten überprüft.