Warnhinweise und Informationen für Besucher der Rheinufer und der Seen/Temporäre Sperrungen von Stadtteilen möglich/Unterbacher See mit neuer Zugangsregelung und erweitertem Angebot
Nach den tödlichen Badeunfällen am Rhein und den problematischen Begleiterscheinungen des Besucheraufkommens an den Düsseldorfer Seen und in Stadtteilen wie Himmelgeist reagiert die Stadt und wird ab sofort Maßnahmen umsetzen, um die Situation zu entschärfen. So werden am Rhein derzeit rund 50 Warnschilder aufgestellt, die nochmals eindringlich auf die Lebensgefahr hinweisen, die beim Baden in der “Bundeswasserstraße” Rhein droht. Zudem sind auf diesen Schildern Standorthinweise verzeichnet, um bei einem Notruf die konkrete Ortlichkeit besser mitteilen zu können.
Darüber hinaus wird das Ordnungsamt Infoflyer mit Verhaltensregeln an Besucherinnen und Besucher verteilen, und es werden temporäre verkehrliche Regelungen in Stadtteilen getroffen, um Zufahrten für Anlieger und Durchfahrten für Rettungskräfte zu gewährleisten.
„Bei allem Verständnis für die Menschen, die bei der Sommerhitze Abkühlung suchen – es ist wichtig, dass Regeln eingehalten und das eigene Leben und das der Rettungskräfte nicht in Gefahr gebracht werden. Deshalb appellieren wir nochmals eindringlich – auch visuell über Hinweisschilder der Feuerwehr der Stadt – nicht im Rhein oder in anderen nicht freigegebenen Gewässern zu schwimmen. Auch beim Sonnenbaden gilt mit Blick auf die Corona-Hygieneschutzregeln: Abstand halten, daran denken, die schönen Düsseldorfer Erholungsgebiete nicht zu vermüllen und die Anwohnerstraßen an den Seen und am Rhein nicht zuzuparken. Es geht hierbei sowohl um den Schutz des Einzelnen als auch um Rücksicht auf andere“, sagt Oberbürgermeister Thomas Geisel.
Konsequentes Vorgehen in Himmelgeist
Nachdem es in der vergangenen Woche massive Probleme durch Besucher des Rheinufers bei Himmelgeist gab, die Zufahrt- und Anwohnerstraßen zuparkten, wird dieser Stadtteil in Absprache mit der Polizei nun temporär abgesperrt. Ordnungsdezernent Christian Zaum: „Wenn nötig, werden Stadt und Polizei eingreifen und auch konsequent Falschparker abschleppen. Es darf nicht sein, dass Anwohner sich nicht mehr fortbewegen können, weil ihre Zufahrten blockiert sind und Rettungskräfte nicht mehr zum Einsatzort gelangen, weil sie in zugeparkten Straßen schlichtweg steckenbleiben. Wir werden die Rettungswege konsequent freihalten.“ Die Beschäftigten des Ordnungsamtes werden bei ihrem Einsatz in Himmelgeist von Verkehrskadetten unterstützt.
Tödliche Gefahr im Rhein wird unterschätzt
Mit steigenden Temperaturen und den aktuellen Beschränkungen aufgrund des Coronavirus befinden sich derzeit viele Düsseldorferinnen und Düsseldorfer zu Hause. Auch wenn die Schwimm- und Freibäder inzwischen geöffnet haben, die begrenzten Kapazitäten aufgrund der Abstandsregeln können bei Weitem nicht jedem Menschen eine geeignete Abkühlung ermöglichen. Daher kommt es besonders in diesem Sommer dazu, dass vermehrt Menschen den Rhein als Badegewässer nutzen ohne sich bewusst zu sein, dass dies eine große Lebensgefahr birgt. Feuerwehr, DRLG, Wasserwacht und die Wasserschutzpolizei warnen davor: „Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten.“ In diesem Jahr waren bisher bereits 41 Rettungseinsätze auf dem Rhein erforderlich. Dabei konnten zehn Menschen gerettet und ins Krankenhaus transportiert werden; für vier Personen kam jede Hilfe zu spät – ein 18-Jähriger, der am vergangenen Sonntag, 9. August, in die Strömung des Rheins geriet und unterging, gilt weiterhin als vermisst.
„Trotz immer wiederkehrender Warnungen unterschätzen viele Besucher, die sich an den Rhein oder auch die Baggerseen begeben, die Gefahren, die in nicht freigegebenen und unbewachten Gewässern drohen. Tückisch ist es, weil sich die Gefahr nicht sofort offenbart, und sich so auch Menschen, die nicht schwimmen können, zu oft unbedacht ins Wasser wagen und dort dann oft von der Strömung oder der Sogwirkung vorbeifahrender Schiffe überrascht werden und in Gefahr geraten. Deshalb appellieren wir immer wieder: Nicht in den Rhein und den nicht freigegebenen Baggerseen schwimmen gehen, auf andere achten! Sollte ein Notruf notwendig sein, immer den auf dem Hinweisschild angegebenen Standort angeben, denn das ermöglicht den Einsatzkräften die präzise Zielfahrt, so dass sie schneller vor Ort zu sein können“, sagt Feuerwehrchef David von der Lieth, der auch nochmals die Wichtigkeit der etwa 50 neuen Hinweisschilder betont. Denn diese Schilder geben neben den Warnungen und Verhaltenshinweisen auch die Information der Notrufnummer und die Standort-Nummer an.
Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in der Bundeswasserstraße Rhein in bestimmten Zonen generell verboten. So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden.
Aber auch dort, wo das Schwimmen nicht ausdrücklich verboten ist, kann es trotzdem lebensgefährlich sein. Beispielsweise an sogenannten Kribben – ins Wasser ragende Kiesflächen – bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Eine besonders starke Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an. Dadurch werden vor allem Kindern in das Wasser hereingezogen. Trügerisch dabei ist, dass die Schiffe meist schon viele hundert Meter weitergefahren sind, bis der Sog oder die anschließenden Wellen am Ufer ankommen. Gerade der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten.
Am Unterbacher See wurden die Abläufe optimiert
Der Zweckverband Erholungsgebiet Unterbacher See hat ebenfalls auf den außergewöhnlich hohen Besucherandrang in den Strandbädern am vergangenen Wochenende reagiert. Die Eintritts-Tickets für die Strandbäder Nord und Süd müssen vorab online erworben werden auf der Webseite des Unterbacher Sees unter https://unterbachersee.ticket.io/. Dabei werden Tickets für zwei Tagesabschnitte angeboten: von 10 bis 14 Uhr sowie von 15 bis 20 Uhr. Das Einzelticket für Erwachsene kostet 4 Euro. Kinder, Jugendliche sowie Personen, für die der ermäßigte Tarif gilt, zahlen 2,30 Euro (zzgl. Vorverkaufsgebühren).
Die Besucherkapazitäten für beide Bäder können zudem erhöht werden. Das Strandbad Nord wird 3.000 Badegäste fassen (bisher 2.500), das Strandbad Süd im Textilbereich 2.500 (bislang 2.000), der FKK-Bereich 3.700 (bislang 2.000).
Peter von Rappard, Geschäftsführer des Zweckverbands Erholungsgebiet Unterbacher See: „Unter Berücksichtigung des Coronaschutzes haben wir die Steuerung der Besucherinnen und Besucher weiter optimiert und können so die Kapazität beider Bäder erhöhen.“
In den Strandbädern werden zudem Mitarbeiter Gästekommunikation an den Eingängen beziehungsweise in den Innenbereichen betreiben und bei Bedarf auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln in Coronazeiten hinweisen. Zudem werden an der Rothenbergstraße zur grundsätzlichen Information Schilder „Strandbäder Unterbacher See VOLL“ aufgestellt, die bei Bedarf aktiviert werden.
OSD kontrolliert auch an anderen Gewässern im Stadtgebiet
Die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes sind auch an anderen Seen – zum Beispiel am Angermunder Baggersee und am Elbsee – im Einsatz. So sind Baden, Befahren mit einem Boot, Grillen oder offenes Feuer sowohl am Angemunder Baggersee als auch am Elbsee verboten. Im Naturschutzgebiet rund um den Elbsee dürfen die Wege nicht verlassen und daher auch die Ufer oder die im Norden gelegenen Wiesen und der Wald nicht betreten werden. Als ehemaliges Kiesgewässer sind der Elbsee ebenso wie der Angermunder Baggersee nicht für einen Badebetrieb hergerichtet. Die Ufer fallen sehr steil ab.
Beschwerden von Anwohnern, Nutzern des Elbsees (Sportvereine) und von Naturschützern nehmen zu. Dies zeigt sich auch durch die letzten Einsätze des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD), bei denen Verstöße in großer Zahl festgestellt wurden.
So wurden bei Kontrollen am 31. Juli insgesamt 72 Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen erfasst. Die Feststellungen wurden bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ beim Garten‑, Friedhofs- und Forstamt zur Anzeige gebracht und werden von dort aus verfolgt und geahndet. Hierbei gelten in den Teilen, die als Landschaftsschutz geschützt sind, andere Regeln als im etwa 80 Hektar großen Naturschutzgebiet. Dort angetroffene Bürgerinnen und Bürger müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro oder mit Strafanzeigen rechnen, sofern nachgewiesen werden konnte, dass etwa Hausfriedenbruch oder Sachbeschädigung erfolgt ist.
Wo viele Menschen Erholung suchen, ist leider auch der zurückgelassene Müll immer ein Thema. Das Garten‑, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Düsseldorf reinigt gemeinsam mit beauftragten Firmen die Flächen rund um den Elbsee und leert die Mülleimer. Das Reinigungsintervall wurde bereits erhöht und zusätzliche Saisontonnen aufgestellt. Es ist geplant, weitere Mülleimer aufzustellen, beispielsweise am Parkplatz Schalbruch. Im Jahr 2020 entstehen dadurch Kosten von rund 50.000 Euro.