(p.m.) Jetzt, wo die Tage dunkler und dunkler werden, schleichen sie wieder herum. Diebe, die vor nichts Halt machen.
Wenn schwere Bronzefiguren von Friedhöfen verschwinden, ist die Empörung groß – und das völlig zu Recht. Aber auch wenn Diebe Pflanzen, Blumenschmuck oder Grableuchten und ‑lichter von Gräbern mitgehen lassen, ist das kein Kavaliersdelikt.
Ganz abgesehen davon, dass diese Typen Angst und Schrecken unter den meist älteren Friedhofsbesuchern verbreiten, ist es ein Verstoß gegen § 186 des Strafgesetzbuches. Mit anderen Worten eine Straftat, die mit einer Geld- oder sogar Haftstrafe geahndet wird.
Scheinst ist Diebstahl auf deutschen Friedhöfen an der Tagesordnung. Die Frage ist nur: Wer macht so etwas? Wer entwickelt solch kriminelle Energie? Wer lässt jegliche Achtung vor Verstorbenen und Hinterbliebenen vermissen? Es müssen Menschen sein, denen Werte und Mitgefühl fehlen. Denen es völlig egal ist, was ihre Mitmenschen empfinden.
Ob Diebstahl oder Zerstörung – stets erfüllt es Betroffene mit Traurigkeit, wenn sich ein Fremder an der Grab- und Gedenkstätte eines geliebten Menschen zu schaffen gemacht hat. Wenn auf einmal Grablicht, Blumen, Kranz, Bäumchen … fehlen.
Aber die Dreistigkeit dieser bösartigen, dummen Hohlköpfe macht auch wütend. Selbst der Gedanke an eine Art Talios-Strafe, dem Dieb möge die Hand ‚abfallen‘, kann bei einer solchen Grab-Attacke für einen kurzen Moment aufflackern. Denn Täter handeln pietätlos, stören die Totenruhe, brechen ein Tabu. Am Ort der Ruhe und des Friedens.
Es ist sicher hilfreich, wenn alle Friedhofsbesucher/innen ganzjährig und nicht nur zu Weihnachten, Ostern oder Totensonntag die Augen offen halten. Wer Verdächtiges beobachtet, sollte das umgehend an das Friedhofsamt melden. Bei Diebstahl raten manche Mitarbeiter von Friedhofsämtern und Verwaltung, dies bei der Polizei anzuzeigen. Das erhöht die Aufmerksamkeit, die Kontrollen und die Chancen, dass respektlose Diebe ins Netz gehen.
Text und Foto: Petra Müller
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