Am vergangenen Wochenende waren deutlich weniger Menschen am Rheinufer und in der Altstadt unterwegs — Gedränge blieb aus
An dem ersten Wochenende seit Einführung des Verweilverbots und der erweiterten Maskenpflicht in Düsseldorf blieb ein erneuter Massenansturm aus. Die Zahl der Besucher in der Altstadt und am Rheinufer war deutlich geringer als noch eine Woche zuvor. Ein erneutes Gedränge wie am Wochenende des 20./21. Februar 2021, bei dem die im Zuge des Coronaschutzes erforderlichen Mindestabstände zwischen den Menschen nicht eingehalten wurden oder werden konnten, ist dank der Neuregelungen ausgeblieben.
“Wir dürfen nicht verkennen, dass wir in Düsseldorf weiterhin eine ernsthafte Lage haben. Die 7‑Tages-Inzidenz liegt aktuell bei 51 und der Anteil der ansteckerenderen britischen Virusmutation an der Zahl der Neuinfektionen ist inzwischen auf rund die Hälfte angestiegen. Es gilt jetzt, die gewonnenen Vorteile nicht zu verspielen und einer dritten Infektionswelle vorzubeugen”, erklärte der Stadtdirektor und Leiter des Krisenstabes Burkhard Hintzsche. “Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung und damit der Gemeinschaft — am liebsten wäre uns, wir müssten gar keine Verbote aussprechen.”
“Wir hatten am 20./21. Februar ein Wochenende mit mehr als 600.000 Menschen an der Rheinuferpromenade. So ein Gedränge auf engstem Raum ist in Zeiten einer Corona-Pandemie und angesichts eines zunehmenden Anteils einer hochansteckenden Coronavirusmutation unhaltbar. Viele Menschen in Düsseldorf haben das ebenso empfunden und darum gebeten, das zukünftig zu verhindern”, erläuterte Ordnungsdezernent Christian Zaum. “Am Wochenende haben das Verweilverbot wie auch die erweiterte Maskenpflicht sehr zur Entspannung der Lage im Bereich der Altstadt und des Rheinufers beigetragen. Aber ich kann Ihnen versichern: Wir wollen Einschränkungen nur solange weiterführen wie sie wirklich erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund bewerten wir die Situation vor Ort regelmäßig neu.”
Die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes der Landeshauptstadt haben am Wochenende vom Freitag, 26. bis Sonntag, 28. Februar, persönlich mehrere Hundert Menschen angesprochen und auf das Verweilverbot hingewiesen. Die Angesprochenen zeigten sich zum großen Teil einsichtig. Über Durchsagen per Lautsprecherwagen erfolgte die Ansprache einer noch größeren Zahl von Menschen. Nur in einem Fall wurde bei einem besonders renitenten Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen das Verweilverbot eingeleitet. Dieser hatte sich vehement geweigert, mit seinem Ghettoblaster weiter zu gehen. Die Maskenpflicht wurde hingegen häufiger ignoriert und geahndet: Es mussten mehr als 100 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) war am Wochenende in zwei Schichten mit bis zu 40 Mitarbeitenden im Einsatz. Dabei wurden die städtischen Außendienstkräfte durch die Polizei unterstützt. Zum einen bildeten die OSD-Mitarbeitenden mit Polizistinnen und Polizisten Doppelstreifen, zum anderen kontrollierte die Polizei auch in separaten Streifen.
Eine regelmäßig wöchentlich tagende Expertengruppe, der unter anderem die Polizei und das Ordnungsamt angehören, hatte das Verweilverbot für ein verhältnismäßiges und mildes Instrument angesehen. Damit konnten mögliche Alternativen zum Infektionsschutz wie die Absperrung der gesamten Rheinuferpromenade oder ein Verbot des Außer-Haus-Verkaufes (“To Go”) verhindert werden. Die Verhältnismäßigkeit eines Verweilverbotes, das Spazierengehen am Rheinufer weiter möglich macht, hat das Verwaltungsgericht zwischenzeitlich bestätigt.