Deut­sche Oper am Rhein Foto: LOKALBÜRO

 

Wei­te­rer Ablauf und Para­me­ter festgelegt
Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

In sei­ner Sit­zung vom 8. Sep­tem­ber 2022 hat der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf genaue Para­me­ter und den Ablauf des Ideen­wett­be­werbs fest­ge­legt, der über die Stand­ort­ent­schei­dung des neuen Opern­hau­ses in Düs­sel­dorf ent­schei­den wird. Dass die Stand­ort­frage zwi­schen Hein­rich-Heine-Allee oder Am Wehr­hahn 1 auf Grund­lage eines inter­na­tio­na­len, ein­pha­si­gen städ­te­bau­li­chen Ideen­wett­be­werbs getrof­fen wird, hatte der Rat bereits im April 2022 beschlos­sen. Der Wett­be­werb wird die städ­te­bau­li­che Ein­bin­dung des Opern­hau­ses der Zukunft an bei­den Stand­or­ten unter­su­chen und die Aus­wir­kun­gen auf das jewei­lige Umfeld aufzeigen.

In Ver­bin­dung mit den von der Stadt ent­wi­ckel­ten funk­tio­na­len und flä­chen­tech­ni­schen Anfor­de­run­gen zielt der Ideen­wett­be­werb in ers­ter Linie auf eine größt­mög­li­che Iden­ti­fi­ka­tion im Stadt­bild ab, wobei gleich­zei­tig sicher­ge­stellt wird, dass den Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fern an bei­den mög­li­chen Stand­or­ten ein Mehr­wert über den regu­lä­ren Opern­be­trieb hin­aus gebo­ten wird. Dabei ste­hen ins­be­son­dere die unter­schied­li­chen Gege­ben­hei­ten an den poten­zi­el­len Stand­or­ten im Kern der Betrachtung.

So sind an der Hein­rich-Heine-Allee unter ande­rem die vor­han­de­nen Qua­li­tä­ten des Hof­gar­tens und der Königs­al­lee sowie die betref­fen­den denk­mal­recht­li­chen Aspekte zu prü­fen. Für den Stand­ort Am Wehr­hahn gilt es, eine Oper in eine bestehende inner­städ­ti­sche Block­struk­tur zu inte­grie­ren und den­noch ihre Strahl­kraft in einer Umge­bung, die durch den Ein­zel­han­del defi­niert wird, opti­mal herauszuarbeiten.

Geplant ist eine Teil­nahme von ins­ge­samt 20 Teams, die sich der Auf­gabe stel­len, das städ­te­bau­li­che Poten­zial bei­der Stand­orte in Bezug auf die Vision “Opern­haus der Zukunft” zu unter­su­chen. Neben acht gesetz­ten Büros sol­len zwölf wei­tere Teams durch eine welt­weite Aus­schrei­bung nach EU-Recht ermit­telt wer­den. Die Aus­schrei­bung rich­tet sich dabei aus­schließ­lich an Pla­nungs­teams, die Erfah­run­gen mit Kul­tur­bau im inner­städ­ti­schen Kon­text inner­halb der letz­ten zehn Jahre nach­wei­sen können.

Die bes­ten acht Ent­würfe — je maxi­mal vier pro Stand­ort — wer­den durch eine unab­hän­gige Fach­jury prä­miert und zum Ende des ers­ten Quar­tals 2023 ver­kün­det. Im Anschluss wird eine Stand­ort­emp­feh­lung durch die Ver­wal­tung der Lan­des­haupt­stadt erar­bei­tet und dem Rat der Stadt zur Ent­schei­dung vorgelegt.

Umset­zung der zwei­ten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hat eben­falls die Umset­zung der zwei­ten Phase der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung beschlos­sen. Diese ver­läuft zeit­lich par­al­lel zum städ­te­bau­li­chen Ideen­wett­be­werb. Die Betei­li­gung soll sicher­stel­len, dass die Wün­sche, Ideen und Bedürf­nisse der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in die Aus­lo­bung eines spä­ter nach­fol­gen­den Rea­li­sie­rungs­wett­be­werbs ein­ge­hen kön­nen, in des­sen Zuge kon­krete archi­tek­to­ni­sche Ent­würfe für das Opern­haus der Zukunft erar­bei­tet werden.

Die ver­schie­de­nen For­mate der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung set­zen daher auf eine mög­lichst kon­krete Beschäf­ti­gung mit den Vor­ga­ben des Raum- und Funk­ti­ons­pro­gramms, das die funk­tio­na­len und flä­chen­tech­ni­schen Anfor­de­run­gen an das neue Kul­tur­ge­bäude defi­niert. Dies erfolgt ins­be­son­dere durch einen vier­stu­fi­gen Work­shop-Pro­zess mit jeweils rund 30 Betei­lig­ten aus Kul­tur­szene und Bür­ger­schaft. Die in die­sen Work­shops gene­rier­ten Erkennt­nisse wer­den außer­dem durch ver­schie­dene For­mate der digi­ta­len und auf­su­chen­den Markt­for­schung wei­ter unter­sucht, sodass mög­lichst viele Akteu­rin­nen und Akteure in die Ent­schei­dungs­fin­dung ein­ge­bun­den werden.

Als dritte Kom­po­nente ist die Ein­rich­tung eines Pro­jekt­bei­rats beschlos­sen wor­den, der — ergän­zend zu den poli­ti­schen Gre­mien und Aus­schüs­sen — als öffent­li­che Stimme für die Umset­zung der Ergeb­nisse aus der Bür­ger­be­tei­li­gung die­nen soll. Er ist als Stake­hol­der-Dia­log nach Stell­ver­tre­tungs­prin­zip vor­ge­se­hen. Die Benen­nung der Mit­glie­der erfolgte nach Vor­schlä­gen aus der Klei­nen Kom­mis­sion Opern­haus der Zukunft.

Die Bür­ger­be­tei­li­gung soll im Okto­ber 2022 star­ten und bis Ende des ers­ten Quar­tals 2023 abge­schlos­sen sein. Die Ergeb­nisse der zwei­ten Betei­li­gungs­phase flie­ßen in den Rea­li­sie­rungs­wett­be­werb und die mit ihm ver­bun­de­nen poli­ti­schen Beschlüsse ein. Auf www.dialog-opernhaus-duesseldorf.de sind sowohl die wesent­li­chen Inhalte der ers­ten Phase der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung als auch die der aktu­el­len Phase verfügbar.

Bereit­stel­lung finan­zi­el­ler Mit­tel für die aktu­elle Projektphase

In der Sit­zung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf wur­den auch die not­wen­di­gen finan­zi­el­len Mit­tel für die Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung des städ­te­bau­li­chen Ideen­wett­be­werbs, die Unter­su­chun­gen zu einer Stand­ort­emp­feh­lung, die Fort­schrei­bung der Bedarfs­pla­nung und die Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung der zwei­ten Phase der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung bewil­ligt. Für die zusätz­lich erfor­der­li­chen Vor­ha­ben wird die Stadt­käm­me­rin ermäch­tigt, Mit­tel in Höhe von 405.000 Euro für das Jahr 2022 und 1,25 Mil­lio­nen Euro für das Jahr 2023 bereit­zu­stel­len. Diese Mit­tel sind zusätz­lich zu den im Grund­satz­be­schluss vom 16. Dezem­ber 2021 beschlos­se­nen Mit­teln in Höhe von 1,4 Mil­lio­nen Euro notwendig.