Die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zum Lärm­ak­ti­ons­plan IV star­tet am 8. Januar,©Landeshauptstadt Düsseldorf

 

Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zum Lärm­ak­ti­ons­plan IV star­tet am 8. Januar

Men­schen in Düs­sel­dorf, die von Ver­kehrs­lärm an Stra­ßen, Eisen­bahn­li­nien oder durch den Flug­ha­fen betrof­fen sind, kön­nen ab Mon­tag, 8. Januar, an der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Fort­schrei­bung des Lärm­ak­ti­ons­plans teilnehmen.

“Der Lärm­ak­ti­ons­plan LAP ist das kom­mu­nale Steue­rungs­kon­zept zur Bekämp­fung der Lärm­be­las­tung vor Ort. Mit dem anste­hen­den Lärm­ak­ti­ons­plan IV wer­den Maß­nah­men­schwer­punkte zur Lärm­re­du­zie­rung für die nächs­ten Jahre fest­ge­legt. Das Votum der betrof­fe­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger hat beson­de­res Gewicht, weil diese die Situa­tion schließ­lich aus eige­ner Erfah­rung ken­nen. Durch die Teil­nahme an der Befra­gung kön­nen die Men­schen Ein­fluss neh­men, wie die Prio­ri­tä­ten etwa bei Fahr­bahn­sa­nie­run­gen, Rasen­g­lei­sen, der För­de­rung von Lärm­schutz­fens­tern oder Tempo 30 gesetzt wer­den”, betont Jochen Kral, Bei­geord­ne­ter für Mobi­li­tät und Umwelt. Eine gute Reso­nanz aus der Bevöl­ke­rung erhöhe auch das Gewicht des Lärm­ak­ti­ons­plans in der öffent­li­chen Wahrnehmung.

Von Mon­tag, 8. Januar, bis Sonn­tag, 4. Februar, kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Betei­li­gungs­por­tal NRW lärm­be­las­tete Orte und deren Quel­len in Düs­sel­dorf mel­den sowie Vor­schläge zur Lärm­be­kämp­fung machen. Die Inter­net­adresse lau­tet https://beteiligung.nrw.de/portal/duesseldorf/beteiligung/themen/1004826. Wer nicht über einen Inter­net­zu­gang ver­fügt, dem wird unter der Tele­fon­num­mer 0211–8925077 im Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz geholfen.

Infor­ma­tio­nen wie Lärm­kar­ten, Betrof­fen­heits­ana­ly­sen und Grund­la­gen zur Lärm­ak­ti­ons­pla­nung stellt die Stadt­ver­wal­tung beglei­tend zur Ver­fü­gung. Auch wer­den Maß­nah­men auf­ge­zeigt, die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bereits ergrif­fen wur­den. All dies ist zu fin­den auf www.duesseldorf.de/laerm.

Nach der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung wer­tet die Stadt­ver­wal­tung alle Rück­mel­dun­gen aus. Die Ergeb­nisse flie­ßen ein in den Ent­wurf des neuen Lärm­ak­ti­ons­plans. In Kraft tre­ten soll der neue Lärm­ak­ti­ons­plan IV im 4. Quar­tal 2024.

Der recht­li­che Rahmen
Die EU-Umge­bungs­lärm-Richt­li­nie setzt den Rah­men für ein euro­pa­weit ein­heit­li­ches Vor­ge­hen: Seit 2007 ist regel­mä­ßig alle fünf Jahre der Umge­bungs­lärm zu ermit­teln, zu kar­tie­ren und dar­auf auf­bau­end unter Mit­wir­kung der Bevöl­ke­rung ein Min­de­rungs­kon­zept zu ent­wi­ckeln und fort­zu­schrei­ben. Dar­un­ter fasst die EG-Umge­bungs­lärm­richt­li­nie Lärm, der durch Stra­ßen­ver­kehr, Schie­nen­ver­kehr und Flug­ver­kehr ent­steht, sowie den Lärm, der von Indus­trie- und Hafen­an­la­gen aus­geht. Diese Lärmar­ten sind Gegen­stand des Lärmaktionsplans.

 

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