Sym­bol­bild Streu­ner­kat­zen Foto: LOKALBÜRO

 

Tier­hal­ter sind zur Kas­tra­tion, Kenn­zeich­nung und Regis­trie­rung ihrer Frei­gän­ger-Kat­zen aufgefordert

Aktu­ell gilt in der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf eine Kastrations‑, Kenn­zeich­nungs- und Regis­trie­rungs­pflicht für Frei­gän­ger-Kat­zen. Sie soll die Popu­la­tion ein­däm­men und so Kat­zen vor Krank­hei­ten und Ver­let­zun­gen schüt­zen, die durch Revier­kämpfe ver­ur­sacht wer­den. Um auf die Kas­tra­ti­ons­pflicht auf­merk­sam zu machen und über den Sinn und Zweck zu infor­mie­ren, hat das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen ein Falt­blatt herausgegeben.

Die Gründe, warum viele Tier­hal­te­rin­nen und ‑hal­ter von Frei­gän­ger-Kat­zen ihrer Pflicht nicht nach­kom­men, sind viel­fäl­tig. Doch für die Tiere bedeu­tet der Geschlechts­trieb in ers­ter Linie Stress. Denn die unkas­trier­ten Kater und Kat­zen streu­nen auf der Suche nach einem Part­ner tage­lang umher, legen dabei oft weite Stre­cken zurück und lau­fen so bei­spiels­weise Gefahr, über­fah­ren zu werden.

“Haus­kat­zen und ver­wil­derte Kat­zen haben sich unkon­trol­liert ver­mehrt. Viele sind ver­wahr­lost, krank und von Flö­hen und Wür­mern befal­len. Damit jedoch die Kat­zen­po­pu­la­tion erfolg­reich und nach­hal­tig ein­ge­dämmt wer­den kann, muss die Kastrations‑, Kenn­zeich­nungs- und Regis­trie­rungs­pflicht für Frei­gän­ger-Kat­zen strikt ein­ge­hal­ten wer­den”, betont der Lei­ter des Insti­tu­tes für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen, Klaus Meyer.

Der Rat der Stadt Düs­sel­dorf hat eine Ver­ord­nung zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen erlas­sen. Die Ver­ord­nung gilt bereits seit Ende 2016. Ziel ist es, die Anzahl der Kat­zen zu redu­zie­ren, dadurch Revier­kämpfe zu ver­mei­den und so Kat­zen vor Schä­den und Schmer­zen zu bewah­ren. Die Ver­ord­nung gilt für das gesamte Stadt­ge­biet, das damit als Schutz­ge­biet aus­ge­wie­sen ist.

Infor­ma­tio­nen für Hal­ter frei­lau­fen­der Katzen
Im Falt­blatt des Insti­tu­tes für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen wird detail­liert erläu­tert, warum Frei­gän­ger-Kat­zen zu kas­trie­ren und zu kenn­zeich­nen sind. Wel­che Vor­teile eine Kas­tra­tion hat und was Hal­te­rin­nen und Hal­ter orga­ni­sa­to­risch beach­ten müs­sen, wird ebenso dar­ge­stellt. Der Flyer ist in städ­ti­schen Ein­rich­tun­gen, Tier­arzt­pra­xen, in Zoo­hand­lun­gen und im Tier­heim aus­ge­legt. Auch der Kat­zen­schutz­bund Düs­sel­dorf e. V. infor­miert mit einem neuen eige­nen Falt­blatt zum Thema. Die städ­ti­sche Publi­ka­tion stellt dar­über hin­aus Kon­takt­da­ten und Hin­weise zur Regis­trie­rung der Kat­zen beim Amt dar.

“Dank der Mit­hilfe sol­cher Ver­eine aus Düs­sel­dorf wird die Auf­klä­rung ver­bes­sert und das Pro­blem­be­wusst­sein geschärft”, wür­digt Meyer das Enga­ge­ment der Kat­zen­schüt­ze­rin­nen und ‑schüt­zer. Der Kat­zen­schutz­bund appel­liert an alle Besit­ze­rin­nen und Besit­zer frei­lau­fen­der Kat­zen, der Ver­ord­nung zu fol­gen und die Kas­tra­tion und Kenn­zeich­nung durch eine Tier­ärz­tin oder einen Tier­arzt vor­neh­men zu lassen.

Ver­fah­ren zur Kenn­zeich­nung und Registrierung
Kat­zen­hal­te­rin­nen und ‑hal­ter müs­sen Frei­gän­ger-Kat­zen ein­deu­tig und dau­er­haft, ent­we­der durch einen Mikro­chip oder durch eine Täto­wie­rung, kenn­zeich­nen las­sen. Kat­zen müs­sen außer­dem in einem vom Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf geführ­ten Regis­ter ein­ge­tra­gen wer­den. Für die Regis­trie­rung sind einige Anga­ben nötig. Dazu gehö­ren die Daten des Mikro­chips oder die Täto­wier-Num­mer, Name und Anschrift des Hal­ters, vor­han­dene Fort­pflan­zungs­tä­tig­keit der Katze (kas­triert oder ste­ri­li­siert) und Iden­ti­fi­ka­ti­ons­merk­male der Katze, bei­spiels­weise Fell­farbe oder ‑zeich­nung. Zudem müs­sen Ände­run­gen oder eine mög­li­che Löschung der Daten gemel­det werden.

Ein Ver­stoß gegen die Ver­ord­nung zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen in Düs­sel­dorf kann mit einem Buß­geld von bis zu 1.000 Euro geahn­det wer­den. Das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen wird im Rah­men sei­ner grund­sätz­li­chen Auf­gabe im Ein­zel­fall über­prü­fen, ob eine Frei­gän­ger-Katze kas­triert und regis­triert ist.

Hin­ter­grund: Katzenschutzverordnung
Letzt­end­lich lei­det nicht nur die ein­zelne Katze, son­dern alle Tiere sind poten­zi­ell betrof­fen. Mit einem Anstieg der Kat­zen­po­pu­la­tion steigt auch die Zahl erkrank­ter und unter­ernähr­ter Tiere — und die Popu­la­tion ist in Düs­sel­dorf seit Jah­ren auf einem hohen Niveau. Kat­zen kön­nen im Jahr zwei­mal bis zu sie­ben Junge bekom­men. Um eine Ver­meh­rung zu ver­hin­dern, müs­sen weib­li­che und männ­li­che Kat­zen ab dem fünf­ten Lebens­mo­nat kas­triert wer­den. Die Kas­tra­tion ist für den Tier­arzt ein Rou­ti­ne­ein­griff, der unter Nar­kose vor­ge­nom­men und von den Kat­zen gut ver­kraf­tet wird. Auch die Kenn­zeich­nung mit­tels Mikro­chip oder durch Täto­wie­rung ist voll­kom­men unpro­ble­ma­tisch. Wei­tere Infor­ma­tio­nen bekom­men Kat­zen­hal­te­rin­nen und ‑hal­ter beim Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen unter der Tele­fon­num­mer 0211–8993242.

Die Kat­zen­schutz­ver­ord­nung ist online auf der Inter­net­seite des Insti­tu­tes für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen unter www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt-und-verbraucherthemen-von-a‑z/vet eri­naer­we­sen/­tier­schut­z/­ver­ord­nung-zum-schutz-frei­le­ben­der-kat­zen ver­öf­fent­licht. Dort kann auch das Falt­blatt zum Thema Kat­zen­kas­tra­ti­ons­pflicht her­un­ter­ge­la­den werden.

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