Falsch gepark­tes Fahr­zeug behin­dert die Durch­fahrt der Feu­er­wehr © Lokalbüro

 

Die Ret­tungs­kräfte von Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst rück­ten im Jahr 2023 zu rund 163.000 Ein­sät­zen in der Lan­des­haupt­stadt aus. Ob es in Not gera­tene Men­schen, Brände oder Ver­kehrs­un­fälle sind: Bei den Ein­sät­zen der Ret­tungs­kräfte kommt es häu­fig sprich­wört­lich auf jede Sekunde an. Ver­sper­ren Falsch­par­ker den Ret­tungs­kräf­ten auf der Fahrt zu Ein­sät­zen den Weg, geht dadurch wert­volle Zeit verloren.

“Wenn es durch Falsch­par­ker im Ein­satz­fall zu Ver­zö­ge­run­gen kommt, wer­den unse­ren Ein­satz­kräf­ten im Zwei­fel wert­volle Minu­ten geraubt”, sagt der stell­ver­tre­tende Lei­ter der Feu­er­wehr, Cars­ten Hahn. “Im Ein­satz­fall kann dies im schlimms­ten Fall über Leben und Tod ent­schei­den, denn bei Not­fäl­len ist es oft­mals ein Ren­nen gegen die Zeit. Unsere Ret­tungs­kräfte dür­fen diese nicht mit Ran­gier­ar­bei­ten ver­schwen­den!” Genau aus die­sem Grund macht die Feu­er­wehr bereits seit vie­len Jah­ren zusam­men mit der Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes sowie dem Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment auf die Pro­ble­ma­tik auf­merk­sam und zeigt auf, wie viel Platz Ret­tungs­fahr­zeuge benötigen.

Dazu star­tete die Feu­er­wehr am Mitt­woch, 6. Novem­ber 2024, mit einem Lösch­fahr­zeug in Rich­tung Ober­bilk. Ohne Mar­tins­horn und Blau­licht wurde demons­triert, wie viel Bewe­gungs­frei­heit die Groß­fahr­zeuge von Ret­tungs­dienst und Feu­er­wehr, die oft­mals eine Breite von zwei­ein­halb Meter haben, benö­ti­gen. Für viele Auto­fah­rer ist es noch immer eine ver­meint­li­che Baga­telle, wenn sie ihre Fahr­zeuge falsch par­ken. Die Unwis­sen­heit – im schlimms­ten Fall sogar Gleich­gül­tig­keit – kann schlimme Fol­gen haben.

Wäh­rend der Rund­fahrt wurde die Feu­er­wehr durch die Ver­kehrs­über­wa­chung unter­stützt. Diese hat Falsch­par­ker umge­hend geahn­det und dort, wo es not­wen­dig ist, Abschlepp­maß­nah­men vor­ge­nom­men. “Durch die Ein­satz­kräfte der Feu­er­wehr selbst wer­den keine Straf­zet­tel geschrie­ben. Lässt es das Ein­satz­ge­sche­hen zu, zie­hen wir die Ver­kehrs­über­wa­chung hinzu. Uns geht es viel­mehr darum, dar­zu­stel­len, dass auch wenn ein Auto an einer engen Stelle noch durch­kommt, ein gro­ßes Feu­er­wehr­fahr­zeug dort seine Gren­zen fin­det”, ergänzt Cars­ten Hahn.

Situa­tion in der Landeshauptstadt
Die städ­ti­sche Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes sprach für zuge­parkte Feu­er­wehr­be­we­gungs­zo­nen und ‑zufahr­ten alleine im Jahr 2023 ins­ge­samt 2.817 Ver­war­nun­gen aus und lei­tete 1.007 Abschlepp­maß­nah­men ein. Bis zum 31. Okto­ber waren es in 2024 bereits 3.079 Ver­war­nun­gen und 996 Abschlepp­maß­nah­men, die durch die Ein­satz­teams des Ord­nungs­am­tes ver­zeich­net wurden.

Vie­len Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern der engen Stra­ßen Düs­sel­dorfs ist oft gar nicht bewusst, dass sie Ret­tungs­wege ver­sper­ren. Falsch­par­ker igno­rie­ren dabei, dass Feu­er­wehr­fahr­zeuge grö­ßer sind als nor­male Pkw und dem­entspre­chend mehr Platz benö­ti­gen. Die Lösch­fahr­zeuge und Dreh­lei­tern haben in der Regel eine Fahr­zeug­breite von zwei­ein­halb Metern — ohne die Außen­spie­gel. Im nord­rhein-west­fä­li­schen Bau­ord­nungs­recht wer­den für Feu­er­wehr­zu­fahr­ten Durch­fahrts­brei­ten von min­des­tens drei Metern beschrie­ben, die im Kur­ven­be­reich je nach Radius deut­lich grö­ßer werden.

Umgang mit Falschparkern
Wenn bei einem Not­fall die Wege für die Feu­er­wehr durch falsch par­kende Autos ver­sperrt sind, ver­su­chen die Ein­satz­kräfte zunächst, die Hin­der­nisse zu umfah­ren. Aus ver­schie­de­nen Rich­tun­gen wer­den dann die Ein­satz­wa­gen zu der gemel­de­ten Adresse gelenkt, um so bei Eng­stel­len trotz­dem den Unglücks­ort schnell zu errei­chen. Durch Umwege geht jedoch wert­volle “Ret­tungs­zeit” ver­lo­ren. Wenn das Umfah­ren der Hin­der­nis­stelle nicht mög­lich ist, wird als ultimo Ratio ver­sucht, das Fahr­zeug weg­zu­drü­cken. Damit ver­bun­dene Beschä­di­gun­gen der Autos sind keine Seltenheit.

“Das ord­nungs­wid­rige Par­ken im Bereich einer Feu­er­wehr­zu­fahrt wird nach dem der­zeit gül­ti­gem bun­des­ein­heit­li­chen Buß­geld­ka­ta­log mit 55 Euro geahn­det”, erläu­tert Den­nis Grebe, Team­lei­ter der Ver­kehrs­über­wa­chung. “Sofern die Ver­ur­sa­che­rin oder der Ver­ur­sa­cher nicht ermit­telt wer­den kann, kom­men im Falle einer Abschlepp­maß­nahme noch wei­tere Kos­ten hin zu, sodass man von rund 300 Euro spre­chen kann.”

Rück­sichts­lo­ses Park­ver­hal­ten kann im schlimms­ten Fall auch recht­li­che Fol­gen nach sich zie­hen, wenn auf­grund der Behin­de­rung der Ein­satz­kräfte Men­schen zu Scha­den kom­men – oder bei Beschä­di­gun­gen an den Einsatzfahrzeugen.

Opti­mie­run­gen des Verkehrsraums
In der Ver­gan­gen­heit wurde bei den gemein­sa­men Orts­ter­mi­nen unter Betei­li­gung von Feu­er­wehr sowie Ord­nungs- und Ver­kehrs­ver­wal­tung teil­weise auch Opti­mie­rungs­be­darf am Ver­kehrs­raum fest­ge­stellt. So gab es an man­chen Stel­len trotz ord­nungs­ge­mäß abge­stell­ter Fahr­zeuge für die Ein­satz­fahr­zeuge kein Durch­kom­men oder eine Durch­fahrt nur unter erheb­li­chen Zeit­ver­lust. Durch die gute Zusam­men­ar­beit von Feu­er­wehr, Ord­nungs- und Ver­kehrs­ver­wal­tung wurde dort, wo es unum­gäng­lich war, der Park­raum in den Wohn­quar­tie­ren behut­sam neu ange­ord­net — um im Not­fall die Anfahrt für Ein­satz­fahr­zeuge zu gewähr­leis­ten und gleich­zei­tig die Aus­wir­kun­gen für die auf das Auto ange­wie­se­nen Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner so gering wie mög­lich zu halten.