Sym­bol­bild Heiz­kör­per “Bild erstellt mit DALL·E, einer KI von OpenAI.”

 

Seit über zehn Jah­ren besteht eine Rauch­mel­der­pflicht in Wohn­ge­bäude in Nord­rhein-West­fa­len. Schlaf­räu­men, Kin­der­zim­mern sowie Flure, die als Flucht­wege die­nen, sind min­des­tens mit einem Rauch­mel­der aus­zu­stat­ten. Dazu gibt es seit 2006 den bun­des­wei­ten Rauch­mel­der­tag, die­ser fin­det immer am Frei­tag, den 13., statt. Durch die lang­jäh­rige Auf­klä­rungs­ar­beit sind die Rauch­mel­der als Lebens­ret­ter im Bewusst­sein der Men­schen. “Wenn es zu einem Brand kommt, zählt jede Sekunde! Eine Rauch­gas­ver­gif­tung kann bereits nach weni­gen Atem­zü­gen töd­lich sein”, erklärt David von der Lieth, Lei­ter der Düs­sel­dor­fer Feu­er­wehr. “Seit der Ein­füh­rung der Rauch­mel­der­pflicht sehen wir eine posi­tive Ent­wick­lung. Bei einer Viel­zahl von Ein­sät­zen konn­ten die betrof­fe­nen Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner bereits vor Ein­tref­fen der Feu­er­wehr die Brand­woh­nung verlassen.”

Rauch­mel­der ret­ten Leben, wenn sie funktionieren
Damit die “klei­nen Lebens­ret­ter” auch im Not­fall Alarm geben kön­nen, müs­sen diese fach­ge­recht instal­liert sein und regel­mä­ßig gewar­tet wer­den. Das gilt für das Eigen­heim, selbst genutzte Eigen­tums­woh­nun­gen sowie für ver­mie­tete Immo­bi­lien. Mie­te­rin­nen und Mie­ter sind ver­pflich­tet, die vom Eigen­tü­mer oder durch Dritte instal­lier­ten Geräte gemäß Her­stel­ler­an­ga­ben, min­des­tens jedoch ein­mal jähr­lich, auf ihre Funk­ti­ons­fä­hig­keit zu über­prü­fen und ihre Betriebs­be­reit­schaft sicher­zu­stel­len. “Hier appel­lie­ren wir an die Bewoh­nen­den der Immo­bi­lien, eine jähr­li­che War­tung an den Gerä­ten durch­zu­füh­ren”, sagt Feu­er­wehr­spre­cher Ste­fan Böle. Im letz­ten Jahr rück­ten die Brand­be­kämp­fer aus Düs­sel­dorf zu rund 300 Brand­ein­sät­zen aus, bei denen ein defek­ter oder schlecht gewar­te­ter Rauch­mel­der Alarm gege­ben hat — 69 Mal war dies bereits im ers­ten Halb­jahr 2024 der Fall.

Rauch­mel­der in nur vier Schrit­ten prüfen
Regel­mä­ßige Über­prü­fung der Funk­ti­ons­tüch­tig­keit ist die Grund­säule für einen guten Schutz. Zur Prü­fung kann der Rauch­mel­der über die Prüf­taste getes­tet wer­den. Ist bei der Über­prü­fung kein Ton hör­bar, muss die Bat­te­rie getauscht wer­den. Wenn der Rauch­mel­der in regel­mä­ßi­gen Abstän­den ohne sicht­ba­ren Grund einen Ein­zel­ton von sich gibt – ist dies meist ein Anzei­chen für eine zu geringe Bat­te­rie­span­nung. Spä­tes­tens dann soll­ten Bewoh­ner oder Eigen­tü­mer eben­falls die Bat­te­rie tau­schen. Im zwei­ten Schritt sollte ein rou­ti­ne­mä­ßi­ger Check der Rauch­mel­der auf Ver­schmut­zun­gen durch­ge­führt und bei Bedarf gemäß Her­stel­ler­an­ga­ben der Rauch­mel­der vor­sich­tig gesäu­bert wer­den. Die Umge­bung auf Hin­der­nisse prü­fen. So soll­ten rund 50 Zen­ti­me­ter Abstand rund um den elek­tro­ni­schen Lebens­ret­ter bestehen. Über­prü­fen sie auch, ob Räum­lich­kei­ten umge­stal­tet oder umge­wan­delt wur­den. Im vier­ten Schritt und letz­ten Punkt bei der Über­prü­fung soll­ten alle Rauch­mel­der, die älter als zehn Jahre sind, vor­sorg­lich aus­ge­tauscht wer­den. Die elek­tri­schen Bau­teile altern und sind sehr emp­find­lich und gewähr­leis­ten nach einer solch lan­gen Zeit keine Sicher­heit mehr.

Der rich­tige Rauchmelder
Kauf­in­ter­es­sierte soll­ten vor einem Erwerb auf einige wenige Qua­li­täts­merk­male ach­ten. Grund­sätz­lich kön­nen Rauch­mel­der in Elek­tro­fach­ge­schäf­ten, Bau­märk­ten und Online-Shops und im gut sor­tier­ten Ein­zel­han­del beschafft wer­den. Egal für wel­che Bezugs­quelle sich ent­schie­den wird, soll­ten die Rauch­mel­der die Kenn­zeich­nung DIN EN 14604 besit­zen. Vor dem Kauf sollte man auch die genaue Anzahl der Rauch­mel­der berech­nen. Für einen gesetz­li­chen Min­dest­schutz müs­sen alle Schlaf‑, Kin­der- und Gäs­te­zim­mer über einen eige­nen Rauch­mel­der ver­fü­gen. Aber auch Flur und Trep­pen­räume in Ein­fa­mi­li­en­häu­ser fal­len unter die gesetz­li­che Aus­stat­tungs­pflicht. Die Exper­ten emp­feh­len auch in stän­dig genutz­ten Auf­ent­halts­räu­men die Anbrin­gung von Rauch­mel­dern zu erwä­gen. Dar­un­ter fal­len unter ande­rem Wohn- und Arbeits­zim­mer. Für einen hoch­wer­ti­gen Rauch­mel­der spre­chen auch die Merk­male fest ein­ge­baute 10-Jah­res-Bat­te­rie, ver­ständ­li­che Bedie­nungs­an­lei­tung und das Qua­li­täts­zei­chen “Q” auf Rauch­mel­der und Verpackung.

 

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