Heute Mor­gen um 08:15 Uhr führ­ten Bun­des­po­li­zis­ten im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof eine Kon­trolle eines 51-jäh­ri­gen Rei­sen­den durch, der durch seine tak­ti­sche Klei­dung und das Mit­füh­ren diver­ser Taschen, die übli­cher­weise für tak­ti­sche Ein­satz­mit­tel ver­wen­det wer­den, auf­fiel. Wäh­rend der Befra­gung ent­deck­ten die Beam­ten meh­rere Ver­tei­di­gungs­werk­zeuge, die offen am Kör­per getra­gen wurden.

Im Ver­lauf der Kon­trolle stellte sich her­aus, dass der Kre­fel­der zusätz­lich meh­rere teils ver­bo­tene Waf­fen mit sich führte. Eine voll­stän­dige Durch­su­chung der Per­son wurde auf der Dienst­stelle durch­ge­führt. Dabei wur­den fol­gende Gegen­stände sichergestellt:

Sichegestellte Messer © Bundespolizei
  • Ein Faust­mes­ser (Ein­zie­hung / Straf­tat gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 1 WaffG)
  • Zwei Ein­hand­mes­ser (Beschlag­nahme zur Sicher­stel­lung der Ein­zie­hung gemäß § 111b StPO / Füh­rungs­ver­bot / Ord­nungs­wid­rig­keit gemäß § 42a WaffG)
  • Ein Zwei­hand­mes­ser
  • Ein Mul­ti­tool mit Klinge
  • Zwei Kubo­tane
  • Ein Tier­ab­wehr­spray

(Alle Gegen­stände wur­den gefah­ren­ab­weh­rend gemäß § 47 BPolG sichergestellt.)

Der 51-Jäh­rige gab an, die Gegen­stände aus Ver­tei­di­gungs­grün­den mit sich zu füh­ren. Die Beam­ten belehr­ten ihn über die waf­fen­recht­li­chen Bestim­mun­gen und klär­ten ihn über die recht­li­chen Kon­se­quen­zen auf. Nach Abschluss aller poli­zei­li­chen Maß­nah­men wurde die Per­son entlassen.

Die Bun­des­po­li­zei weist dar­auf hin, dass der Besitz und das Füh­ren von Waf­fen stren­gen gesetz­li­chen Rege­lun­gen unter­lie­gen und appel­liert an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, sich an diese Bestim­mun­gen zu halten.