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Hubpolleranlage an der Mühlenstraße © Lokalbüro
Die Installation einer modernen Hubpolleranlage als Durchfahrtssperre in der Mühlenstraße ist inzwischen abgeschlossen. Nun hat der Ordnungs- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 5. Februar 2025, das Betriebskonzept beschlossen. Durch die Hubpolleranlage soll die Mühlenstraße erheblich beruhigt und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Gleichzeitig sollen dadurch auch die starken Verkehrsbehinderungen auf der Heinrich-Heine-Allee, insbesondere an den Wochenenden, entschärft werden.
Das Betriebskonzept der Hubpolleranlage wurde unter anderem im Austausch mit Taxigewerbe, Hotelbranche, Altstadtgemeinschaft, Polizei und DEHOGA erarbeitet und soll in drei Stufen in den Regelbetrieb gehen.
Stufe 1 – Temporäre Sperrung vor Feiertagen und an Wochenenden Die erste Stufe sieht eine Schließung der Zufahrt nur an Feiertagen ab dem Vorabend sowie an Wochenenden in den Zeiten vor, in denen durch das “Sperrkonzept Altstadt” auch die Befahrung von Neubrückstraße, Ratinger Straße und Liefergasse ausgeschlossen ist, also vor Feiertagen und freitags je ab 18 Uhr, samstags ab 16 Uhr.
Der Start der 1. Stufe ist für Anfang des 2. Quartals 2025 geplant. Im Vorfeld werden die Zufahrtsberechtigten über die Möglichkeiten zur Identifizierung an der Hubpolleranlage und die Ausgabe der Identifizierungstools informiert.
Stufe 2 – Neuregelung der Verkehrsführung und Sperrung auch an Wochentagen Die aktuelle Verkehrsregelung im Quartier bietet die Möglichkeit, die Hubpolleranlage in der Mühlenstraße außerhalb des“Sperrkonzeptes Altstadt” über die Neubrückstraße, Ratinger Straße und Liefergasse zu umfahren. Ein neues Verkehrskonzept soll sicherzustellen, dass diese Umfahrungsmöglichkeit beseitigt wird.
Die zweite Stufe wird nach Fertigstellung dieses Verkehrskonzeptes starten. Montags bis freitags von 18 Uhr bis 5 Uhr sowie am Wochenende von samstags 10 Uhr bis montags 5 Uhr wird die Mühlenstraße dann per Hubpoller für den nicht berechtigten Verkehr gesperrt.
Stufe 3 – Taxi-Management am Burgplatz Um die Anzahl der wartenden Taxis auf dem Burgplatz auf zwölf zu begrenzen, ist eine “Pförtnertechnik” notwendig. Diese soll in einem außerhalb der Mühlenstraße liegenden Bereich wartenden Taxis die Freigabe erteilen, um auf den Burgplatz einfahren zu können. Angedacht ist, diesen Platz auf der Fritz-Roeber-Straße herzurichten. Die Detailplanungen erfolgen derzeit.
Vor Umsetzung der Stufe 3 wird das für die Reglementierung erforderliche Konzept den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Alle Umsetzungsstufen werden engmaschig evaluiert und bei Bedarf angepasst.
Regelungen für Berechtigte und nicht Berechtigte
Für Zufahrtsberechtigte wird die Einfahrt in die Mühlenstraße weiter gewährleistet. Um dabei den Nutzern den größtmöglichen Komfort zu bieten, ist die Anlage für den Einsatz verschiedener Erkennungsfunktionen (RFID-Chip, QR-Codeleser, Kennzeichenerkennung) ausgelegt. Für die unterschiedlichen Nutzungsgruppen sehen die Regelungen grob zusammengefasst wie folgt aus:
- Berechtigte zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten und/oder zum Parken im Rathausinnenhof erhalten zukünftig einen RFID-Chip zum Öffnen der Hubpolleranlage.
- Auch die im Areal Wohnenden, Nutzende örtlicher Garagen und anliegende Gewerbetreibende werden zukünftig mit einem RFID-Chip zum Öffnen der Hubpolleranlage ausgestattet.
- Die Belieferung der Geschäfte und Gaststätten in den Fußgängerzonen bleibt zu den festgelegten Lieferzeiten montags bis freitags von 5 Uhr bis 11.30 Uhr sowie samstags von 5 Uhr bis 9 Uhr gewährleistet.
Für Besucherinnen und Besucher der vor Ort Wohnenden gibt es jedoch keine Zugangsberechtigung, da dies nicht kontrollierbar ist. Stattdessen wird empfohlen, die naheliegenden Parkmöglichkeiten in der Umgebung wie das Parkhaus im Rheinufertunnel, den Parkplatz am Joseph-Beuys-Ufer (Unteres Rheinwerft) oder das Parkhaus am Grabbeplatz zu nutzen. Dies wird auch den Kundinnen und Kunden der Rheinschiffe geraten, denen auch keine Zugangsberechtigung erteilt wird.
Die Hotels, deren Vorfahrten in der Mühlenstraße liegen und das Rathaus erhalten die Möglichkeit, die Poller für Gäste sowie Besucherinnen und Besucher eigenständig herunterzufahren. Dazu kann an der Hubpolleranlage per Gegensprechanlage Kontakt mit den Institutionen aufgenommen werden.
Die Zufahrt zum Burgplatz für Taxen erfolgt über eine automatisierte Kennzeichenerkennung. Gleiches gilt für Dienstfahrzeuge, im Einzelfall können auch RFID-Chip-Karten ausgegeben werden. Auch die Zufahrt für Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr erfolgt über eine automatisierte Kennzeichenerkennung. Im Falle eines Technikausfalls ist die Anlage auch per Hand über einen Steckschlüssel zu öffnen.
Für den Auf- und Abbau von Veranstaltungen (Riesenrad, Weihnachtsmarkt, Sportveranstaltungen etc.) werden zusätzliche Zugangsmöglichkeiten benötigt, die außerhalb der Lieferzeiten liegen werden. Dafür erfolgt die Freigabe durch den QR-Code-Scanner, sodass zeitlich befristete Zugangsmöglichkeiten auch per Mail an die Berechtigten verschickt werden können.
Die berechtigten Firmen erhalten zukünftig neben der Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone auch die Tools zum Öffnen der Hubpolleranlage. Welche Freigabefunktion zum Einsatz kommt, wird im Einzelfall entschieden.
Behindertenparkplätze
Die Anfahrt zu den vorhandenen allgemeinen, nicht personenbezogenen Behindertenparkplätzen, ist zu den Sperrzeiten der Hubpolleranlage über die Mühlenstraße nicht möglich. Betroffene können den allgemeinen Behindertenparkplatz in Höhe Ratinger Straße 48 oder die Behindertenparkplätze in den nahegelegenen Parkhäusern nutzen.
Sollten Probleme an der Anlage beim Einfahren in die Mühlenstraße entstehen, kann die rund um die Uhr besetzte Verkehrs- und Tunnelleitzentrale (VTLZ) kontaktiert werden. Deren Telefonnummer ist auf der Bediensäule der Hubpolleranlage angegeben. Die Ausfahrt erfolgt nur durch eine Kontaktschleife in der Mühlenstraße, dafür ist kein RFID-Chip oder Ähnliches notwendig.
In der Anfangsphase der Inbetriebnahme der Hubpolleranlage ist eine personelle Besetzung vorgesehen. Die Zustängigen vor Ort sollen bei möglichen Anlaufschwierigkeiten, wie beispielsweise noch ausstehenden Einfahrgenehmigungen für berechtigte Menschen etc., unmittelbar handeln und den Zugang ermöglichen. Diese Begleitung ist für eine Dauer von etwa acht Wochen angedacht, bis der reguläre Betrieb vollständig etabliert ist. Der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss für den Gesamtumbau der Mühlenstraße ist für das Jahr 2025 geplant.