112 © Lokalbüro

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Am 29. Juli 1991, also vor 34 Jah­ren, ent­schie­den sich die damals zwölf EU-Staa­ten dafür, eine ein­heit­li­che Not­ruf­num­mer, die “112”, ein­zu­füh­ren. Mitt­ler­weile ist all­ge­mein bekannt, dass der Not­ruf 112 auch im Aus­land funk­tio­niert. So gilt die 112 in der Euro­päi­schen Union, Andorra, auf den Färöer-Inseln, in Island, Liech­ten­stein, Nor­we­gen, San Marino, in der Schweiz, Tür­kei, Vati­kan­stadt, in Bos­nien und Her­ze­go­wina und Russ­land. Ein Geburts­tags­ge­schenk hat der Euro-Not­ruf bereits im Jahr 2009 erhal­ten — einen eige­nen Akti­ons­tag im Kalen­der. Der “Tag des euro­pa­wei­ten Not­rufs 112” wird jähr­lich am 11. Februar gefei­ert, denn da steckt die “112” schon im Datum.

In Düs­sel­dorf gehen alle Not­rufe über die 112 in der Leit­stelle der Feu­er­wehr ein. Im Jahr 2024 erhielt die Feu­er­wehr 486.465 Anrufe. Unter die­sen befan­den sich auch 191.674 Not­rufe, wel­che über die Not­ruf­num­mer 112 in der Leit­stelle ange­nom­men wur­den. Bei der Not­ruf­an­nahme kom­men qua­li­fi­zierte Dis­po­nen­tin­nen und Dis­po­nen­ten zum Ein­satz. Sie ver­fü­gen über eine feu­er­wehr­tech­ni­sche sowie eine ret­tungs­dienst­li­che Aus­bil­dung. Mit­hilfe die­ser Aus­bil­dung und einer spe­zi­fi­schen Schu­lung kön­nen die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen das Hil­fe­er­su­chen in kur­zer Zeit ein­schät­zen und qua­li­fi­zierte Hilfe ent­sen­den. In vie­len Fäl­len leis­ten sie auch bereits am Tele­fon Erste Hilfe und unter­stüt­zen die Anru­fen­den. So besteht unter ande­rem im Falle einer Reani­ma­tion die Mög­lich­keit, den Anru­fen­den tele­fo­nisch anzu­lei­ten, um so die Zeit zu über­brü­cken, bis der Ret­tungs­dienst vor Ort eintrifft.

Der Not­ruf 112 ist ein euro­pa­wei­tes Sym­bol für Hilfe, kann vor­wahl­frei gewählt wer­den und ist kos­ten­los. Er ver­bin­det Hil­fe­su­chende auto­ma­tisch mit der ört­li­chen Not­ruf­zen­trale, um die Feu­er­wehr zu alar­mie­ren oder auch medi­zi­ni­sche und poli­zei­li­che Hilfe anzu­for­dern. Ohne die­sen ein­heit­li­chen Not­ruf müss­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger über 40 Not­ruf­num­mern bei einer Reise durch die EU-Staa­ten kennen.