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Symbolbild Wahl 2023
Die Bearbeitung der bislang gestellten Briefwahlanträge ist erfolgreich abgeschlossen. Bis gestern, Dienstag, 11. Februar 2025, konnten alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anträge bearbeitet werden. Insgesamt wurden bisher mehr als 137.000 Briefwahlunterlagen ausgestellt. Rund 2.000 Bürgerinnen und Bürger haben die seit Freitag, 7. Februar, geöffnete Direktwahlstelle an der Mecumstraße 10 besucht und vor Ort ihre Briefwahlstimme abgegeben.
Das Amt für Statistik und Wahlen bittet darum, auf eine persönliche Vorsprache zu verzichten, wenn bereits Briefwahlunterlagen beantragt wurden. Sämtliche beantragten Briefwahlunterlagen sollten spätestens bis zum Ende der Woche bei den Antragstellenden eintreffen. Die Deutsche Post AG hat zugesagt, Wahlbriefe — trotz möglicher Streikmaßnahmen — mit besonderer Priorität zu befördern.
Der Versand der nun eingehenden Briefwahlanträge erfolgt tagesaktuell.
Wählerinnen und Wähler, die ihre Unterlagen bis zum Wochenende nicht erhalten haben, sollten sich dann zu Beginn der kommenden Woche mit dem Amt für Statistik und Wahlen in Verbindung setzen. Unter der Telefonnummer 0211–8993368 steht das Team für Rückfragen rund um die Bundestagswahl zur Verfügung.
Diejenigen, die ihre Briefwahlunterlagen bereits erhalten haben, werden darauf hingewiesen, dass der rote Wahlbrief spätestens am Mittwoch, 19. Februar, an das Amt für Statistik und Wahlen zurückgesendet werden sollte (unentgeltlich als Standardbrief im Bereich der Deutschen Post AG). Alternativ muss er am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Briefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, eingeworfen sein. Später eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Wahl nicht berücksichtigt werden.
Geänderte Wahlräume
Durch die im vergangenen Jahr erfolgte Neueinteilung der Wahlbezirke hat sich in vielen Fällen der Wahlraum geändert. Das Amt für Statistik und Wahlen bittet darum, am Wahlsonntag nur den auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahlraum aufzusuchen. Verfügt der angegebene Wahlraum nicht über einen rollstuhlgerechten Zugang können Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkung in einem anderen, rollstuhlgerechten Wahlraum des Bundestagswahlkreises abstimmen. In diesen Fällen muss ein Wahlschein beantragt werden. Im Wahlraumfinder unter www.duesseldorf.de/wahlraumfinder kann der nächstgelegene barrierearme Wahlraum recherchiert werden.