Sym­bol­bild Wahl 2023

 

Die Bear­bei­tung der bis­lang gestell­ten Brief­wahl­an­träge ist erfolg­reich abge­schlos­sen. Bis ges­tern, Diens­tag, 11. Februar 2025, konn­ten alle bis zu die­sem Zeit­punkt ein­ge­gan­ge­nen Anträge bear­bei­tet wer­den. Ins­ge­samt wur­den bis­her mehr als 137.000 Brief­wahl­un­ter­la­gen aus­ge­stellt. Rund 2.000 Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben die seit Frei­tag, 7. Februar, geöff­nete Direkt­wahl­stelle an der Mecum­straße 10 besucht und vor Ort ihre Brief­wahl­stimme abgegeben.

Das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len bit­tet darum, auf eine per­sön­li­che Vor­spra­che zu ver­zich­ten, wenn bereits Brief­wahl­un­ter­la­gen bean­tragt wur­den. Sämt­li­che bean­trag­ten Brief­wahl­un­ter­la­gen soll­ten spä­tes­tens bis zum Ende der Woche bei den Antrag­stel­len­den ein­tref­fen. Die Deut­sche Post AG hat zuge­sagt, Wahl­briefe — trotz mög­li­cher Streik­maß­nah­men — mit beson­de­rer Prio­ri­tät zu befördern.

Der Ver­sand der nun ein­ge­hen­den Brief­wahl­an­träge erfolgt tagesaktuell.

Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler, die ihre Unter­la­gen bis zum Wochen­ende nicht erhal­ten haben, soll­ten sich dann zu Beginn der kom­men­den Woche mit dem Amt für Sta­tis­tik und Wah­len in Ver­bin­dung set­zen. Unter der Tele­fon­num­mer 0211–8993368 steht das Team für Rück­fra­gen rund um die Bun­des­tags­wahl zur Verfügung.

Die­je­ni­gen, die ihre Brief­wahl­un­ter­la­gen bereits erhal­ten haben, wer­den dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der rote Wahl­brief spä­tes­tens am Mitt­woch, 19. Februar, an das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len zurück­ge­sen­det wer­den sollte (unent­gelt­lich als Stan­dard­brief im Bereich der Deut­schen Post AG). Alter­na­tiv muss er am Wahl­tag bis spä­tes­tens 18 Uhr im Brief­kas­ten des Amtes für Sta­tis­tik und Wah­len, Mecum­straße 10, ein­ge­wor­fen sein. Spä­ter ein­ge­hende Wahl­briefe dür­fen bei der Wahl nicht berück­sich­tigt werden.

Geän­derte Wahlräume
Durch die im ver­gan­ge­nen Jahr erfolgte Neu­ein­tei­lung der Wahl­be­zirke hat sich in vie­len Fäl­len der Wahl­raum geän­dert. Das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len bit­tet darum, am Wahl­sonn­tag nur den auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung ange­ge­be­nen Wahl­raum auf­zu­su­chen. Ver­fügt der ange­ge­bene Wahl­raum nicht über einen roll­stuhl­ge­rech­ten Zugang kön­nen Wahl­be­rech­tigte mit Mobi­li­täts­ein­schrän­kung in einem ande­ren, roll­stuhl­ge­rech­ten Wahl­raum des Bun­des­tags­wahl­krei­ses abstim­men. In die­sen Fäl­len muss ein Wahl­schein bean­tragt wer­den. Im Wahl­raum­fin­der unter www.duesseldorf.de/wahlraumfinder kann der nächst­ge­le­gene bar­rie­re­arme Wahl­raum recher­chiert werden.