Unter den aus Düs­sel­dorf bis­her ver­sen­de­ten rund 140.000 Brief­wahl­un­ter­la­gen für die Bun­des­tags­wahl lie­gen am Frei­tag, 14. Februar, 13 Uhr, kon­krete Hin­weise dar­über vor, dass drei Wahl­be­rech­tig­ten falsch zuge­ord­nete Stimm­zet­tel ver­sen­det wur­den. Nach­dem sich diese Betrof­fe­nen an das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len gewen­det haben, wur­den umge­hend die Stimm­zet­tel des rich­ti­gen Wahl­krei­ses zur Ver­fü­gung gestellt.

Nach aktu­el­lem Kennt­nis­stand betrifft die fal­sche Zuord­nung der Stimm­zet­tel einen ein­zel­nen Druck­auf­trag für 131 Brief­wahl­un­ter­la­gen, in dem ein Teil der darin ver­ar­bei­te­ten Wahl­be­rech­tig­ten mög­li­cher­weise nicht den kor­rek­ten Stimm­zet­tel erhal­ten haben könnte. Bei die­sem Druck­auf­trag han­delt es sich um Unter­la­gen eines reprä­sen­ta­ti­ven Wahl­be­zir­kes. Bei reprä­sen­ta­ti­ven Wahl­be­zir­ken wird ein bestimm­ter (von zehn ver­schie­de­nen) Stimm­zet­teln, der mit einem Buch­sta­ben­auf­druck ver­se­he­nen ist, der Wäh­le­rin bezie­hungs­weise dem Wäh­ler gemäß sei­ner Alters­gruppe und sei­nes Geschlech­tes zuge­ord­net. Diese spe­zi­el­len Brief­wahl­un­ter­la­gen wer­den des­halb per Hand kon­fek­tio­niert. In den bekann­ten drei Fäl­len hät­ten Stimm­zet­tel für den Bun­des­tags­wahl­kreis 105 ver­sandt wer­den müs­sen, fälsch­li­cher­weise wur­den jedoch Stimm­zet­tel des Bun­des­tags­wahl­krei­ses 106 in die Umschläge ver­packt. Das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len wird nun vor­sorg­lich bei allen übri­gen 128 poten­zi­ell Betrof­fe­nen die­ses Druck­auf­trags ermit­teln, ob kor­rekte Stimm­zet­tel zuge­stellt wurden.

Was tun bei unvoll­stän­di­gen Brief­wahl­un­ter­la­gen? Grund­sätz­lich soll­ten Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler, die fest­stel­len, dass ihre Brief­wahl­un­ter­la­gen nicht kor­rekt sind, sich schnellst­mög­lich mit dem Amt für Sta­tis­tik und Wah­len, tele­fo­nisch erreich­bar unter Ruf­num­mer 0211–899368, in Ver­bin­dung set­zen oder mit den feh­ler­haf­ten Unter­la­gen die Direkt­wahl­stelle in der Mecum­straße 10 auf­su­chen. Die Mit­ar­bei­ten­den sor­gen umge­hend für den Ver­sand oder die Aus­stel­lung der kor­rek­ten Unter­la­gen, damit eine ord­nungs­ge­mäße Stimm­ab­gabe sicher­ge­stellt ist.

Soll­ten fal­sche Stimm­zet­tel unbe­merkt ein­ge­reicht wer­den, wird die Erst­stimme als ungül­tig gewer­tet, da nicht der kor­rekte Wahl­kreis berück­sich­tigt wurde. Die Zweit­stimme behält dage­gen ihre Gültigkeit.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen Für wei­tere Infor­ma­tio­nen oder Rück­fra­gen steht das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len gerne zur Verfügung.