Hauseinsturz Luisenstraße © Lokalbüro

Haus­ein­sturz Lui­sen­straße © Lokalbüro

 

Land­ge­richt Düs­sel­dorf ver­ur­teilt drei Ange­klagte wegen fahr­läs­si­ger Tötung

Das Land­ge­richt Düs­sel­dorf (20. große Straf­kam­mer) hat am Don­ners­tag, den 3. April 2025, drei der fünf Ange­klag­ten wegen fahr­läs­si­ger Tötung und fahr­läs­si­ger Bau­ge­fähr­dung schul­dig gesprochen.

Die ver­häng­ten Frei­heits­stra­fen lauten:

  • Die ver­ant­wort­li­che Archi­tek­tin: ein Jahr und zehn Monate,

  • Der Bau­lei­ter: zwei Jahre,

  • Der für die Durch­bruch­ar­bei­ten beauf­tragte Unter­neh­mer: ein Jahr.

Alle Stra­fen wur­den zur Bewäh­rung ausgesetzt.

Die Kam­mer stellte fest, dass die Durch­bruch­ar­bei­ten ohne die erfor­der­li­chen Abstüt­zungs­maß­nah­men und ent­ge­gen den aner­kann­ten Regeln der Tech­nik durch­ge­führt wur­den. Zudem wurde ein für diese Arbei­ten nicht aus­rei­chend qua­li­fi­zier­tes Unter­neh­men beauf­tragt. Eine Bau­ge­neh­mi­gung lag nicht vor.

Die Ver­ket­tung die­ser Pflicht­ver­let­zun­gen führte am 27. Juli 2020 zum Ein­sturz des Hin­ter­hau­ses auf dem Grund­stück Lui­sen­straße 25 in Düs­sel­dorf. Dabei kamen zwei Män­ner im Alter von 35 und 39 Jah­ren ums Leben.

Der mit­an­ge­klagte Sta­ti­ker und der mit­an­ge­klagte Bau­un­ter­neh­mer wur­den man­gels nach­weis­ba­rer Ver­ant­wor­tung freigesprochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.