
Hauseinsturz Luisenstraße © Lokalbüro
Landgericht Düsseldorf verurteilt drei Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung
Das Landgericht Düsseldorf (20. große Strafkammer) hat am Donnerstag, den 3. April 2025, drei der fünf Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Baugefährdung schuldig gesprochen.
Die verhängten Freiheitsstrafen lauten:
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Die verantwortliche Architektin: ein Jahr und zehn Monate,
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Der Bauleiter: zwei Jahre,
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Der für die Durchbrucharbeiten beauftragte Unternehmer: ein Jahr.
Alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kammer stellte fest, dass die Durchbrucharbeiten ohne die erforderlichen Abstützungsmaßnahmen und entgegen den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt wurden. Zudem wurde ein für diese Arbeiten nicht ausreichend qualifiziertes Unternehmen beauftragt. Eine Baugenehmigung lag nicht vor.
Die Verkettung dieser Pflichtverletzungen führte am 27. Juli 2020 zum Einsturz des Hinterhauses auf dem Grundstück Luisenstraße 25 in Düsseldorf. Dabei kamen zwei Männer im Alter von 35 und 39 Jahren ums Leben.
Der mitangeklagte Statiker und der mitangeklagte Bauunternehmer wurden mangels nachweisbarer Verantwortung freigesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.