Von Christof Roche
Die Stadt Düsseldorf will keine Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) einlegen, der für den künftigen Rhein-Ruhr-Express (RRX) im Düsseldorfer Norden auf eine oberirdische Lösung mit zusätzlichen Gleisen sowie Lärmschutzwänden setzt. Wie aus informierten Kreisen verlautete, sei die Stadt nach intensiven Beratungen mit externen Rechtsexperten zu dem Schluss gekommen, dass sie gegen den Grundsatzentscheid des EBA keine wirklichen rechtlichen Mittel in der Hand habe. Eine Klage würde lediglich das Projekt um Jahre verzögern, letztlich aber nicht stoppen können, hieß es in den Kreisen.
Das EBA hatte im vergangenen Monat entschieden, für den RRX im Abschnitt Kalkum–Angermund zwei zusätzliche Gleise oberirdisch zu verlegen und entlang der Trasse bis zu sechs Meter hohe Lärmschutzwände zu errichten. Die von einer Bürgerinitiative in Angermund geforderte Tunnellösung hatte das Eisenbahn-Bundesamt mit Verweis auf zu hohe Kosten verworfen.
Wie es weiter hieß, wolle die Stadt sich nun darauf konzentrieren, in der Ausführungsplanung ein Optimum für die betroffenen Bürger zu erreichen. Dabei gehe es vor allem darum, bei der Wahl der Lärmschutzwände auf solche Materialien und Innovationen zurückzugreifen – wie etwa Diffraktoren und Resonatoren –, die bestmöglich den Schall absorbieren. Außerdem solle darauf geachtet werden, dass Glaselemente zum Einsatz kommen, um die Sicht auf die andere Seite der Gleise zu gewährleisten. Ferner müssten die Lärmschutzwände gegen Graffiti geschützt werden. Dies solle jetzt zeitnah mit der Bahn verhandelt und festgeschrieben werden. Sollten die Verhandlungen in den kommenden Wochen nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis führen, wolle die Stadt in diesem Punkt Klage einreichen, um ihre Ansprüche für die Zukunft aufrechtzuerhalten. Über das Vorgehen insgesamt will der Stadtrat den Kreisen zufolge am 10. April entscheiden.