PFAS-Grundwassersanierungslage mit Kies- und Aktivkohlefiltern und Steuerungstechnik (blau) sowie Kammerfilterpresse (grün). © Landeshauptstadt Düsseldorf/Umweltamt

PFAS-Grund­was­ser­sa­nie­rungs­lage mit Kies- und Aktiv­koh­le­fil­tern und Steue­rungs­tech­nik (blau) sowie Kam­mer­fil­ter­presse (grün). © Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf/Umweltamt

 

Zum Schutz vor PFAS-Umwelt­schad­stof­fen erneu­ert die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf zum 1. Mai 2025 das Nut­zungs­ver­bot von Gar­ten­brun­nen und unter­sagt die Ver­wen­dung von Grund­was­ser in Tei­len von Ger­res­heim, Venn­hau­sen, Eller, Lie­ren­feld, Flin­gern und Ober­bilk. Damit erneu­ert die Stadt das bereits seit 2010 bestehende Nut­zungs­ver­bot von Grund­was­ser aus Gar­ten­brun­nen. Die All­ge­mein­ver­fü­gung zum Schutz vor PFAS-Umwelt­schad­stof­fen gilt zehn Jahre. Rund 8.500 Haus­halte im betrof­fe­nen Gebiet erhal­ten die Infor­ma­tio­nen in den nächs­ten Tagen per Brief­post. Wei­ter­hin unter­sagt bleibt die Nut­zung in Tei­len von Ben­rath und Urden­bach sowie Lohau­sen und Kai­sers­werth. Infor­ma­tio­nen zu den Ver­un­rei­ni­gungs­be­rei­chen sind abruf­bar unter: www.duesseldorf.de/pfas.

Per- und poly­fluo­rierte Alkyl­sub­stan­zen (PFAS) sind der Grund für die Ver­bots­ver­fü­gun­gen. Eine Gefähr­dung der Gesund­heit kann bei lang­fris­ti­ger Nut­zung des ver­un­rei­nig­ten Grund­was­sers nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Die Ver­wen­dung von Grund­was­ser zu Bewäs­se­rungs­zwe­cken ist daher im Sinne eines vor­beu­gen­den Boden- und Gesund­heits­schut­zes unter­sagt. Was viele nicht wis­sen: Das Befül­len von Plansch­be­cken oder Absprit­zen von Flä­chen, das Waschen mit oder gar Trin­ken von Was­ser aus Gar­ten­brun­nen ist aus Hygie­ne­grün­den gene­rell nicht erlaubt. Grund­was­ser aus Gar­ten­brun­nen ent­spricht näm­lich nicht den hygie­ni­schen Anfor­de­run­gen an Lei­tungs­was­ser und unter­liegt auch nicht der stän­di­gen Kon­trolle und Über­wa­chung, die erfor­der­lich ist.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung für Teile von Ger­res­heim, Venn­hau­sen, Eller, Lie­ren­feld, Flin­gern und Ober­bilk wurde am Sams­tag, 26. April 2025, im Amts­blatt der Stadt ver­öf­fent­licht. Sie gilt bis 30. April 2035. Das Gebiet der Nut­zungs­un­ter­sa­gung wird regel­mä­ßig über­wacht und – abhän­gig von der wei­te­ren Ent­wick­lung der Ver­un­rei­ni­gung – angepasst.

Ursa­che für die Ver­un­rei­ni­gung im Grund­was­ser und die aktu­elle Ver­fü­gung ist ein Lösch­schaum­ein­satz beim Groß­brand einer Lager­halle (Lager 61) auf dem Gelände der ehe­ma­li­gen Glas­hütte im Jahr 2001. Im Jahr 2009 wurde in Ger­res­heim die Grund­was­ser­ver­un­rei­ni­gung mit PFAS fest­ge­stellt. Sie hat sich etwa 3,5 Kilo­me­ter bis west­lich der Wer­de­ner Straße aus­ge­brei­tet. Sowohl an der Ein­trags­stelle als auch an der Fah­nen­spitze wer­den Grund­was­ser­sa­nie­run­gen betrie­ben, so dass eine wei­tere Aus­brei­tung der Schad­stoffe unter­bun­den wer­den kann und die Schad­stoff­kon­zen­tra­tio­nen abnehmen.

Im Jahr 2010 wurde eine All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen, mit der die erlaub­nis­freie Ver­wen­dung von Grund­was­ser im Gebiet der PFAS-Grund­was­ser­ver­un­rei­ni­gung unter­sagt wurde. Der Gel­tungs­be­reich die­ser All­ge­mein­ver­fü­gung wurde im Ver­lauf ange­passt. Infolge wei­te­rer Erkennt­nisse über die Aus­brei­tung der Grund­was­ser­ver­un­rei­ni­gung wird der Unter­sa­gungs­be­reich gegen­über der bis­her gel­ten­den All­ge­mein­ver­fü­gung über den bis­he­ri­gen Gel­tungs­be­reich hin­aus nach Wes­ten ausgedehnt.

Jochen Kral, Dezer­nent für Mobi­li­tät und Umwelt: “Schon 2007 wur­den erste Unter­su­chun­gen und umfang­rei­che Tests, um geeig­nete Rei­ni­gungs­ver­fah­ren zu fin­den, durch­ge­führt. Mit den nun­mehr über 15 Jah­ren im Umgang mit PFAS-Boden- und Grund­was­ser­ver­un­rei­ni­gun­gen haben wir eine Menge Erfah­run­gen gesam­melt. Wir ken­nen die Ver­un­rei­ni­gungs­be­rei­che im Stadt­ge­biet und gehen die Besei­ti­gung der Grund­was­ser­schä­den aktiv an.”

Auch in Tei­len von Loh­hau­sen und Kai­sers­werth sowie Ben­rath und Urden­bach lie­gen groß­flä­chige Grund­was­ser­ver­un­rei­ni­gun­gen mit PFAS vor. Die Grund­was­ser­nut­zung ist dort eben­falls untersagt.

PFAS – eine Stoff­gruppe von Che­mi­ka­lien, deren Pro­ble­ma­tik erst spät erkannt wurde
Die Stoff­gruppe der PFAS umfasst nach letz­ten Schät­zun­gen mehr als 10.000 ver­schie­dene Ver­bin­dun­gen. PFAS kom­men nicht natür­lich vor und wer­den seit den spä­ten 1940er Jah­ren her­ge­stellt. PFAS sind wasser‑, fett- und schmutz­ab­wei­send sowie che­misch und ther­misch sehr sta­bil, daher wur­den sie zunächst als sehr vor­teil­haft ein­ge­schätzt und unter ande­rem für Pfan­nen­be­schich­tun­gen und Funk­ti­ons­klei­dung ver­wen­det. Lei­der rei­chern sich PFAS auf­grund ihrer Lang­le­big­keit fort­wäh­rend in der Umwelt an, und gel­ten als “Ewig­keits­che­mi­ka­lien”. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren lie­ßen sich bei bestimm­ten PFAS neben Wir­kun­gen in der Umwelt auch gesund­heits­schäd­li­che Wir­kun­gen bei Men­schen nach­wei­sen. Die Ein­zel­ver­bin­dung Per­fluor­ok­t­an­säure PFOA wurde 2023 als krebs­er­re­gend ein­ge­stuft. Belas­te­tes Grund­was­ser aus Gar­ten­brun­nen zu ver­wen­den, kann die Schad­stoffe mit dem Gieß­was­ser in zuvor nicht ver­un­rei­nigte Boden­be­rei­che sowie in Nutz- und Zier­pflan­zen ver­la­gern. Nah­rungs­mit­tel gel­ten als Haupt­auf­nah­me­pfad für den Menschen.

Das Trink­was­ser aus dem öffent­li­chen Trink­was­ser­netz in Düs­sel­dorf ist nicht PFAS-belas­tet und kann unbe­denk­lich wei­ter­hin genutzt werden.

Soll­ten von dem Nut­zungs­ver­bot betrof­fene Anwoh­ner Fra­gen hin­sicht­lich der All­ge­mein­ver­fü­gung zum Schutz vor PFAS haben, ist das Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz Düs­sel­dorf per E‑Mail an altlastenauskunft@duesseldorf.de und tele­fo­nisch unter 0211–8925011 erreichbar.