Ordnungsamt ist zu informieren, wenn mit 50 und mehr Menschen in öffentlichen Räumen gefeiert wird
Mit der Coronaschutzverordnung, die am Donnerstag, 1. Oktober, in Kraft tritt, verpflichtet das Land die Veranstalter privater Feiern ab 50 Teilnehmern zu einer vorherigen Anmeldung beim Ordnungsamt. Dies gilt, soweit diese nicht in der privaten Wohnung stattfinden.
Anzeigepflichtig sind also zum Beispiel die Feier runder Geburtstage oder von Hochzeiten in Gaststätten oder gewerblichen Partyräumen. Die Meldungen müssen drei Tage vorher beim Ordnungsamt eingehen. Außerdem sind die Gastgeber verpflichtet, Teilnehmerlisten vorzuhalten und zu aktualisieren.
Das Formular für eine Online-Anmeldung ist ab morgen, Donnerstag, 1. Oktober, auf der Internetseite des Ordnungsamtes unter www.duesseldorf.de/ordnungsamt/anmeldung-feier.html abrufbar. Dort gibt es auch weitere Informationen zu diesem Thema.
Für Fragen von Düsseldorfern zu der Anmeldepflicht stehen Mitarbeiter im Ordnungsamt ebenfalls ab morgen, 1. Oktober, 12 Uhr unter der Rufnummer 0211–8923350 zur Verfügung. Diese wird bis auf weiteres von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 17 Uhr besetzt sein. Unverändert gilt, dass solche Feiern nur aus herausragendem Anlass zulässig sind und maximal 150 Teilnehmer haben dürfen.
Auf der Grundlage der Anzeigen sowie im Zuge sonstiger Beschwerden — zum Beispiel wegen Lärm — wird das Ordnungsamt solche Feiern stichprobenartig überprüfen. Das gilt auch für die Überprüfung der Gästelisten. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Kontaktnachverfolgung bei Infektionsfällen hat die Landesregierung die einschlägigen Bußgeldvorschriften verschärft.