Hier kann das Test­ergeb­nis abge­le­sen werden,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

 

Bertre­tungs­ver­bot mit Aus­nahme eines tages­ak­tu­el­len nega­ti­ven Schnell­tests und ver­pflich­ten­des Ange­bot zur kos­ten­freien Tes­tung für Besucher

Das Robert Koch-Insti­tut (RKI) weist in sei­nem täg­li­chen Corona-Lage­be­richt vom 8. Februar dar­auf hin, dass es vor allem in Alten- und Pfle­ge­hei­men ver­mehrt zu Aus­brü­chen kommt. Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hat dar­auf reagiert und am Don­ners­tag, 11. Februar, eine All­ge­mein­ver­fü­gung zum beson­de­ren Schutz die­ser Per­so­nen­gruppe erlassen.

“Ältere Per­so­nen sind nicht nur öfters von einer Erkran­kung mit dem Coro­na­vi­rus betrof­fen, son­dern bei die­ser Per­so­nen­gruppe besteht auch ein erhöh­tes Risiko eines schwe­ren oder töd­li­chen Ver­laufs”, sagt Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler. “Um die­ses Risiko zu ver­min­dern, haben wir nun beson­dere Vor­keh­run­gen erlas­sen. Nur gemein­sam kön­nen wir mit Hilfe die­ser ver­stärk­ten Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus verlangsamen.”

Seit dem 16. April 2020 wer­den durch die Stadt Düs­sel­dorf Zah­len über die Ster­be­fälle im Zusam­men­hang mit COVID-19 in Alten- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen erfasst. Im Zeit­raum vom 4. Januar bis zum 2. Februar 2021 ist die Zahl deut­lich angestiegen.

Daher wurde die neue All­ge­mein­ver­fü­gung zum beson­de­ren Schutz die­ser Per­so­nen­gruppe online unter www.duesseldorf.de/bekanntmachungen ver­öf­fent­licht und tritt am heu­ti­gen Frei­tag, 12. Februar, in Kraft.

Diese besagt, dass für die voll­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen, die Leis­tun­gen der Dauer- und / oder Kurz­zeit­pflege erbrin­gen sowie für voll­sta­tio­näre Alten- und Pfle­ge­heime in der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, ab dem 12. Februar 2021 ein Betre­tungs­ver­bot für Besucher*innen gilt.

Davon Per­so­nen aus­ge­nom­men sind, die einen tages­ak­tu­el­len nega­ti­ven PoC-Anti­gen-Test vor­wei­sen kön­nen. Außer­dem Per­so­nen, bei denen aus medi­zi­ni­schen oder sozial-ethi­schen Grün­den kein PoC-Anti­gen-Test durch­ge­führt wer­den kann. Die genann­ten Ein­rich­tun­gen ver­pflich­tet sind, vor Ort eine kos­ten­freie Tes­tung für Besucher*innen anzubieten.
Die unter 1. genann­ten Ein­rich­tun­gen dazu ver­pflich­tet sind, ihren Bewohner*innen min­des­tens alle drei Tage die Durch­füh­rung eines PoC-Anti­gen-Tests anzubieten.

“Die Maß­nah­men sind wich­tig, um einen beson­de­ren Schutz für unsere älte­ren Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger bie­ten zu kön­nen”, sagt Stadt­di­rek­tor Burk­hard Hintzsche, Lei­ter des Kri­sen­stabs. “Zusätz­lich soll­ten die gän­gi­gen Schutz­maß­nah­men nach der AHA+A+L‑Formel wei­ter­hin kon­se­quent ein­ge­hal­ten wer­den — zumal in der Lan­des­haupt­stadt die neue Virus-Vari­ante B.1.1.7 nach­ge­wie­sen wer­den konnte und diese als deut­lich anste­cken­der gilt.”

Um bei einer mög­li­chen Ver­brei­tung der Coro­na­vi­rus-Vari­ante B.1.1.7 schnell Maß­nah­men ergrei­fen zu kön­nen, lässt die Stadt Düs­sel­dorf seit dem 1. Februar 2021 alle posi­ti­ven PCR-Pro­ben aus dem städ­ti­schen Test­zen­trum und den mobi­len Test­diens­ten der Stadt zusätz­lich auf Virus-Muta­tio­nen unter­su­chen. In rund jeder fünf­ten unter­such­ten Probe konnte die bri­ti­sche Virus-Vari­ante nach­ge­wie­sen werden.

Um eine wei­tere Aus­brei­tung des SARS-CoV-2-Virus sowie eine Aus­brei­tung der neuen Vari­ante B.1.1.7 ein­zu­däm­men, wer­den die Schutz­maß­nah­men beson­ders in Alten- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen verschärft.