Bertretungsverbot mit Ausnahme eines tagesaktuellen negativen Schnelltests und verpflichtendes Angebot zur kostenfreien Testung für Besucher
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist in seinem täglichen Corona-Lagebericht vom 8. Februar darauf hin, dass es vor allem in Alten- und Pflegeheimen vermehrt zu Ausbrüchen kommt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat darauf reagiert und am Donnerstag, 11. Februar, eine Allgemeinverfügung zum besonderen Schutz dieser Personengruppe erlassen.
“Ältere Personen sind nicht nur öfters von einer Erkrankung mit dem Coronavirus betroffen, sondern bei dieser Personengruppe besteht auch ein erhöhtes Risiko eines schweren oder tödlichen Verlaufs”, sagt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. “Um dieses Risiko zu vermindern, haben wir nun besondere Vorkehrungen erlassen. Nur gemeinsam können wir mit Hilfe dieser verstärkten Infektionsschutzmaßnahmen die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen.”
Seit dem 16. April 2020 werden durch die Stadt Düsseldorf Zahlen über die Sterbefälle im Zusammenhang mit COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen erfasst. Im Zeitraum vom 4. Januar bis zum 2. Februar 2021 ist die Zahl deutlich angestiegen.
Daher wurde die neue Allgemeinverfügung zum besonderen Schutz dieser Personengruppe online unter www.duesseldorf.de/bekanntmachungen veröffentlicht und tritt am heutigen Freitag, 12. Februar, in Kraft.
Diese besagt, dass für die vollstationären Einrichtungen, die Leistungen der Dauer- und / oder Kurzzeitpflege erbringen sowie für vollstationäre Alten- und Pflegeheime in der Landeshauptstadt Düsseldorf, ab dem 12. Februar 2021 ein Betretungsverbot für Besucher*innen gilt.
Davon Personen ausgenommen sind, die einen tagesaktuellen negativen PoC-Antigen-Test vorweisen können. Außerdem Personen, bei denen aus medizinischen oder sozial-ethischen Gründen kein PoC-Antigen-Test durchgeführt werden kann. Die genannten Einrichtungen verpflichtet sind, vor Ort eine kostenfreie Testung für Besucher*innen anzubieten.
Die unter 1. genannten Einrichtungen dazu verpflichtet sind, ihren Bewohner*innen mindestens alle drei Tage die Durchführung eines PoC-Antigen-Tests anzubieten.
“Die Maßnahmen sind wichtig, um einen besonderen Schutz für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger bieten zu können”, sagt Stadtdirektor Burkhard Hintzsche, Leiter des Krisenstabs. “Zusätzlich sollten die gängigen Schutzmaßnahmen nach der AHA+A+L‑Formel weiterhin konsequent eingehalten werden — zumal in der Landeshauptstadt die neue Virus-Variante B.1.1.7 nachgewiesen werden konnte und diese als deutlich ansteckender gilt.”
Um bei einer möglichen Verbreitung der Coronavirus-Variante B.1.1.7 schnell Maßnahmen ergreifen zu können, lässt die Stadt Düsseldorf seit dem 1. Februar 2021 alle positiven PCR-Proben aus dem städtischen Testzentrum und den mobilen Testdiensten der Stadt zusätzlich auf Virus-Mutationen untersuchen. In rund jeder fünften untersuchten Probe konnte die britische Virus-Variante nachgewiesen werden.
Um eine weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus sowie eine Ausbreitung der neuen Variante B.1.1.7 einzudämmen, werden die Schutzmaßnahmen besonders in Alten- und Pflegeeinrichtungen verschärft.