Die Brut- und Setzzeit beginnt: Im Grünen erholen, die Natur dabei schützen
Mit dem Frühling beginnt die Brut- und Setzzeit vieler heimischer Tiere in Düsseldorfs Wäldern, Naturschutzgebieten und Grünanlagen. In den kommenden Wochen bekommen die Wildtiere ihre Jungen, die Vögel beginnen zu brüten und sind in Nestnähe besonders störungsempfindlich. Die Brut- und Setzzeit dauert etwa bis Juli, bei einigen Vogelarten noch deutlich länger.
Gleichzeitig zieht es gerade während der Pandemie viele Düsseldorfer ins Grüne, denn in der Natur fällt es leichter, den notwendigen Abstand untereinander zu wahren. Das Gartenamt appelliert gemeinsam mit den Naturschutzverbänden NABU und BUND, der Jägerschaft sowie dem Naturschutzbeirat der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Bürger, die Attraktivität der heimatlichen Natur zu bewahren und dazu beizutragen, gefährdete Tier- und Pflanzenarten ungestört zu erhalten.
Düsseldorfs Parkanlagen, Wälder, Friedhöfe sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete bieten in der aktuellen Frühlingszeit wunderbare Möglichkeiten, sich zu erholen und Kraft zu tanken. Dort ist vieles möglich: Ausflüge, Spazierengehen, den Hund ausführen, Radfahren oder Joggen. Die attraktive Natur vor der Haustür wird jedoch durch die vielen Besucher beeinträchtigt und läuft Gefahr, Schaden zu nehmen.
Verhaltensregeln in Schutzgebieten
Die Landschafts- und Naturschutzgebiete sind in der Regel an den Zugängen mit grün-weißen dreieckigen Schildern mit der Aufschrift “Landschaftsschutzgebiet” beziehungsweise “Naturschutzgebiet” markiert. Viele Bürger wissen nicht, dass in den Landschafts- und Naturschutzgebieten Verhaltensregeln gelten und verstoßen dagegen häufig ohne Absicht.
Besonders in den Naturschutzgebieten weisen Zusatzschilder unter den Schutzgebietsschildern mit Piktogrammen und Texten kurz und prägnant auf die Verhaltensregeln hin.
Wege dürfen nicht verlassen werden
Die Naturschutzgebiete sind wertvolle und lebenswichtige Rückzugsorte für Pflanzen und wildlebende Tiere. Hier kommen viele gefährdete und geschützte Arten vor. Sie reagieren sehr empfindlich auf Störungen. Daher gilt in Naturschutzgebieten das Gebot, die Wege nicht zu verlassen. Für Reiter gilt, nur die ausgewiesenen Reitwege zu nutzen. Landwirtschaftliche Flächen, also Äcker und Wiesen, dürfen — im Gegensatz zu Rasenflächen im Park — nicht betreten oder zum Spielen genutzt werden.
Kein offenes Feuer oder Grillen — Abfälle mitnehmen
Gegen ein Picknick ist angesichts des schönen Frühlingswetters grundsätzlich nichts einzuwenden. Dabei gilt zu beachten, dass offenes Feuer und Grillen in Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie Wäldern nicht erlaubt ist. Das Gartenamt bittet die Bevölkerung, Abfall mitzunehmen und richtig zu entsorgen.
Leinenpflicht für Hunde
Hundehalter haben eine besondere Verantwortung für störungsempfindliche Tierarten. In Naturschutzgebieten dürfen Hunde nur an der Leine mitgeführt werden. Auch außerhalb der Naturschutzgebiete muss der Hund jederzeit unter Aufsicht sein und sich zurückrufen lassen. Freilaufende Hunde sind für die Tiere in Feld und Flur, die in dieser Zeit ihre Jungen aufziehen, eine große Gefahr.
So fliehen zum Beispiel junge von der Ricke abgelegte Rehkitze nicht, sondern bleiben liegen. Wenn sie dann von Hunden gefunden werden, laufen sie Gefahr, gerissen oder von der Mutter wegen des Hundegeruchs nicht mehr angenommen zu werden. Auch für bodenbrütende Vögel wie Feldlerche, Kiebitz, Fasan und Rebhuhn sowie für Feldhasen sind unangeleinte stöbernde Hunde sehr gefährlich. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Wild aufzustöbern, denn das beeinträchtigt die Lebensstätten wildlebender Tiere.
Hundebesitzer werden zudem gebeten, Hinterlassenschaften ihrer Tiere mitzunehmen und richtig zu entsorgen.
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