Das Gartenamt muss 19 Bäume fällen. An ihnen wurde die sogenannte Rußrindenkrankheit bzw. der Brandkrustenpilz festgestellt. Das haben aktuelle Baumkontrollen des geschulten Fachpersonals im Gartenamt ergeben. Die Fällarbeiten beginnen diese Woche. Es kann zu kurzfristigen Sperrungen von Teilen der Grünanlagen oder Straßenbereiche kommen. Vorab untersucht das Gartenamt die Bäume auf besetzte Bruthöhlen und Nester.
Die Rußrindenkrankheit wird durch einen Pilz ausgelöst, der vor allem Bergahorne befällt. Durch die Trockenheit der vergangenen Jahre sind sie besonders geschwächt und anfällig. Die Krankheit führt dazu, dass die Stand- und Bruchsicherheit befallener Bäume innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums nicht mehr gegeben ist. Der Brandkrustenpilz ist ein parasitärer Pilz, der eine Fäule im Baum verursacht, den Holzkörper zersetzt und ebenfalls dazu führt, dass die Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Die Fällungen sind deshalb zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich.
Fünf Fällungen am Alten Bilker Friedhof
Insgesamt fünf Ahornbäume müssen am Alten Bilker Friedhof gefällt werden. Davon befinden sich zwei im Hundeauslauf der Grünanlage, zwei weitere im Baumbestand östlich des Spielplatzes und ein Baum auf Höhe der Sternwartstraße 58. Alle fünf Bäume sind an der Rußrindenkrankheit erkrankt. Neben den Fällungen führt das Gartenamt weitere Schnittmaßnahmen am Baumbestand der Grünanlage durch.
13 betroffene Straßenbäume
Darüber hinaus hat das Gartenamt die Rußrindenkrankheit an 13 Ahornbäumen an Straßen im Stadtgebiet festgestellt. Davon befindet sich jeweils einer an der Werftstraße, Am Heerdter Hof und an der Heesenstraße. Vier der betroffenen Straßenbäume stehen an der Heidelberger Straße. Weitere vier Bäume müssen an der Pariser Straße entnommen werden und zwei an der Neumannstraße.
Eine Fällung im Floragarten
Eine weitere Fällung ist im Floragarten erforderlich. Hier ist eine Eiche mit dem Brandkrustenpilz befallen. Der Baum steht ungefähr auf der Hälfte der Parkanlage an der Bachstraße. Er hat einen Stammumfang von etwa 2,6 Meter und ist bereits so stark geschädigt, dass die Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gegeben ist.
Das Gartenamt sieht grundsätzlich Nachpflanzungen vor. In den denkmalgeschützten Parkanlagen stehen Abstimmungen und Prüfungen im Einklang mit der Gartendenkmalpflege noch aus. Die nachzupflanzenden Straßenbäume erfordern ein sogenanntes Umlaufverfahren. Dabei prüfen die Leitungsträger wie zum Beispiel die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen.