Die Hornisse (Vespa crabro) ist die größte heimische Wespenart. Die Königin, das Oberhaupt des Hornissenstaats, kann bis zu vier Zentimeter lang werden. Doch trotz ihrer Größe und ihres schlechten Rufs ist die Hornisse für den Menschen ein eher harmloses Insekt. Nicht jedoch für kleinere Wespenarten, Fliegen und andere Insekten. Mit ihnen ernähren die Hornissen ihre Brut – und sind somit nützlich bei der Schädlingsbekämpfung.
Die Königin gründet den Hornissenstaat im Frühjahr bevorzugt in alten, hohlen Bäumen an Waldrändern. Jedoch werden die ursprünglichen Lebensräume der Hornissen immer seltener, sodass sie häufiger auf Dachstühle oder Vogelhäuschen ausweichen. Dort bauen sie Papiernester, indem sie morsches Holz zerkauen und mit Speichel zu einer modellierbaren Masse vermengen. Große Nester beherbergen im Spätsommer hunderte Tiere, aber schon im Oktober sterben sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft ab. Lediglich einige befruchtete Weibchen überwintern und gründen im Folgejahr einen neuen Staat. Das tun sie übrigens so gut wie nie an der alten Stelle. Wer also einmal ein Hornissennest am Haus hatte, braucht nicht zu befürchten, dass die Tiere wiederkommen.
Hornissen sind friedfertige Tiere. Die Angst vor ihnen ist meist unbegründet, in den meisten Fällen kann der Mensch gut mit ihnen leben. Hornissen stechen äußerst selten und nur, wenn sie ihr Nest bedroht wähnen. Der Stich ist schmerzhaft, jedoch nicht gefährlicher als der von anderen Wespen oder Bienen und lässt sich genauso behandeln. Anders sieht es für Allergiker aus. Bei ihnen ist besondere Vorsicht geboten.
Im Gegensatz zu den kleineren Wespenarten, der Deutschen und der Gemeinen Wespe, stört die Hornisse den Menschen nicht bei Mahlzeiten im Freien, denn die Tiere interessieren sich für Marmelade, Wurst oder süße Getränke. In der heimischen Landschaft ist die Hornisse selten geworden und steht unter Naturschutz. Es ist also verboten, sie in ihrer Lebensweise zu beeinträchtigen oder gar zu töten.
Wer sich dennoch von einem Hornissenstaat, der sich im Dachstuhl, Mauerwerk oder Garten eingenistet hat, bedroht fühlt, kann sich an die Untere Naturschutzbehörde im Gartenamt wenden — sie ist für geschützte Tierarten zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können beraten und gegebenenfalls auch prüfen, ob eine Umsiedlung des Nestes infrage kommt. In den Fällen, wo ein Zusammenleben mit den Tieren nicht möglich erscheint, muss die Untere Naturschutzbehörde in jedem Einzelfall entscheiden, ob die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abtöten eines Volkes vorliegen. Die Untere Naturschutzbehörde ist erreichbar unter 0211–8994800 sowie gartenamt@duesseldorf.de.