Am Baum befin­det sich ein Nest mit Rau­pen des Eichenprozessionsspinners,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Gartenamt

 

Leit­fa­den gibt Emp­feh­lun­gen für Betrof­fene und Kommunen

Wer sich son­nen­ex­po­nierte Eichen in die­sen Wochen genauer anschaut, wird fest­stel­len, dass man­che von ihnen auch in die­sem Früh­jahr wie­der von Rau­pen bevöl­kert wer­den. Die Ursa­che könnte der Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner („EPS“) sein. Nach einer aktu­el­len Abfrage von Wald und Holz NRW für 2021 hat­ten im ver­gan­ge­nen Jahr 78 Pro­zent der Kom­mu­nen in Nord­rhein-West­fa­len einen Befall von Eichen­pro­zes­si­ons­spin­nern festgestellt.

Im Rau­pen­sta­dium ent­wi­ckelt der unschein­bare Schmet­ter­ling Brenn­haare, die schwere gesund­heit­li­che Risi­ken für Men­schen und Tiere ber­gen. Die Brenn­haare kön­nen ent­zünd­li­che Haut­rei­zun­gen und Atem­be­schwer­den aus­lö­sen. Bevor­zug­tes Mit­tel zur Bekämp­fung des Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ners ist das Absau­gen der Gespinst­nes­ter mit Spe­zi­al­aus­rüs­tung, um den Befalls­druck im Fol­ge­jahr zu mindern.

Die all­ge­meine Kli­ma­er­wär­mung und die warme und tro­ckene Wit­te­rung der zurück­lie­gen­den Jahre unter­stüt­zen die Aus­brei­tung von wär­me­lie­ben­den Arten. Dazu gehört auch der Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner, der warme und besonnte Berei­che bevor­zugt. Daher kommt er häu­fig an städ­ti­schen Bäu­men und Wald­rän­dern im städ­ti­schen Umfeld vor, denn Städte und Bal­lungs­räume sind Wärmeinseln.

In einem Leit­fa­den bün­delt das Umwelt­mi­nis­te­rium den aktu­el­len Stand des Wis­sens. Erstellt wurde der Leit­fa­den in Zusam­men­ar­beit mit dem Gesund­heits­mi­nis­te­rium (MAGS), dem Kom­mu­nal­mi­nis­te­rium (MHKBG) und in fach­li­cher Abstim­mung mit den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den. Der Leit­fa­den „Über­wa­chung, Bekämp­fung und Besei­ti­gung des Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ners (EPS) – Ein Pra­xis­leit­fa­den für die Städte und Gemein­den in Nord­rhein-West­fa­len“ kann hier her­un­ter­ge­la­den wer­den. Er bie­tet Pri­vat­leu­ten und Kom­mu­nen pra­xis­nahe Hil­fe­stel­lun­gen beim Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner.

Es wird drin­gend dazu gera­ten, sich von den Rau­pen, deren Nes­tern und Häu­ten fern­zu­hal­ten. Auch soll­ten, etwa im hei­mi­schen Gar­ten, Gegen­maß­nah­men nur mit pro­fes­sio­nel­ler Unter­stüt­zung durch­ge­führt wer­den. Für das Ent­fer­nen der Nes­ter im öffent­li­chen Raum beauf­tra­gen die Kom­mu­nen Spe­zi­al­fir­men. Sofern ein Befall im pri­va­ten Gar­ten oder Wald zu beob­ach­ten ist, soll­ten auch hier von den Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mern Spe­zi­al­fir­men beauf­tragt wer­den. Unge­ach­tet des­sen sollte das Ord­nungs­amt der zustän­di­gen Kom­mune infor­miert wer­den, damit die befal­le­nen Stel­len von den Kom­mu­nen erfasst wer­den kön­nen. Einige Kom­mu­nen haben für Mel­dun­gen für das Vor­kom­men des Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ners Online-Por­tale eingerichtet.

Zu unter­schei­den sind Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner von Gespinst­mot­ten. Auch sie pro­fi­tie­ren vom war­men Früh­jahr und sind im Gegen­satz zum Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner aber völ­lig harm­los. Gespinst­mot­ten spin­nen je nach Art bestimmte Bäume und Sträu­cher auf­fäl­lig weiß ein.

Bei Ver­dacht eines EPS-Brenn­haar­kon­takts emp­feh­len die Gesund­heits­be­hör­den fol­gende Maßnahmen:

  • Sofor­ti­ger Klei­der­wech­sel und der Ver­such, mit einem Kle­be­band vor­han­dene Brenn­haare von der Haut abzunehmen
  • Dusch­bad mit Haarwäsche
  • Bei Augen­be­tei­li­gung das Spü­len mit Wasser
  • Bei aus­ge­präg­ten Sym­pto­men ärzt­li­che Hilfe aufsuchen