Foto: Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf

 

Stadt­rat wird in der Dezem­ber-Sit­zung über einen zwei­ten Ände­rungs­be­schluss zum ers­ten Bau­ab­schnitt beraten/ Mehr­kos­ten von 80 Mil­lio­nen Euro brutto

Das Bau­pro­jekt zur Errich­tung der U81 ist rich­tungs­wei­send für die Lan­des­haupt­stadt. Mit die­ser neuen Linie wird das Düs­sel­dor­fer Stadt­bahn­netz wei­ter aus­ge­baut. Im einem ers­ten Bau­ab­schnitt wird der Flug­ha­fen an das Stadt­bahn­netz ange­bun­den. Die Arbei­ten dort lau­fen auf Hoch­tou­ren. Bedingt durch aktu­elle Preis­ent­wick­lun­gen, die mit der Corona-Pan­de­mie und dem Krieg in Europa zusam­men­hän­gen, kommt es zu Kos­ten­stei­ge­run­gen. Der Stadt­rat wird in der Sit­zung am Don­ners­tag, 15. Dezem­ber, über einen Ände­rungs­be­schluss bera­ten, der Mehr­kos­ten in Höhe von 80 Mil­lio­nen Euro brutto ent­hält. Damit erhö­hen sich die Gesamt­kos­ten für den ers­ten Bau­ab­schnitt auf 336,3 Mil­lio­nen Euro brutto.

Ein leis­tungs- und zukunfts­fä­hi­ger Nah­ver­kehr ist für die Lan­des­haupt­stadt sehr wich­tig. Gemein­sam mit der Rhein­bahn wird der öffent­li­che Nah­ver­kehr kon­ti­nu­ier­lich ver­bes­sert. Die Lan­des­haupt­stadt inves­tiert in umwelt­ge­rechte Fahr­zeuge und Infra­struk­tur und schafft damit attrak­tive Alter­na­ti­ven zum eige­nen Auto. In Zukunft wird die U81 eine Ver­bin­dung von Ratin­gen-West bis ins links­rhei­ni­sche Düs­sel­dorf und an die Neus­ser Stadt­grenze schaf­fen. Damit schließt die Lan­des­haupt­stadt per­spek­ti­visch Lücken im Ver­kehrs­netz und ermög­licht eine kom­for­ta­ble Anbin­dung für Men­schen im Osten und Wes­ten der Stadt. Durch die neue Stadt­bahn­li­nie wird zusätz­lich die hoch­fre­quen­tier­ten Stre­cken zur Messe, zum Flug­ha­fen und zur Mer­kur Spiel-Arena entlastet.

Die aktu­el­len Preis­ent­wick­lun­gen haben einen gro­ßen Ein­fluss auf alle lau­fen­den Bau­pro­jekte. Infolge des Lock­downs und des Ukraine-Krie­ges sind viele Lie­fer­ket­ten zusam­men­ge­bro­chen. Roh­stoff­preise, Ener­gie- und Trans­port­kos­ten sind über­pro­por­tio­nal gestie­gen. Auch der Fach­kräf­te­man­gel hat die Bau­in­dus­trie erreicht. Die Nach­frage nach Bau­leis­tun­gen im In- und Aus­land ist aber nicht zurück­ge­gan­gen. Diese extrem kon­trä­ren Ent­wick­lun­gen haben dazu geführt, dass es auch beim ers­ten Bau­ab­schnitt der U81 zu deut­li­chen Kos­ten­stei­ge­run­gen kommt.

Die Pro­jekt­lei­tung der U81, 1. Bau­ab­schnitt, hat alle zum jet­zi­gen Zeit­punkt pro­gnos­ti­zier­ba­ren Kos­ten­stei­ge­run­gen und der­zeit zu erwar­ten­den Mehr­kos­ten bis zum Bau­ende zusam­men­ge­tra­gen. Diese sind in den Sit­zun­gen der Klei­nen Kom­mis­sion Stadt­bahn­bau U81 und den zuge­hö­ri­gen Berich­ten im Rat vor­ge­stellt wor­den. In den Sit­zun­gen wurde über die Not­wen­dig­keit, einen zwei­ten Ände­rungs­be­schlus­ses noch im Jahr 2022 in den Rat ein­zu­brin­gen, berich­tet. Mit dem vor­ge­leg­ten 2. Ände­rungs­be­schluss, zum 2019 gefass­ten Aus­füh­rungs- und Finan­zie­rungs­be­schluss, soll die Bereit­stel­lung der erfor­der­li­chen Haus­halts­mit­tel für den Haus­halt des Jah­res 2023 gesi­chert werden.

Auf Grund­lage der Erfah­run­gen aus dem Pro­jekt Wehr­hahn-Linie sind rea­lis­ti­sche Ansätze und Schät­zun­gen in die Pro­gnose ein­ge­flos­sen. Kos­ten­trei­ber, wie die welt­weite Mate­ri­al­knapp­heit, Lie­fer­eng­pässe von Rostof­fen, erhöhte Nach­fra­gen, gestie­gene Ener­gie­kos­ten, aber auch die Fol­gen des Krie­ges in Europa, haben auch hier zu den erhöh­ten Bau­prei­sen geführt. Dar­über hin­aus sind, unter den der­zeit bekann­ten Rah­men­be­din­gun­gen, auch zukünf­tige Risi­ken abge­schätzt und als wei­tere Ele­mente in die Kos­ten­schät­zung ein­ge­baut wor­den. Die extre­men Preis­ent­wick­lun­gen machen rund 50 Pro­zent der Mehr­kos­ten aus.

Als ers­ter Schritt wurde mit dem Zuwen­dungs­ge­ber VRR-AöR und dem Ver­kehrs­mi­nis­te­rium Nord­rhein-West­fa­len bereits über den zuwen­dungs­fä­hi­gen Teil die­ser Mehr­kos­ten bera­ten. Par­al­lel ist, auf der Grund­lage der gestie­ge­nen Gesamt­kos­ten, eine über­schläg­li­che neue Sen­si­ti­vi­täts­be­trach­tung vor­ge­nom­men und ein neues posi­ti­ves Nut­zen­kos­ten-Ver­hält­nis (NKV) von 1,0 ermit­telt wor­den. Im neuen Jahr soll durch einen Ände­rungs­an­trag beim Zuwen­dungs­ge­ber, die Mög­lich­keit zusätz­li­che För­der­mit­tel von Land und Bund zu erhal­ten, gesi­chert werden.