Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. April, die Restitution des Gemäldes “Bildnis der Kinder des Künstlers” (1830) von Wilhelm von Schadow an die “Dr. Max and Iris Stern Foundation” beschlossen. Die Einigung mit der Stern Foundation sieht vor, dass das Werk durch einen Rückkauf in der Sammlung der Stadt verbleibt.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Ich freue mich, dass mit der nun gefundenen fairen und gerechten Lösung das bedeutende ‘Bildnis der Kinder des Künstlers’ in Düsseldorf verbleibt. Als Ausstellungsstück im Kunstpalast wird es für die Öffentlichkeit damit wieder ab Mitte August zugänglich sein.”
Die Restitution des Gemäldes erfolgt aufgrund einer Lücke in der Provenienz, die durch die Forschung nicht mehr zu schließen ist. Unter Berücksichtigung des Verfolgungsschicksals des Düsseldorfer Kunsthändlers Max Stern und seiner Familie hat sich die Stadt entschlossen, das Werk zurückzugeben. Sie folgt damit dem vierten Grundsatz der Washingtoner Konferenz von 1998, wonach beim Finden einer gerechten und fairen Lösung berücksichtigt werden sollte, “dass aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten” in der Provenienz unvermeidlich sind.
Die Provenienz des Gemäldes
1931 war das “Bildnis der Kinder des Künstlers” als Leihgabe einer Kunsthandlung, wahrscheinlich der Galerie Julius Stern, auf einer Ausstellung im Kunstverein für die Rheinlande und Westfalen zu sehen. Erst zehn Jahre später lässt sich das Gemälde einem Besitzer in Essen sicher zuordnen.
1937 ist das Werk in einem Bildband über Kindergemälde aus dem Langewiesche Verlag abgebildet. Die Galerie Stern stellte damals die Fotovorlage und eine Druckgenehmigung zur Verfügung. Wer zu dieser Zeit im Besitz des Gemäldes war, ließ sich nicht ermitteln. Das Foto deutet darauf hin, dass das Gemälde zu einem unbekannten Zeitpunkt von der Galerie Stern gehandelt wurde. In den Auktions- und Ausstellungskatalogen sowie in der Kundenkartei der Galerie ließ sich dagegen kein Hinweis finden, dass das Werk nach 1931 zu ihrem Warenangebot gehörte.
Nachdem sich das Kinderporträt Ende des 19. Jahrhunderts schon einmal für kurze Zeit in städtischem Besitz befunden hatte, wurde es 1959 aus Essener Privatbesitz erneut durch die Stadt Düsseldorf erworben. Bis 1977 hing es im Dienstzimmer des Oberbürgermeisters im Rathaus und wurde schließlich an das Kunstmuseum (heute Kunstpalast) überwiesen.
Die Galerie Stern in Düsseldorf
Julius Stern war seit 1913 in Düsseldorf als Kunsthändler tätig, 1917 eröffnete er seine Galerie auf der Königsallee. Sein Sohn Max Stern (1904–1987) führte das Geschäft nach dem Tod des Vaters 1934 weiter. Die Galerie war unter anderem auf Kunst der Düsseldorfer Malerschule spezialisiert und gehörte neben den Galerien Flechtheim und Paffrath zu den bekanntesten Adressen des Düsseldorfer Kunsthandels dieser Zeit. Unter der Verfolgung durch das NS-Regime war Max Stern schließlich 1937 gezwungen, das Geschäft aufzugeben und einen Großteil des Warenbestandes versteigern zu lassen. Die Emigration, die Max Stern und seiner Familie nur unter erheblichen wirtschaftlichen Verlusten gelang, führte ihn über Paris und London nach Kanada. In Montreal fasste der von den Nationalsozialisten aus Düsseldorf vertriebene Kunsthändler wieder im Kunsthandel Fuß und führte seit 1947 gemeinsam mit seiner Frau Iris Stern die erfolgreiche Dominion Gallery.
Der Ratsbeschluss beendet eine langjährige Verhandlungsphase zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der “Dr. Max and Iris Stern Foundation” einvernehmlich. Die Vereinbarung folgt einer früheren Restitution an die Stern Foundation durch die Stadt Düsseldorf: 2013 konnte das “Selbstbildnis des Künstlers”, ebenfalls von Wilhelm von Schadow, zurückgegeben werden. Dieses Werk hatte Stern im November 1973 zur Versteigerung eingeliefert. Heute befindet es sich als Leihgabe der Stern Foundation im Stadtmuseum Düsseldorf.