Stadtverwaltung legt Kalkulation der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren vor
Die Stadtverwaltung legt in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am Freitag, 27. Oktober, die Kalkulation der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024 vor.
Zusatzkosten entstehen ab 2024 durch die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Zahlung einer CO2-Abgabe für Müllverbrennungsanlagen (sogenannte “Brennstoffemissionshandelsgesetz”). Die Verwaltung setzt dazu für 2024 einen Betrag von 1,8 Millionen Euro an. Weitere Kostensteigerungen betreffen höhere Personalkosten aufgrund aktueller Tarifabschlüsse sowie einen höheren Ansatz für die Entfernung von Abfällen aus städtischen Parkanlagen.
Die Entwicklung in der Abfallentsorgung ist im vergangenen Jahr wie auch im ersten Halbjahr 2023 von einer Abnahme der Abfallmengen geprägt. Dies führt dazu, dass für Ende 2023 mit einer Rücklage von circa 3,38 Millionen Euro im Abfall-Gebührenhaushalt gerechnet wird, die gebührendämpfend in die Abfallgebührenkalkulation für 2024 einfließt. Im Ergebnis führt dies dazu, dass eine kleine Reduzierung der Restmüllgebühren für das Jahr 2024 im Durchschnitt um rund 0,5 Prozent möglich ist.
Für eine 120-Liter-Restmülltonne im Vollservice beispielsweise sinkt die Gebühr von 532,56 Euro (2023) auf 529,68 Euro (2024), also um 2,88 Euro im Jahr. Die Vollservice-Zusatzgebühr für Biotonne und blaue Tonne bleibt unverändert.
Auch bei der Straßenreinigung macht sich die Einführung der CO2-Abgabe für Müllverbrennungsanlagen ab 2024 bemerkbar: Für die Verbrennung des Straßenkehrichts rechnet die Verwaltung hier mit Zusatzkosten in Höhe von 0,2 Millionen Euro. Im Ergebnis müssen die Gebühren für die Straßenreinigung für 2024 im Durchschnitt um circa 1,3 Prozent erhöht werden. Für ein Grundstück mit 10 Metern Veranlagungslänge zu einer Straße in Reinigungsklasse C mit wöchentlicher Reinigung entspricht dies einer Erhöhung von 1,20 Euro im Jahr.