Sym­bol­bild Fund­sa­chen Foto: Stadt Düsseldorf

 

Das Fund­büro ist der­zeit nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­ab­spra­che geöff­net. Ter­mine kön­nen unter der Tele­fon­num­mer 0211–8993285 ver­ein­bart wer­den. Viele Dienst­leis­tun­gen des Fund­bü­ros kön­nen jedoch online abge­ru­fen wer­den: Bevor eine Ver­lust­mel­dung auf­ge­ge­ben wird, kann im Fund­büro online (https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/fund/fundbuero-online) nach­ge­schaut wer­den, ob sich der gesuchte Gegen­stand bereits im Fund­büro befin­det. Hier kön­nen direkt Eigen­tums­an­sprü­che ange­mel­det werden.

Da die Fund­ge­gen­stände über die Poli­zei­in­spek­tio­nen in der Regel dem Fund­büro in einem Zeit­raum von etwa 10 bis 14 Tagen zuge­hen, emp­fiehlt sich ein erneu­tes Auf­ru­fen der Seite nach die­ser Zeit. Soll­ten die Eigentümerin/der Eigen­tü­mer dem Fund­büro bekannt sein, wird die betrof­fene Per­son schrift­lich benach­rich­tigt. Fund­ge­gen­stände von nicht in Düs­sel­dorf woh­nen­den Per­so­nen wer­den dem Fund­büro des Wohn­or­tes über­sandt. Fund­sa­chen von Per­so­nen aus dem Aus­land ohne Wohn­sitz in Deutsch­land wer­den der ent­spre­chen­den Aus­land­ver­tre­tung (Bot­schaft, Kon­su­lat) übersandt.

Wenn Sie etwas gefun­den haben, kön­nen Sie die Fund­ge­gen­stände in jedem Bür­ger­büro (dort bitte keine Fahr­rä­der oder ähn­lich große Gegen­stände) oder bei einer Poli­zei­in­spek­tion abge­ben. Als Finder*in haben Sie die Mög­lich­keit, die von Ihnen abge­ge­bene Fund­sa­che nach Ablauf von sechs Mona­ten, in denen die Eigen­tü­me­rin oder der Eigen­tü­mer nicht aus­fin­dig gemacht wer­den konnte, zurück zu bekom­men. Sie wer­den nach Ablauf der Frist schrift­lich infor­miert. Soll­ten Sie dies nicht wün­schen, wird die Fund­sa­che versteigert.

Ver­lust- oder Fund­mel­dun­gen kön­nen auch jeder­zeit per E‑Mail an fundbuero@duesseldorf.de gesen­det werden.