Biblio­theks­di­rek­to­rin Kath­rin Kes­sen ist froh, die gestoh­le­nen Hand­schif­ten zurück­er­hal­ten zu haben, Foto: ULB/ Agnes Lucas

 

Vor 15 Jah­ren gestoh­len, sind nun 17 hand­ko­lo­rierte Kar­ten aus dem Jahr 1590 in die Uni­ver­si­täts- und Lan­des­bi­blio­thek (ULB) zurück­ge­kehrt. Dank der vor eini­gen Jah­ren erstell­ten Digi­ta­li­sate konnte die ULB zwei­fels­frei nach­wei­sen, dass die Werke aus ihrem Bestand waren. Kath­rin Kes­sen, Lei­tende Direk­tion der ULB Düs­sel­dorf, ist froh, dass die Digi­ta­li­sie­rung hier auch als Dieb­stahl­schutz wirkte: „Es ist klar, dass die Kul­tur­gut­di­gi­ta­li­sie­rung Bestand schüt­zen kann, indem sie ermög­licht, dass in vie­len Fäl­len statt des Ori­gi­nals das Digi­ta­li­sat ver­wen­det wird. Aber so kann Digi­ta­li­sie­rung den Bestand vor Dieb­stahl oder zumin­dest dem offe­nen Han­deln mit dem Die­bes­gut schützen.“

Der sehr sel­ten über­lie­ferte Atlas Itin­era­rium Euro­pae wurde um 1590 im Taschen­for­mat spe­zi­ell für Rei­sen auf­ge­legt und in Köln publi­ziert. Bis 2009 ist seine Benut­zung nach­voll­zieh­bar, irgend­wann danach muss er gestoh­len wor­den sein. Der Atlas war zuvor, wie ein Groß­teil der his­to­ri­schen Bestände der ULB, digi­ta­li­siert wor­den, jede ein­zelne der hand­ko­lo­rier­ten Kar­ten wurde ein­ge­scannt. Zum Glück, denn nur dank der Digi­ta­li­sate konnte die ULB zwei­fels­frei ihren Besitz­an­spruch an den Kar­ten nach­wei­sen: 17 der ins­ge­samt 82 Kar­ten kehr­ten nun aus den USA, Ita­lien, Tsche­chien und der Schweiz zurück.

Bei einer Recher­che zu his­to­ri­schen Kar­ten­wer­ken stieß eine Mit­ar­bei­te­rin der Biblio­thek 2022 auf der Web­site eines ame­ri­ka­ni­schen Anti­qua­ri­ats auf Kar­ten aus dem Itin­era­rium Euro­pae. Sie waren aus dem Atlas her­aus­ge­löst und beschnit­ten wor­den und wur­den über die Web­site ein­zeln zum Kauf ange­bo­ten – eine im Anti­qua­ri­ats­han­del durch­aus übli­che Pra­xis. Nach dem Abgleich der Kar­ten­di­gi­ta­li­sate der ULB mit denen des Anti­qua­ri­ats stand ein­deu­tig fest: Die ange­bo­te­nen Kar­ten stamm­ten aus dem ver­miss­ten Exem­plar des Atlas. „Beson­dere Exem­plar­spe­zi­fika, wie Was­ser­schä­den, Beschä­di­gun­gen des Ran­des, der Ver­lauf der Far­ben bei der Hand­ko­lo­rie­rung oder Fehl­stel­len im Falz ermög­lich­ten uns, den Atlas ein­deu­tig zuzu­ord­nen“, so Dr. Ute Olli­ges-Wiec­zo­rek, Dezer­nen­tin Lan­des­bi­blio­thek und Son­der­be­stände der ULB. Das Jus­ti­tia­riat der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät machte gegen­über dem Anti­qua­riat den Her­aus­ga­be­an­spruch gel­tend, wohl wis­send, dass es schwie­rig wer­den würde, die Rück­for­de­rung der Kar­ten vor ame­ri­ka­ni­schen Gerich­ten durchzusetzen.

Nach Sich­tung der Digi­ta­li­sate der ULB bestand bei dem ame­ri­ka­ni­schen Anti­quar kein Zwei­fel, dass es sich bei den Kar­ten um die in der ULB ver­miss­ten han­delte. Er lei­tete unver­züg­lich die Rück­gabe der noch nicht ver­kauf­ten Kar­ten in die Wege, die er selbst vor vie­len Jah­ren bei der Auf­lö­sung eines deut­schen Anti­qua­ri­ats, des­sen Eigen­tü­mer ver­stor­ben war, im Rhein­land erwor­ben hatte. Zudem bat er seine Kun­den um Rück­gabe bereits gekauf­ter Kar­ten: Käu­fer aus Ita­lien, Tsche­chien und der Schweiz schick­ten dar­auf­hin die wert­vol­len Kar­ten an die HHU zurück. So erhielt die ULB bis­lang ins­ge­samt 17 der 24 über das Anti­qua­riat ange­bo­te­nen Kar­ten zurück. Sie wur­den kon­ser­va­to­risch begut­ach­tet und ste­hen der For­schung jetzt wie­der im Ori­gi­nal im Son­der­le­se­saal der ULB zur Ver­fü­gung. Selbst­ver­ständ­lich sind sie auch wei­ter­hin digi­tal offen zugänglich.

 

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