Staats­se­kre­tä­rin Dr. Brück­ner Foto: Jus­tiz NRW

 

Staats­se­kre­tä­rin Dr. Daniela Brück­ner unter­zeich­net Kooperationsvereinbarung

Start für ein span­nen­des For­schungs­pro­jekt der Jus­tiz: Bay­ern und Nord­rhein-West­fa­len trai­nie­ren und erpro­ben gemein­sam ein gene­ra­ti­ves Sprach­mo­dell spe­zi­ell für die Bedürf­nisse der Jus­tiz. Die Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Län­dern und den betei­lig­ten Uni­ver­si­tä­ten wurde in die­ser Woche unterzeichnet.

Dr. Daniela Brück­ner, Staat­s­e­kre­tä­rin im Minis­te­rium der Jus­tiz des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len: „Mit dem For­schungs­pro­jekt GSJ leis­ten Nord­rhein-West­fa­len und Bay­ern einen Bei­trag zur Moder­ni­sie­rung der Jus­tiz und zur Wah­rung der digi­ta­len Sou­ve­rä­ni­tät Deutsch­lands. Damit gestal­ten wir aktiv mit, wie ein Large Lan­guage Model für die Jus­tiz in Zukunft aus­se­hen und für wel­che Zwe­cke es ein­ge­setzt wer­den kann.“

Bay­erns Jus­tiz­mi­nis­ter Georg Eisen­reich: „Durch die rasante Ent­wick­lung im Bereich gene­ra­ti­ver KI ste­hen wir am Beginn eines neuen Zeit­al­ters. Das führt zu gro­ßen Chan­cen, aber auch zu gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Die Poten­tiale von KI und Legal Tech wol­len wir in der Jus­tiz nut­zen, um unsere durch Mas­sen­ver­fah­ren und neue Kri­mi­na­li­täts­phä­no­mene stark gefor­der­ten Gerichte zu ent­las­ten. Ich freue mich, dass wir gemein­sam mit NRW wert­volle Erkennt­nisse gewin­nen können.“

Das Gene­ra­tive Sprach­mo­dell der Jus­tiz (GSJ) könnte bei­spiels­weise dafür ein­ge­setzt wer­den, neue Text-Bau­steine zu for­mu­lie­ren, unstrei­tige Sach­ver­halte aus einer Akte her­aus­zu­fil­tern und Schrift­sätze aus ver­schie­de­nen Akten zu ver­glei­chen. Die Anwen­dungs­fälle wer­den unmit­tel­bar mit Prak­ti­ke­rin­nen und Prak­ti­kern in Legal Design-Work­shops ent­wi­ckelt. Die Test­phase dau­ert bis Ende 2026 und wird aus Mit­teln der Digi­ta­li­sie­rungs­in­itia­tive des Bun­des für die Jus­tiz finanziert.

Auf wis­sen­schaft­li­cher Ebene wird das Pro­jekt von der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Mün­chen unter der Lei­tung des Legal-Tech-Exper­ten Prof. Dr. Mat­thias Grab­mair und der Uni­ver­si­tät zu Köln unter der Lei­tung von Prof. Dr. Bar­bara Dau­ner-Lieb, Inha­be­rin des Lehr­stuhls für Bür­ger­li­ches Recht, Han­dels- und Gesell­schafts­recht, Arbeits­recht und Euro­päi­sche Pri­vat­rechts­ent­wick­lung, begleitet.

Dr. Daniela Brück­ner: „Das Pro­jekt ist Teil eines Zukunfts­bil­des, den Zugang zum Recht zu ver­ein­fa­chen, die Ent­wick­lung von Text­ana­lyse-Kom­po­nen­ten in Fach­an­wen­dun­gen zu för­dern und Gerichte durch die Unter­stüt­zung in der all­täg­li­chen Arbeit, ins­be­son­dere in Mas­sen­ver­fah­ren und Umfangs­ver­fah­ren, zu entlasten.“

Georg Eisen­reich: „Juris­tin­nen und Juris­ten arbei­ten viel mit Spra­che, des­halb berührt gene­ra­tive KI die juris­ti­sche Welt in beson­de­rer Weise. Künst­li­che Intel­li­genz kann immer nur ein Hilfs­mit­tel sein. Mir ist wich­tig, dass auch in Zukunft Rich­te­rin­nen und Rich­ter die Urteile fällen.“