KÖ Bogen Tun­nel Foto: LOKALBÜRO

 

Die höchste Über­schrei­tung wurde mit 122 Stun­den­ki­lo­me­tern fest­ge­stellt – 72 über der erlaub­ten Geschwindigkeit

Fünf Monate nach Inbe­trieb­nahme der neuen Geschwin­dig­keits­mess­an­la­gen im Kö-Bogen-Tun­nel fah­ren immer noch viele Ver­kehrs­teil­neh­mer teil­weise deut­lich zu schnell. Trotz der Hin­weis­schil­der, die gut sicht­bar an den Ein­fahr­ten des Tun­nels ange­bracht sind und die Auto­fah­rer mit der Auf­schrift “Radar­kon­trolle” auf die Über­wa­chung der erlaub­ten Geschwin­dig­keit hin­wei­sen, wer­den zahl­rei­che Ver­stöße festgestellt.

Seit Inbe­trieb­nahme der Mess­an­lage am 23. Februar 2024 wur­den bis Ende Juli 2024 ins­ge­samt 4.140.904 Kraft­fahr­zeuge auf die Ein­hal­tung der dort erlaub­ten 50 Stun­den­ki­lo­me­ter kon­trol­liert. Von die­sen fuh­ren 45.827 Ver­kehrs­teil­neh­mer zu schnell, was einer Über­schrei­tungs­quote von 1,11 Pro­zent ent­spricht. Durch­schnitt­lich wer­den pro Tag rund 284 Ver­stöße began­gen. 184 Ver­kehrs­teil­neh­mer ras­ten der­art schnell durch den Tun­nel, dass ein Fahr­ver­bot ange­ord­net wer­den musste. Die höchste Über­schrei­tung wurde mit lebens­ge­fähr­li­chen 122 Stun­den­ki­lo­me­tern fest­ge­stellt – 72 über der erlaub­ten Geschwin­dig­keit. Die­sen Fahr­zeug­füh­rer erwar­tet ein Buß­geld in Höhe von 800 Euro, zwei Punkte in Flens­burg sowie ein drei­mo­na­ti­ges Fahrverbot.

Übli­cher­weise setzt bei neuen Geschwin­dig­keits­mess­an­la­gen nach weni­gen Wochen ein soge­nann­ter “Lern­ef­fekt” und somit sin­kende Fall­zah­len ein. Im Kö-Bogen-Tun­nel blei­ben die Zah­len, trotz der umfang­rei­chen Aus­schil­de­rung der Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen, jedoch auf einem gleich­blei­bend hohen Niveau. Über­ra­schend ist hier­bei die Anzahl der gra­vie­ren­den Geschwin­dig­keits­ver­stöße, bei denen bei einem Unfall mit erheb­li­chem Per­so­nen- und Sach­scha­den zu rech­nen wäre.

Obwohl die Benut­zung des Tun­nels durch Fuß­gän­ger und Fahr­rad­fah­rer auf­grund der Gefah­ren für diese Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­bo­ten ist, sind auf den Mess­bil­dern immer wie­der Rad­fah­rer und Fuß­gän­ger als “Bei­fang” zu sehen. Im Tun­nel bestehen kaum Aus­weich­mög­lich­kei­ten und auf­grund der Licht­ver­hält­nisse sind nicht moto­ri­sierte Fahr­zeuge oder gar Fuß­gän­ger kaum zu sehen. Zudem ist im Tun­nel zwi­schen Fahr­bahn und Wand nur ein Meter Platz ist, was im Not­fall keine Aus­weich­mög­lich­keit bietet.

Mit den Mess­an­la­gen wird den Anfor­de­run­gen der “Quan­ti­ta­ti­ven Risi­ko­ana­lyse gemäß den Richt­li­nien für die Aus­stat­tung und den Betrieb von Stra­ßen­tun­neln” (RABT) Rech­nung getra­gen. Gemäß die­ser Risi­ko­ana­lyse ist ein siche­rer Betrieb des Kö-Bogen-Tun­nels nur gewähr­leis­tet, wenn das vor­ge­ge­bene Tem­po­li­mit ein­ge­hal­ten wird.

Ins­ge­samt wur­den drei Radar­an­la­gen unmit­tel­bar vor der jewei­li­gen Zusam­men­füh­rung von Ver­kehrs­strö­men, soge­nann­ten “Ver­flech­tungs­be­rei­chen”, im Kö-Bogen-Tun­nel instal­liert. Es wurde berück­sich­tigt, dass Fahr­zeuge beim Spur­wech­sel sowie auf­grund des star­ken Gefäl­les im Tun­nel dazu nei­gen könn­ten, zu schnell zu fah­ren – ein akti­ves Abbrem­sen bei der Tun­nel­ein­fahrt ist daher not­wen­dig, um die zuläs­sige Geschwin­dig­keit ein­zu­hal­ten und nicht “geblitzt” zu werden!

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