Kai­sers­wert­her Markt Foto: Gabriele Schreckenberg

 

Von Chris­tof Roche

Die Stadt Düs­sel­dorf lässt ihre Pläne fal­len, die seit Jah­ren schwe­lende Debatte zur Neu­ge­stal­tung des Kai­sers­wert­her Markts noch ein­mal von Grund auf neu zu star­ten. Statt­des­sen will sie für den Dia­log mit den Bür­gern auf einem für das zweite Quar­tal 2025 vor­ge­se­he­nen Work­shop bereits struk­tu­rierte, unter­schied­li­che Optio­nen prä­sen­tie­ren. Das bestä­tigte der Spre­cher der Stadt, Manuel Bie­ker, dem Lokal­büro auf Anfrage.

Auf der jüngs­ten Sit­zung der Bezirks­ver­tre­tung 05 hat­ten Ver­tre­ter der Stadt erklärt, auf dem Work­shop die The­men­be­rei­che Ver­kehr, Stell­plätze, Bar­rie­re­frei­heit, Gestal­tung der Mit­tel­in­sel, Nut­zung des Plat­zes sowie Boden­denk­mal und Kanal­bau geson­dert dis­ku­tie­ren zu wol­len. Dage­gen hatte sich in der Bezirks­ver­tre­tung Wider­stand for­miert. Dort wurde dann auch die Anre­gung for­mu­liert, für einen struk­tu­rier­ten und beschleu­nig­ten Bür­ger­dia­log auf ein Optio­nen­mo­dell zurückzugreifen.

Zu den Kos­ten für die geplante Umge­stal­tung des Kai­sers­wert­her Markts wollte der Stadt­spre­cher keine Anga­ben machen. Es sei keine Ober­grenze im Vor­feld defi­niert. Die Kos­ten hin­gen letzt­lich von den Maß­nah­men ab, die umge­setzt wer­den sol­len. Ein ers­ter Kos­ten­rah­men war 2016 mit 3,7 Mil­lio­nen Euro ver­an­schlagt wor­den. Sechs Jahre spä­ter waren es 8,9 Mil­lio­nen Euro, aller­dings für einen erwei­ter­ten Ansatz der Neugestaltung.

Bie­ker machte noch ein­mal deut­lich, für die Umge­stal­tung des Plat­zes könn­ten För­der­mit­tel von bis zu 80 Pro­zent aus diver­sen Töp­fen von Land, Bund und dem Euro­päi­schen Fonds für regio­nale Ent­wick­lung (EFRE) abge­ru­fen wer­den. Das hänge letzt­lich aber von den geplan­ten Maß­nah­men und den dann vor­han­de­nen För­der­töp­fen ab: „Kon­kret kön­nen wir hierzu erst nach dem Work­shop etwas sagen.“ Die ver­blei­ben­den 20plus Pro­zent Kom­ple­men­tär­mit­tel kom­men dem Spre­cher zufolge aus dem städ­ti­schen Haushalt.

Bie­ker betonte gegen­über dem Lokal­büro, die 2018 for­mu­lierte För­der­vor­aus­set­zung ‚städ­te­bau­lich inno­va­tive Pla­nung im Sinne der ver­kehrs­ar­men Stadt von mor­gen‘ gelte nach wie vor: „Die Ver­wal­tung geht davon aus, dass diese För­der­vor­aus­set­zung unver­än­dert Bestand hat im Hin­blick auf eine nach­hal­tige Ent­wick­lung und die gesetz­li­chen Ver­pflich­tun­gen zum Kli­ma­schutz.“ Nähere Anga­ben, wie die Stadt den Begriff ‚ver­kehrs­arm‘ für sich defi­niere, machte er nicht.

Nach den bis­he­ri­gen Pla­nun­gen des Amts für Ver­kehrs­ma­nage­ment soll nach dem Work­shop im zwei­ten Quar­tal 2025 im Jahr 2026 der Bedarfs­be­schluss für die erfor­der­li­chen Gel­der sowie wei­tere Pla­nun­gen erfol­gen. Nach Aus­schrei­bung und Ver­gabe ist der Beginn der Bau­ar­bei­ten für Mitte 2028 avi­siert. Je nach Umfang der Maß­nah­men kön­nen diese zwi­schen zwei und sechs Jahre dauern.

 

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