Die alte Wasserschutzgebietsverordnung Lörick aus dem Jahr 1975 wird erneuert. Wasserschutzgebiete sind ein wertvolles Instrument zum Schutz der Trinkwassergewinnung. Ab Montag, 20. Januar 2025, kann der Entwurf der neuen Verordnung im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz und in der Bezirksverwaltungsstelle 4 vier Wochen lang eingesehen werden.
Das auf circa 3,5 Quadratkilometer etwas vergrößerte Wasserschutzgebiet wird in drei Schutzzonen unterteilt: Den streng geschützten, eingezäunten Nahbereich der Fassungsbrunnen (Zone I), eine Zone II, die dem Schutz vor Verunreinigungen, besonders durch Krankheitserreger (z.B. Bakterien, Parasiten) dient, und die Zone III, die für den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen durch nicht oder nur schwer abbaubare Verunreinigungen eingerichtet wird. Hinweisschilder machen auf die Wasserschutzzonen aufmerksam. Der Zuschnitt der Wasserschutzzonen, die zwiebelförmig um alle Wasserwerke (WW) herum angelegt sind, wird durch Fließrichtung und ‑geschwindigkeit des Grundwassers bestimmt. Die Grenzen aller Düsseldorfer Wasserschutzzonen lassen sich in Düsseldorf Maps unter https://maps.duesseldorf.de/ nachschlagen, im Inhaltsbereich Klima und Umwelt/Wasser/Wasserschutzgebiete. Je nach Wasserschutzzone gelten bestimmte Nutzungs- und Handlungseinschränkungen, die in den Verordnungstexten geregelt sind. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasserwirtschaft/grundwasser-und-wasserversorgung/wasserschutzgebiete-und.
Die Stadtwerke Düsseldorf AG betreibt das Wasserwerk (WW) Lörick als Reserve-WW. Das heißt, es ist nicht fortlaufend in Betrieb. Im Normalbetrieb erfolgt die Wasserversorgung des linksrheinischen Düsseldorf über die rechtsrheinischen WW Am Staad, Flehe und Holthausen. Von dort fließt das Trinkwasser durch eine große Leitung unterhalb des Rheins, einen sogenannten Dücker, in das linksrheinische Düsseldorf und wird dort verteilt. Sollten längere Wartungen, Reparaturen oder Ausfälle bei den rechtsrheinischen WW auftreten, ist Lörick als Reserve-WW zur Absicherung der Trinkwasserversorgung vorgesehen.
Neue Wasserschutzgebietsverordnung Lörick einsehen
Aus der Verordnung und den zugehörigen Anlagen ergeben sich die betroffenen Grundstücke, die genauen Grenzen der Schutzzonen, die einzelnen Verbotstatbestände und Genehmigungserfordernisse sowie die zugrundeliegenden Gutachten. Nach vorheriger Terminvereinbarung besteht die Möglichkeit den Entwurf der neuen ordnungsbehördlichen Verordnung von Montag, 20. Januar 2025, bis einschließlich Donnerstag, 20. Februar 2025, einzusehen bei der:
Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Brinckmannstraße 7, Zimmer 412. Terminvereinbarung telefonisch unter 0211–8926837 oder 0211–8926866. Bezirksverwaltungsstelle des Stadtbezirkes 4, Pariser Straße 41. Terminvergabe erfolgt telefonisch unter 0211–8993010 oder per E‑Mail an bezirksverwaltungsstelle.04@duesseldorf.de.
Zusätzlich stehen alle Unterlagen in diesem Zeitraum digital auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf zur Verfügung unter www.duesseldorf.de/offenlage-loerick. Weitere Informationen und rechtliche Hinweise sind darüber hinaus auch im Düsseldorfer Amtsblatt vom 11. Januar 2025 einsehbar unter www.duesseldorf.de/rathaus-online/amtsblatt.
Sollten persönliche Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis einschließlich Donnerstag, 6. März 2025, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Düsseldorf im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Brinckmannstraße 7, Einwendungen erhoben werden.
Geschichte des Wasserwerks Lörick
Das Löricker Wasserwerk wurde bereits 1915 mit vier Brunnen provisorisch in Betrieb genommen. Aufgrund des Ersten Weltkrieges verzögerte sich die endgültige Fertigstellung der Anlage. Die vollständige Brunnengalerie mit den heute noch betriebenen acht Brunnen wurde 1926 fertiggestellt. 1975 erließ die Bezirksregierung Düsseldorf die erste Schutzgebietsverordnung.
Im März 1980 wurden im Rohwasser des Wasserwerk Lörick gefährliche Schadstoffe (chlorierte Kohlenwasserstoffe) festgestellt und das WW stillgelegt. Nach der Sanierung, bei der über 250 Kilogramm Schadstoffe aus dem Grundwasser entfernt wurden und für die gleich zwei Betriebe kilometerweit entfernt vom WW verantwortlich waren, konnte zehn Jahre später wieder Trinkwasser gefördert werden. 1991 wurde Lörick, erweitert um eine Wasseraufbereitungsanlage, als Reserve-WW erneut in Betrieb genommen.