Der “Gold­am­mer” ist einer von vie­len Vögeln, die man im Früh­jahr in Lörick hören und sehen kann.

 

Die alte Was­ser­schutz­ge­biets­ver­ord­nung Lörick aus dem Jahr 1975 wird erneu­ert. Was­ser­schutz­ge­biete sind ein wert­vol­les Instru­ment zum Schutz der Trink­was­ser­ge­win­nung. Ab Mon­tag, 20. Januar 2025, kann der Ent­wurf der neuen Ver­ord­nung im Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz und in der Bezirks­ver­wal­tungs­stelle 4 vier Wochen lang ein­ge­se­hen werden.

Das auf circa 3,5 Qua­drat­ki­lo­me­ter etwas ver­grö­ßerte Was­ser­schutz­ge­biet wird in drei Schutz­zo­nen unter­teilt: Den streng geschütz­ten, ein­ge­zäun­ten Nah­be­reich der Fas­sungs­brun­nen (Zone I), eine Zone II, die dem Schutz vor Ver­un­rei­ni­gun­gen, beson­ders durch Krank­heits­er­re­ger (z.B. Bak­te­rien, Para­si­ten) dient, und die Zone III, die für den Schutz vor weit­rei­chen­den Beein­träch­ti­gun­gen durch nicht oder nur schwer abbau­bare Ver­un­rei­ni­gun­gen ein­ge­rich­tet wird. Hin­weis­schil­der machen auf die Was­ser­schutz­zo­nen auf­merk­sam. Der Zuschnitt der Was­ser­schutz­zo­nen, die zwie­bel­för­mig um alle Was­ser­werke (WW) herum ange­legt sind, wird durch Fließ­rich­tung und ‑geschwin­dig­keit des Grund­was­sers bestimmt. Die Gren­zen aller Düs­sel­dor­fer Was­ser­schutz­zo­nen las­sen sich in Düs­sel­dorf Maps unter https://maps.duesseldorf.de/ nach­schla­gen, im Inhalts­be­reich Klima und Umwelt/Wasser/Wasserschutzgebiete. Je nach Was­ser­schutz­zone gel­ten bestimmte Nut­zungs- und Hand­lungs­ein­schrän­kun­gen, die in den Ver­ord­nungs­tex­ten gere­gelt sind. Wei­tere Infor­ma­tio­nen gibt es auf der Inter­net­seite der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf unter https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasserwirtschaft/grundwasser-und-wasserversorgung/wasserschutzgebiete-und.

Die Stadt­werke Düs­sel­dorf AG betreibt das Was­ser­werk (WW) Lörick als Reserve-WW. Das heißt, es ist nicht fort­lau­fend in Betrieb. Im Nor­mal­be­trieb erfolgt die Was­ser­ver­sor­gung des links­rhei­ni­schen Düs­sel­dorf über die rechts­rhei­ni­schen WW Am Staad, Flehe und Holt­hau­sen. Von dort fließt das Trink­was­ser durch eine große Lei­tung unter­halb des Rheins, einen soge­nann­ten Dücker, in das links­rhei­ni­sche Düs­sel­dorf und wird dort ver­teilt. Soll­ten län­gere War­tun­gen, Repa­ra­tu­ren oder Aus­fälle bei den rechts­rhei­ni­schen WW auf­tre­ten, ist Lörick als Reserve-WW zur Absi­che­rung der Trink­was­ser­ver­sor­gung vorgesehen.

Neue Was­ser­schutz­ge­biets­ver­ord­nung Lörick einsehen
Aus der Ver­ord­nung und den zuge­hö­ri­gen Anla­gen erge­ben sich die betrof­fe­nen Grund­stü­cke, die genauen Gren­zen der Schutz­zo­nen, die ein­zel­nen Ver­bots­tat­be­stände und Geneh­mi­gungs­er­for­der­nisse sowie die zugrun­de­lie­gen­den Gut­ach­ten. Nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung besteht die Mög­lich­keit den Ent­wurf der neuen ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­ord­nung von Mon­tag, 20. Januar 2025, bis ein­schließ­lich Don­ners­tag, 20. Februar 2025, ein­zu­se­hen bei der:

Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz, Brinck­mann­straße 7, Zim­mer 412. Ter­min­ver­ein­ba­rung tele­fo­nisch unter 0211–8926837 oder 0211–8926866. Bezirks­ver­wal­tungs­stelle des Stadt­be­zir­kes 4, Pari­ser Straße 41. Ter­min­ver­gabe erfolgt tele­fo­nisch unter 0211–8993010 oder per E‑Mail an bezirksverwaltungsstelle.04@duesseldorf.de.

Zusätz­lich ste­hen alle Unter­la­gen in die­sem Zeit­raum digi­tal auf der Inter­net­seite der Stadt Düs­sel­dorf zur Ver­fü­gung unter www.duesseldorf.de/offenlage-loerick. Wei­tere Infor­ma­tio­nen und recht­li­che Hin­weise sind dar­über hin­aus auch im Düs­sel­dor­fer Amts­blatt vom 11. Januar 2025 ein­seh­bar unter www.duesseldorf.de/rathaus-online/amtsblatt.

Soll­ten per­sön­li­che Belange durch das Vor­ha­ben berührt wer­den, kön­nen bis ein­schließ­lich Don­ners­tag, 6. März 2025, schrift­lich oder zur Nie­der­schrift bei der Stadt­ver­wal­tung Düs­sel­dorf im Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz, Brinck­mann­straße 7, Ein­wen­dun­gen erho­ben werden.

Geschichte des Was­ser­werks Lörick
Das Löri­cker Was­ser­werk wurde bereits 1915 mit vier Brun­nen pro­vi­so­risch in Betrieb genom­men. Auf­grund des Ers­ten Welt­krie­ges ver­zö­gerte sich die end­gül­tige Fer­tig­stel­lung der Anlage. Die voll­stän­dige Brun­nen­ga­le­rie mit den heute noch betrie­be­nen acht Brun­nen wurde 1926 fer­tig­ge­stellt. 1975 erließ die Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf die erste Schutzgebietsverordnung.

Im März 1980 wur­den im Roh­was­ser des Was­ser­werk Lörick gefähr­li­che Schad­stoffe (chlo­rierte Koh­len­was­ser­stoffe) fest­ge­stellt und das WW still­ge­legt. Nach der Sanie­rung, bei der über 250 Kilo­gramm Schad­stoffe aus dem Grund­was­ser ent­fernt wur­den und für die gleich zwei Betriebe kilo­me­ter­weit ent­fernt vom WW ver­ant­wort­lich waren, konnte zehn Jahre spä­ter wie­der Trink­was­ser geför­dert wer­den. 1991 wurde Lörick, erwei­tert um eine Was­ser­auf­be­rei­tungs­an­lage, als Reserve-WW erneut in Betrieb genommen.