Hubpolleranlage an der Mühlenstraße © Lokalbüro

Hub­pol­ler­an­lage an der Müh­len­straße © Lokalbüro

 

Die Instal­la­tion einer moder­nen Hub­pol­ler­an­lage als Durch­fahrts­sperre in der Müh­len­straße ist inzwi­schen abge­schlos­sen. Nun hat der Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss in sei­ner Sit­zung am Mitt­woch, 5. Februar 2025, das Betriebs­kon­zept beschlos­sen. Durch die Hub­pol­ler­an­lage soll die Müh­len­straße erheb­lich beru­higt und die Auf­ent­halts­qua­li­tät ver­bes­sert wer­den. Gleich­zei­tig sol­len dadurch auch die star­ken Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen auf der Hein­rich-Heine-Allee, ins­be­son­dere an den Wochen­en­den, ent­schärft werden.

Das Betriebs­kon­zept der Hub­pol­ler­an­lage wurde unter ande­rem im Aus­tausch mit Taxi­ge­werbe, Hotel­bran­che, Alt­stadt­ge­mein­schaft, Poli­zei und DEHOGA erar­bei­tet und soll in drei Stu­fen in den Regel­be­trieb gehen.

Stufe 1 – Tem­po­räre Sper­rung vor Fei­er­ta­gen und an Wochen­en­den Die erste Stufe sieht eine Schlie­ßung der Zufahrt nur an Fei­er­ta­gen ab dem Vor­abend sowie an Wochen­en­den in den Zei­ten vor, in denen durch das “Sperr­kon­zept Alt­stadt” auch die Befah­rung von Neu­brück­straße, Ratin­ger Straße und Lie­fer­gasse aus­ge­schlos­sen ist, also vor Fei­er­ta­gen und frei­tags je ab 18 Uhr, sams­tags ab 16 Uhr.

Der Start der 1. Stufe ist für Anfang des 2. Quar­tals 2025 geplant. Im Vor­feld wer­den die Zufahrts­be­rech­tig­ten über die Mög­lich­kei­ten zur Iden­ti­fi­zie­rung an der Hub­pol­ler­an­lage und die Aus­gabe der Iden­ti­fi­zie­rungs­tools informiert.

Stufe 2 – Neu­re­ge­lung der Ver­kehrs­füh­rung und Sper­rung auch an Wochen­ta­gen Die aktu­elle Ver­kehrs­re­ge­lung im Quar­tier bie­tet die Mög­lich­keit, die Hub­pol­ler­an­lage in der Müh­len­straße außer­halb des“Sperrkonzeptes Alt­stadt” über die Neu­brück­straße, Ratin­ger Straße und Lie­fer­gasse zu umfah­ren. Ein neues Ver­kehrs­kon­zept soll sicher­zu­stel­len, dass diese Umfah­rungs­mög­lich­keit besei­tigt wird.

Die zweite Stufe wird nach Fer­tig­stel­lung die­ses Ver­kehrs­kon­zep­tes star­ten. Mon­tags bis frei­tags von 18 Uhr bis 5 Uhr sowie am Wochen­ende von sams­tags 10 Uhr bis mon­tags 5 Uhr wird die Müh­len­straße dann per Hub­pol­ler für den nicht berech­tig­ten Ver­kehr gesperrt.

Stufe 3 – Taxi-Manage­ment am Burg­platz Um die Anzahl der war­ten­den Taxis auf dem Burg­platz auf zwölf zu begren­zen, ist eine “Pfört­ner­tech­nik” not­wen­dig. Diese soll in einem außer­halb der Müh­len­straße lie­gen­den Bereich war­ten­den Taxis die Frei­gabe ertei­len, um auf den Burg­platz ein­fah­ren zu kön­nen. Ange­dacht ist, die­sen Platz auf der Fritz-Roe­ber-Straße her­zu­rich­ten. Die Detail­pla­nun­gen erfol­gen derzeit.

Vor Umset­zung der Stufe 3 wird das für die Regle­men­tie­rung erfor­der­li­che Kon­zept den poli­ti­schen Gre­mien zur Bera­tung und Beschluss­fas­sung vor­ge­legt. Alle Umset­zungs­stu­fen wer­den eng­ma­schig eva­lu­iert und bei Bedarf angepasst.

Rege­lun­gen für Berech­tigte und nicht Berechtigte
Für Zufahrts­be­rech­tigte wird die Ein­fahrt in die Müh­len­straße wei­ter gewähr­leis­tet. Um dabei den Nut­zern den größt­mög­li­chen Kom­fort zu bie­ten, ist die Anlage für den Ein­satz ver­schie­de­ner Erken­nungs­funk­tio­nen (RFID-Chip, QR-Code­le­ser, Kenn­zei­chen­er­ken­nung) aus­ge­legt. Für die unter­schied­li­chen Nut­zungs­grup­pen sehen die Rege­lun­gen grob zusam­men­ge­fasst wie folgt aus:

  • Berech­tigte zum Befah­ren der Fuß­gän­ger­zone außer­halb der Lie­fer­zei­ten und/oder zum Par­ken im Rat­haus­in­nen­hof erhal­ten zukünf­tig einen RFID-Chip zum Öff­nen der Hubpolleranlage.
  • Auch die im Areal Woh­nen­den, Nut­zende ört­li­cher Gara­gen und anlie­gende Gewer­be­trei­bende wer­den zukünf­tig mit einem RFID-Chip zum Öff­nen der Hub­pol­ler­an­lage ausgestattet.
  • Die Belie­fe­rung der Geschäfte und Gast­stät­ten in den Fuß­gän­ger­zo­nen bleibt zu den fest­ge­leg­ten Lie­fer­zei­ten mon­tags bis frei­tags von 5 Uhr bis 11.30 Uhr sowie sams­tags von 5 Uhr bis 9 Uhr gewährleistet.

Für Besu­che­rin­nen und Besu­cher der vor Ort Woh­nen­den gibt es jedoch keine Zugangs­be­rech­ti­gung, da dies nicht kon­trol­lier­bar ist. Statt­des­sen wird emp­foh­len, die nahe­lie­gen­den Park­mög­lich­kei­ten in der Umge­bung wie das Park­haus im Rhein­ufer­tun­nel, den Park­platz am Joseph-Beuys-Ufer (Unte­res Rhein­werft) oder das Park­haus am Grab­beplatz zu nut­zen. Dies wird auch den Kun­din­nen und Kun­den der Rhein­schiffe gera­ten, denen auch keine Zugangs­be­rech­ti­gung erteilt wird.

Die Hotels, deren Vor­fahr­ten in der Müh­len­straße lie­gen und das Rat­haus erhal­ten die Mög­lich­keit, die Pol­ler für Gäste sowie Besu­che­rin­nen und Besu­cher eigen­stän­dig her­un­ter­zu­fah­ren. Dazu kann an der Hub­pol­ler­an­lage per Gegen­sprech­an­lage Kon­takt mit den Insti­tu­tio­nen auf­ge­nom­men werden.

Die Zufahrt zum Burg­platz für Taxen erfolgt über eine auto­ma­ti­sierte Kenn­zei­chen­er­ken­nung. Glei­ches gilt für Dienst­fahr­zeuge, im Ein­zel­fall kön­nen auch RFID-Chip-Kar­ten aus­ge­ge­ben wer­den. Auch die Zufahrt für Fahr­zeuge von Poli­zei und Feu­er­wehr erfolgt über eine auto­ma­ti­sierte Kenn­zei­chen­er­ken­nung. Im Falle eines Tech­nik­aus­falls ist die Anlage auch per Hand über einen Steck­schlüs­sel zu öffnen.

Für den Auf- und Abbau von Ver­an­stal­tun­gen (Rie­sen­rad, Weih­nachts­markt, Sport­ver­an­stal­tun­gen etc.) wer­den zusätz­li­che Zugangs­mög­lich­kei­ten benö­tigt, die außer­halb der Lie­fer­zei­ten lie­gen wer­den. Dafür erfolgt die Frei­gabe durch den QR-Code-Scan­ner, sodass zeit­lich befris­tete Zugangs­mög­lich­kei­ten auch per Mail an die Berech­tig­ten ver­schickt wer­den können.

Die berech­tig­ten Fir­men erhal­ten zukünf­tig neben der Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zum Befah­ren der Fuß­gän­ger­zone auch die Tools zum Öff­nen der Hub­pol­ler­an­lage. Wel­che Frei­ga­be­funk­tion zum Ein­satz kommt, wird im Ein­zel­fall entschieden.

Behin­der­ten­park­plätze
Die Anfahrt zu den vor­han­de­nen all­ge­mei­nen, nicht per­so­nen­be­zo­ge­nen Behin­der­ten­park­plät­zen, ist zu den Sperr­zei­ten der Hub­pol­ler­an­lage über die Müh­len­straße nicht mög­lich. Betrof­fene kön­nen den all­ge­mei­nen Behin­der­ten­park­platz in Höhe Ratin­ger Straße 48 oder die Behin­der­ten­park­plätze in den nahe­ge­le­ge­nen Park­häu­sern nutzen.

Soll­ten Pro­bleme an der Anlage beim Ein­fah­ren in die Müh­len­straße ent­ste­hen, kann die rund um die Uhr besetzte Ver­kehrs- und Tun­nell­eit­zen­trale (VTLZ) kon­tak­tiert wer­den. Deren Tele­fon­num­mer ist auf der Bedien­säule der Hub­pol­ler­an­lage ange­ge­ben. Die Aus­fahrt erfolgt nur durch eine Kon­takt­schleife in der Müh­len­straße, dafür ist kein RFID-Chip oder Ähn­li­ches notwendig.

In der Anfangs­phase der Inbe­trieb­nahme der Hub­pol­ler­an­lage ist eine per­so­nelle Beset­zung vor­ge­se­hen. Die Zustän­gi­gen vor Ort sol­len bei mög­li­chen Anlauf­schwie­rig­kei­ten, wie bei­spiels­weise noch aus­ste­hen­den Ein­fahr­ge­neh­mi­gun­gen für berech­tigte Men­schen etc., unmit­tel­bar han­deln und den Zugang ermög­li­chen. Diese Beglei­tung ist für eine Dauer von etwa acht Wochen ange­dacht, bis der regu­läre Betrieb voll­stän­dig eta­bliert ist. Der Aus­füh­rungs- und Finan­zie­rungs­be­schluss für den Gesamt­um­bau der Müh­len­straße ist für das Jahr 2025 geplant.