Der Ist-Zustand auf der Oberkasseler Brücke: Die Geländer dort sind inzwischen fast 50 Jahre alt und sollen ab Mitte 2025 im Hinblick auf die Sicherheit optimiert werden,(c)Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau

Der Ist-Zustand auf der Ober­kas­se­ler Brü­cke: Die Gelän­der dort sind inzwi­schen fast 50 Jahre alt und sol­len ab Mitte 2025 im Hin­blick auf die Sicher­heit opti­miert werden,©Landeshauptstadt Düs­sel­dorf, Amt für Brücken‑, Tun­nel- und Stadtbahnbau

 

Die Gelän­der der Ober­kas­se­ler Brü­cke sind inzwi­schen fast 50 Jahre alt und sol­len ab Mitte 2025 im Hin­blick auf die Sicher­heit opti­miert wer­den. Auf einer Länge von rund 1.450 Metern sol­len sie erhöht wer­den. Der Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss hat in sei­ner Sit­zung am Mitt­woch, 5. Februar 2025, bereits grü­nes Licht für die Ertüch­ti­gung gegeben.

Das letzte Wort hat dann der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf in sei­ner Sit­zung am Mitt­woch, 26. Februar. Er wird über die Aus­füh­rung und Finan­zie­rung des Pro­jek­tes Gelän­der­er­tüch­ti­gung Ober­kas­se­ler Brü­cke mit Gesamt­kos­ten in Höhe von rund 1,8 Mil­lio­nen Euro final entscheiden.

Für den neuen Schutz erhal­ten die bis­he­ri­gen Gelän­der auf rund 1.450 Metern einen Auf­satz, der das gesamte Gelän­der auf 1,30 Meter erhöht. Bei dem Gelän­der der Ober­kas­se­ler Brü­cke han­delt es sich um ein soge­nann­tes Düs­sel­dor­fer Gelän­der, das in ähn­li­cher Aus­füh­rung auch auf der Rhein­knie­brü­cke und Theo­dor-Heuss-Brü­cke zu fin­den ist. Als Farb­ton erhal­ten die Gelän­der den für die Brü­cken­fa­mi­lie typi­sche Farb­ton anthra­zit­grau. Neben einer anspre­chen­de­ren Optik wird auch das Sicher­heits­emp­fin­den Rad fah­ren­der Kin­der und ihrer Eltern, wel­che gemäß Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung den Geh­weg bis zu einem Alter der Kin­der von zehn Jah­ren nut­zen dür­fen, durch das erhöhte Sicher­heits­ni­veau nach­hal­tig verbessert.

Wäh­rend der Bau­zeit von rund 18 Mona­ten muss der Geh­weg der jewei­lig in Bear­bei­tung befind­li­chen Brü­cken­seite gesperrt wer­den. Die Fuß­gän­ger wer­den so lange auf die Gegen­seite umge­lei­tet. Zudem kann es zum Bei­spiel wäh­rend der Anlie­fe­rung von Bau­tei­len ver­kehr­li­che Ein­schrän­kun­gen auf der Fahr­bahn geben. Zu jeder Zeit wird jedoch min­des­tens eine Fahr­spur sowie eine Rad­spur je Fahrt­rich­tung zur Ver­fü­gung ste­hen. Ver­kehrs­si­chernde Vor­keh­run­gen zur Bau­stel­len­an­die­nung wer­den dar­über hin­aus außer­halb der Stoß­zei­ten erfol­gen. Die Gelän­der­ar­bei­ten wer­den für die Dauer der Hoch­was­ser­pe­ri­ode und in den Mona­ten mit ungüns­ti­gen Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen — vor­aus­sicht­lich Okto­ber 2025 bis März 2026 — sowie zur jähr­li­chen Rhein­kir­mes plan­mä­ßig pausieren.

 

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