Zoll Düsseldorf findet in mehreren Koffern nichts als Zigaretten und leitet Strafverfahren ein
Die Freimenge im Flugverkehr beträgt pro Person 200 Stück Zigaretten. Dass diese von einem Reisenden erheblich überschritten wurde, stellte der Zoll am Düsseldorfer Flughafen am 25. Januar 2025 bei einem jungen Mann fest.
Der 23-jährige bulgarische Staatsangehörige reiste an diesem Tag aus Istanbul (Türkei) nach Deutschland ein. Im Gepäck hatte er zwei Koffer, eine Umhängetasche sowie einen Rucksack. Als er gerade den Zollbereich durch den grünen Ausgang verlassen wollte und damit angab, nichts anzumelden zu haben, sprachen ihn die Kollegen des Zolls an und baten zur Gepäckkontrolle.
Auf den Röntgenbildern wurde schnell deutlich, dass beide Koffer und der Rucksack voll mit Zigaretten waren. Lediglich in der Umhängetasche befanden sich persönliche Gegenstände. Bei der anschließenden Zählung erschien dann Stange nach Stange, sodass letztendlich eine Menge von insgesamt 30.000 Stück Zigaretten vor den Zollbeamten auf dem Tisch lag.
Der Reisende erklärte den Zöllnern, dass die ganzen Zigaretten gar nicht für ihn seien, sondern dass er sie lediglich für einen Freund nach Deutschland mitbringen würde. Dieser habe ihm versichert, dass es überhaupt kein Problem sei und er mit einer solchen Menge bedenkenlos einreisen könne.
Das sahen die Beamten jedoch anders.
Aufgrund der großen Menge gingen sie von einer gewerblichen Einfuhr aus und nicht, wie der Reisende angab, von einem Mitbringsel für einen Freund. Sie beschlagnahmten die Zigaretten und leiteten noch vor Ort ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung gegen den Reisenden ein.
Dieser konnte im Anschluss seine Reise fortsetzen. Die Zigaretten jedoch wird er nicht zurückerhalten – sie werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.