Symbolbild Polizei © Lokalbüro

Sym­bol­bild Poli­zei © Lokalbüro

 

Blut­probe, Straf­an­zeige und Mobil­te­le­fon beschlagnahmt

Düs­sel­dorf (ots) – Sonn­tag, 9. Februar 2025, 05:13 Uhr

Im wahrs­ten Sinne eine dumme Schnaps­idee hatte am Sonn­tag­mor­gen ein 19 und 27 Jahre altes Pär­chen, das sich im betrun­ke­nen Zustand hin­ter das Steuer eines Ret­tungs­wa­gens der Feu­er­wehr Düs­sel­dorf setzte und vom Ein­satz­ort meh­rere Meter weg­fuhr. Die von der Besat­zung hin­zu­ge­ru­fe­nen Ein­satz­teams der Poli­zei konn­ten das Pär­chen kurz dar­auf in unmit­tel­ba­rer Umge­bung anhalten.

Die Ret­tungs­wa­gen­be­sat­zung war zu einem medi­zi­ni­schen Not­fall in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus geru­fen wor­den. Die Ret­tungs­sa­ni­tä­ter stell­ten das Ret­tungs­fahr­zeug vor der Ein­sat­zört­lich­keit mit lau­fen­dem Motor ab und bega­ben sich unver­züg­lich zum Patienten.

Just in die­sem Moment kam das stark alko­ho­li­sierte Pär­chen des Weges und ent­schloss sich, im wahrs­ten Sinne des Wor­tes, zu der Schnaps­idee, mit dem Ret­tungs­wa­gen ein paar Meter zu fah­ren. Da einer der bei­den Ret­tungs­sa­ni­tä­ter zum Fahr­zeug zurück­musste, um ein Medi­ka­ment zu holen, stellte er mit Ent­set­zen fest, dass der Ret­tungs­wa­gen ver­schwun­den war. Statt­des­sen ent­deckte er die­sen circa 100 Meter wei­ter auf der Schirmerstraße.

In die­sem Moment setzte der Ret­tungs­wa­gen rück­wärts auf den Ret­tungs­sa­ni­tä­ter zu. Die­ser lief sofort auf sein Ein­satz­fahr­zeug zu und konnte auf dem Fah­rer­sitz die 27-jäh­rige Tat­ver­däch­tige erken­nen – neben ihr auf dem Bei­fah­rer­sitz ihr 19-jäh­ri­ger Beglei­ter. Die­ser hielt ein Smart­phone in der Hand und machte offen­kun­dig Sel­fies von sich und der 27-Jährigen.

Der Sani­tä­ter kom­pli­men­tierte das ange­trun­kene Duo aus dem Fahr­zeug und rief die Poli­zei. Die 27-Jäh­rige ver­suchte sich mit der Aus­sage zu recht­fer­ti­gen, dass der Ret­tungs­wa­gen im Weg gestan­den habe und sie nicht ver­stehe, „wo das Pro­blem sei“.

Die 27-jäh­rige Düs­sel­dor­fe­rin mit deut­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit und der 19-jäh­rige Düs­sel­dor­fer mit pol­ni­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit konn­ten wenig spä­ter im Rah­men der Fahn­dung in Tat­ort­nähe ange­hal­ten und über­prüft werden.

Der 19-Jäh­rige konnte nach der Fest­stel­lung sei­ner Per­so­na­lien und der Beschlag­nahme sei­nes Mobil­te­le­fons vor Ort ent­las­sen wer­den. Die 27-Jäh­rige führte kei­ner­lei Aus­weis­pa­piere mit sich und zeigte sich äußerst aggres­siv und reni­tent. Sie wurde zur Iden­ti­täts­fest­stel­lung und Blut­pro­ben­ent­nahme zur Poli­zei­wa­che gebracht, wo sie mas­si­ven Wider­stand leistete.

Nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men konnte sie ent­las­sen wer­den. Beide erwar­tet nun eine Straf­an­zeige. Der Düs­sel­dor­fe­rin wurde bis auf Wei­te­res das Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen unter­sagt. Die Ermitt­lun­gen dau­ern an.