Neben der Ajudantur, Polizeipräsidentin Miriam Brauns, Prinz Andreas I. und Venetia Evelyn,Andreas Hartnigk, Vorsitzender der Verkehrswacht Düsseldorf, von der PolizeiKathrin Rothe und Reiner Schiffer  Lokalbüro

Neben der Aju­dan­tur, Poli­zei­prä­si­den­tin Miriam Brauns, Prinz Andreas I. und Vene­tia Eve­lyn, Andreas Hart­nigk, Vor­sit­zen­der der Ver­kehrs­wacht Düs­sel­dorf, von der Poli­zei Kath­rin Rothe und Rei­ner Schif­fer © Lokalbüro

 

Die Annahme, dass Alko­hol und die Teil­nahme am Stra­ßen­ver­kehr mit­ein­an­der ver­ein­bar sind, ist eine gefähr­li­che Illu­sion. Gerade in der Kar­ne­vals­zeit, wenn aus­ge­las­sen gefei­ert wird, müs­sen sich alle Ver­kehrs­teil­neh­mer der Risi­ken bewusst sein. Aus die­sem Grund star­ten die Ver­kehrs­wacht Düs­sel­dorf, das Düs­sel­dor­fer Prin­zen­paar sowie die Poli­zei Düs­sel­dorf eine gemein­same Kam­pa­gne, um auf die Gefah­ren von Alko­hol im Stra­ßen­ver­kehr auf­merk­sam zu machen.

Gemein­sa­mer Appell an alle Jecken

Das Düs­sel­dor­fer Prin­zen­paar, Prinz Andreas I. und Vene­tia Eve­lyn, setzt sich als Vor­bild für einen ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Umgang mit Alko­hol im Stra­ßen­ver­kehr ein. Die klare Bot­schaft lau­tet: Wer getrun­ken hat, lässt das Auto, Fahr­rad oder den E‑Scooter ste­hen und nutzt statt­des­sen die öffent­li­chen Verkehrsmittel.

Poli­zei­prä­si­den­tin Miriam Brauns erklärt: „Wer Bus und Bahn nutzt, kommt gar nicht erst in die gefähr­li­che Ver­su­chung, sich alko­ho­li­siert ans Steuer zu setzen.“

Gerade die soge­nannte “rela­tive Fahr­un­tüch­tig­keit” kann bereits ab einem Blut­al­ko­hol­wert von 0,3 Pro­mille und erkenn­ba­ren Aus­fall­erschei­nun­gen eine Straf­an­zeige nach sich zie­hen. Andreas Hart­nigk, Vor­sit­zen­der der Ver­kehrs­wacht Düs­sel­dorf, betont: „Null Pro­mille ist eine klare Grenze.“

Erwei­ter­tes Ver­kehrs­an­ge­bot der Rheinbahn

Um eine sichere Heim­fahrt zu gewähr­leis­ten, erwei­tert die Rhein­bahn ihr Ange­bot an den Kar­ne­vals­ta­gen erheb­lich. Dies bie­tet eine prak­ti­sche und sichere Alter­na­tive für alle Feiernden.

Pro­mil­le­gren­zen und Konsequenzen

Wer alko­ho­li­siert mit dem Fahr­rad, Pedelec oder E‑Bike unter­wegs ist, ris­kiert nicht nur die eigene Sicher­heit, son­dern auch harte Strafen:

  • Fahr­rad oder Pedelec:
    • Ab 0,3 Pro­mille: Straf­an­zeige bei Ausfallerscheinungen
    • Ab 1,6 Pro­mille: 3 Punkte in Flens­burg, Geld­strafe, medi­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­sche Unter­su­chung (MPU), mög­li­ches Fahrverbot
  • E‑Bike oder S‑Pedelec:
    • Ab 0,5 Pro­mille: 500 Euro Buß­geld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    • Ab 1,1 Pro­mille: Straf­tat mit Frei­heits- oder Geld­strafe, 3 Punkte, Füh­rer­schein­ent­zug bis zu 6 Monate

Ver­stärkte Poli­zei­kon­trol­len zum Karneval

Alko­hol am Steuer ist eine der Haupt­ur­sa­chen für Unfälle. Die Poli­zei Düs­sel­dorf kün­digt daher ver­stärkte Kon­trol­len wäh­rend der Kar­ne­vals­tage an. Eine “när­ri­sche Tole­ranz” gibt es hier nicht.

Andreas Hart­nigk warnt ein­dring­lich: „Wer alko­ho­li­siert im Stra­ßen­ver­kehr unter­wegs ist, bringt sich und andere in Gefahr. Bereits geringe Men­gen Alko­hol kön­nen das Reak­ti­ons­ver­mö­gen beein­träch­ti­gen und zu einem gefähr­li­chen Tun­nel­blick führen.“

Die Ver­kehrs­wacht Düs­sel­dorf erin­nert daran: “Vor Gericht hel­fen keine Büt­ten­re­den – das ganze Jahr über kann Ascher­mitt­woch sein.” Wer sicher durch die Kar­ne­vals­zeit kom­men will, ent­schei­det sich für eine alko­hol­freie Heim­fahrt oder nutzt die öffent­li­chen Verkehrsmittel.