Von Chris­tof Roche

Die Stadt Düs­sel­dorf will keine Rechts­mit­tel gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss des Eisen­bahn-Bun­des­amts (EBA) ein­le­gen, der für den künf­ti­gen Rhein-Ruhr-Express (RRX) im Düs­sel­dor­fer Nor­den auf eine ober­ir­di­sche Lösung mit zusätz­li­chen Glei­sen sowie Lärm­schutz­wän­den setzt. Wie aus infor­mier­ten Krei­sen ver­lau­tete, sei die Stadt nach inten­si­ven Bera­tun­gen mit exter­nen Rechts­exper­ten zu dem Schluss gekom­men, dass sie gegen den Grund­satz­ent­scheid des EBA keine wirk­li­chen recht­li­chen Mit­tel in der Hand habe. Eine Klage würde ledig­lich das Pro­jekt um Jahre ver­zö­gern, letzt­lich aber nicht stop­pen kön­nen, hieß es in den Kreisen.

Für den Rhein-Ruhr-Express sollen im Düsseldorfer Norden zwei zusätzliche Gleise sowie Lärmschutzwände errichtet werden. © Christof Roche

Das EBA hatte im ver­gan­ge­nen Monat ent­schie­den, für den RRX im Abschnitt Kalkum–Angermund zwei zusätz­li­che Gleise ober­ir­disch zu ver­le­gen und ent­lang der Trasse bis zu sechs Meter hohe Lärm­schutz­wände zu errich­ten. Die von einer Bür­ger­initia­tive in Anger­mund gefor­derte Tun­nel­lö­sung hatte das Eisen­bahn-Bun­des­amt mit Ver­weis auf zu hohe Kos­ten verworfen.

Wie es wei­ter hieß, wolle die Stadt sich nun dar­auf kon­zen­trie­ren, in der Aus­füh­rungs­pla­nung ein Opti­mum für die betrof­fe­nen Bür­ger zu errei­chen. Dabei gehe es vor allem darum, bei der Wahl der Lärm­schutz­wände auf sol­che Mate­ria­lien und Inno­va­tio­nen zurück­zu­grei­fen – wie etwa Dif­f­rak­to­ren und Reso­na­to­ren –, die best­mög­lich den Schall absor­bie­ren. Außer­dem solle dar­auf geach­tet wer­den, dass Glas­ele­mente zum Ein­satz kom­men, um die Sicht auf die andere Seite der Gleise zu gewähr­leis­ten. Fer­ner müss­ten die Lärm­schutz­wände gegen Graf­fiti geschützt wer­den. Dies solle jetzt zeit­nah mit der Bahn ver­han­delt und fest­ge­schrie­ben wer­den. Soll­ten die Ver­hand­lun­gen in den kom­men­den Wochen nicht zu einem ein­ver­nehm­li­chen Ergeb­nis füh­ren, wolle die Stadt in die­sem Punkt Klage ein­rei­chen, um ihre Ansprü­che für die Zukunft auf­recht­zu­er­hal­ten. Über das Vor­ge­hen ins­ge­samt will der Stadt­rat den Krei­sen zufolge am 10. April entscheiden.