Fortuna Büdchen am Rhein © Lokalbüro

For­tuna Büd­chen am Rhein © Lokalbüro

 

Die Aus­ein­an­der­set­zung um das For­tuna-Büd­chen in Düs­sel­dorf spitzt sich zu. Trotz einer aus­ge­spro­che­nen Kün­di­gung set­zen die der­zei­ti­gen Päch­ter ihren Betrieb unver­än­dert fort. Die Eigen­tü­me­rin des Kiosks hat nun recht­li­che Schritte ein­ge­lei­tet und eine Räu­mungs­klage ein­ge­reicht, um die Betrei­ber­fa­mi­lie zum Ver­las­sen der Immo­bi­lie zu bewegen.

Wie eine Spre­che­rin des Land­ge­richts Düs­sel­dorf gegen­über der Rhei­ni­schen Post mit­teilte, ist die Klage bereits Ende Januar ein­ge­gan­gen. Das Ver­fah­ren läuft unter dem Akten­zei­chen 21 O 36/25. Eine ent­schei­dende Frist in dem Streit steht nun kurz bevor, was dem Fall zusätz­li­che Bri­sanz verleiht.

Die Eigen­tü­me­rin sieht sich offen­bar gezwun­gen, auf juris­ti­schem Wege für die Durch­set­zung ihrer Inter­es­sen zu sor­gen, nach­dem auf die Kün­di­gung keine Reak­tion im Sinne eines Aus­zugs erfolgte. Die Betrei­ber­fa­mi­lie hin­ge­gen zeigt sich bis­lang unbe­ein­druckt und führt den Kiosk­be­trieb wie gewohnt fort.

Der Fort­gang des Ver­fah­rens wird mit Span­nung erwar­tet, da das For­tuna-Büd­chen für viele Men­schen in Düs­sel­dorf mehr als nur ein Ver­kaufs­stand ist – es gilt als fes­ter Bestand­teil des Stadt­bil­des und besitzt einen hohen emo­tio­na­len Wert bei den Fans von For­tuna Düsseldorf.