
PFAS-Grundwassersanierungslage mit Kies- und Aktivkohlefiltern und Steuerungstechnik (blau) sowie Kammerfilterpresse (grün). © Landeshauptstadt Düsseldorf/Umweltamt
Zum Schutz vor PFAS-Umweltschadstoffen erneuert die Landeshauptstadt Düsseldorf zum 1. Mai 2025 das Nutzungsverbot von Gartenbrunnen und untersagt die Verwendung von Grundwasser in Teilen von Gerresheim, Vennhausen, Eller, Lierenfeld, Flingern und Oberbilk. Damit erneuert die Stadt das bereits seit 2010 bestehende Nutzungsverbot von Grundwasser aus Gartenbrunnen. Die Allgemeinverfügung zum Schutz vor PFAS-Umweltschadstoffen gilt zehn Jahre. Rund 8.500 Haushalte im betroffenen Gebiet erhalten die Informationen in den nächsten Tagen per Briefpost. Weiterhin untersagt bleibt die Nutzung in Teilen von Benrath und Urdenbach sowie Lohausen und Kaiserswerth. Informationen zu den Verunreinigungsbereichen sind abrufbar unter: www.duesseldorf.de/pfas.
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind der Grund für die Verbotsverfügungen. Eine Gefährdung der Gesundheit kann bei langfristiger Nutzung des verunreinigten Grundwassers nicht ausgeschlossen werden. Die Verwendung von Grundwasser zu Bewässerungszwecken ist daher im Sinne eines vorbeugenden Boden- und Gesundheitsschutzes untersagt. Was viele nicht wissen: Das Befüllen von Planschbecken oder Abspritzen von Flächen, das Waschen mit oder gar Trinken von Wasser aus Gartenbrunnen ist aus Hygienegründen generell nicht erlaubt. Grundwasser aus Gartenbrunnen entspricht nämlich nicht den hygienischen Anforderungen an Leitungswasser und unterliegt auch nicht der ständigen Kontrolle und Überwachung, die erforderlich ist.
Die Allgemeinverfügung für Teile von Gerresheim, Vennhausen, Eller, Lierenfeld, Flingern und Oberbilk wurde am Samstag, 26. April 2025, im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Sie gilt bis 30. April 2035. Das Gebiet der Nutzungsuntersagung wird regelmäßig überwacht und – abhängig von der weiteren Entwicklung der Verunreinigung – angepasst.
Ursache für die Verunreinigung im Grundwasser und die aktuelle Verfügung ist ein Löschschaumeinsatz beim Großbrand einer Lagerhalle (Lager 61) auf dem Gelände der ehemaligen Glashütte im Jahr 2001. Im Jahr 2009 wurde in Gerresheim die Grundwasserverunreinigung mit PFAS festgestellt. Sie hat sich etwa 3,5 Kilometer bis westlich der Werdener Straße ausgebreitet. Sowohl an der Eintragsstelle als auch an der Fahnenspitze werden Grundwassersanierungen betrieben, so dass eine weitere Ausbreitung der Schadstoffe unterbunden werden kann und die Schadstoffkonzentrationen abnehmen.
Im Jahr 2010 wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die erlaubnisfreie Verwendung von Grundwasser im Gebiet der PFAS-Grundwasserverunreinigung untersagt wurde. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung wurde im Verlauf angepasst. Infolge weiterer Erkenntnisse über die Ausbreitung der Grundwasserverunreinigung wird der Untersagungsbereich gegenüber der bisher geltenden Allgemeinverfügung über den bisherigen Geltungsbereich hinaus nach Westen ausgedehnt.
Jochen Kral, Dezernent für Mobilität und Umwelt: “Schon 2007 wurden erste Untersuchungen und umfangreiche Tests, um geeignete Reinigungsverfahren zu finden, durchgeführt. Mit den nunmehr über 15 Jahren im Umgang mit PFAS-Boden- und Grundwasserverunreinigungen haben wir eine Menge Erfahrungen gesammelt. Wir kennen die Verunreinigungsbereiche im Stadtgebiet und gehen die Beseitigung der Grundwasserschäden aktiv an.”
Auch in Teilen von Lohhausen und Kaiserswerth sowie Benrath und Urdenbach liegen großflächige Grundwasserverunreinigungen mit PFAS vor. Die Grundwassernutzung ist dort ebenfalls untersagt.
PFAS – eine Stoffgruppe von Chemikalien, deren Problematik erst spät erkannt wurde
Die Stoffgruppe der PFAS umfasst nach letzten Schätzungen mehr als 10.000 verschiedene Verbindungen. PFAS kommen nicht natürlich vor und werden seit den späten 1940er Jahren hergestellt. PFAS sind wasser‑, fett- und schmutzabweisend sowie chemisch und thermisch sehr stabil, daher wurden sie zunächst als sehr vorteilhaft eingeschätzt und unter anderem für Pfannenbeschichtungen und Funktionskleidung verwendet. Leider reichern sich PFAS aufgrund ihrer Langlebigkeit fortwährend in der Umwelt an, und gelten als “Ewigkeitschemikalien”. In den vergangenen Jahren ließen sich bei bestimmten PFAS neben Wirkungen in der Umwelt auch gesundheitsschädliche Wirkungen bei Menschen nachweisen. Die Einzelverbindung Perfluoroktansäure PFOA wurde 2023 als krebserregend eingestuft. Belastetes Grundwasser aus Gartenbrunnen zu verwenden, kann die Schadstoffe mit dem Gießwasser in zuvor nicht verunreinigte Bodenbereiche sowie in Nutz- und Zierpflanzen verlagern. Nahrungsmittel gelten als Hauptaufnahmepfad für den Menschen.
Das Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz in Düsseldorf ist nicht PFAS-belastet und kann unbedenklich weiterhin genutzt werden.
Sollten von dem Nutzungsverbot betroffene Anwohner Fragen hinsichtlich der Allgemeinverfügung zum Schutz vor PFAS haben, ist das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Düsseldorf per E‑Mail an altlastenauskunft@duesseldorf.de und telefonisch unter 0211–8925011 erreichbar.