Keine Fahrverbote für Düsseldorf vorgesehen
Nach Einarbeitung der Einwendungen aus der Offenlage legt die Bezirksregierung Düsseldorf die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Düsseldorf offen. Der Plan liegt ab heute (18. Januar 2019) zur Einsicht offen, bevor er dann am 1. Februar 2019 in Kraft tritt.
Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan Düsseldorf enthält mehr als 60 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen.
Neben verkehrsbezogenen Maßnahmen an einzelnen Belastungspunkten im Stadtgebiet Düsseldorf sind dies zum Beispiel die Modernisierung der städtischen Fahrzeugflotte sowie die vollständige Neubeschaffung beziehungsweise Umrüstung der Busflotte der Rheinbahn AG.
Darüber hinaus wird die Stadt Düsseldorf etwa bis Ostern Umweltspuren auf der Merowingerstraße und Prinz-Georg-Straße stadteinwärts und ggf. auch stadtauswärts einrichten. Diese sollen von ÖPNV-Bussen, E‑Fahrzeugen und Radfahrern genutzt werden. Dies soll als Signal und Anreiz wirken, auf andere Transportmittel umzusteigen. Auf Basis dieser Erfahrungen soll ab Juni dann eine große Umweltspur von der Werstener Straße quer durch die Innenstadt über die Corneliusstraße, den Kö-Tunnel bis zur Kaiserstraße getestet werden. Hierfür wird auch die Nutzung durch Pkw mit drei Personen oder mehr rechtlich geprüft.
Ziel der Bezirksregierung ist es, den erforderlichen Stickstoffdioxidgrenzwert so schnell wie möglich einzuhalten, um die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner der belasteten Straßen zu schützen, ohne dabei die Mobilität in der Stadt unverhältnismäßig einzuschränken.
Der Luftreinhalteplan wird ab dem 18.01.2019 auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht (http://www.brd.nrw.de/bausteine/_MTT/MTT_aktuelle_offenlagen_fortsetzung.html) und ist für die Öffentlichkeit auch als Download zugänglich.