Blaugrüner Ring: Bürgerbeteiligung mit öffentlicher Ausstellung im Hofgarten
Drei Monate hatten die insgesamt 60 internationalen Planungsbüros Zeit, ihre Vision für die Zukunft des Blaugrünen Rings zu entwickeln. Diese Arbeiten werden zwischen dem 20. und 27. März öffentlich ausgestellt. Und zwar mitten im Herzen des Rings, auf großen wetterfesten Ausstellungswänden im Hofgarten rund um das Ratinger Tor.
Der südliche Flügel des Ratinger Tors (Maximilian-Weyhe-Allee/ Heinrich-Heine-Allee) wird in diesem Zusammenhang als Informations- und Beteiligungszentrum für die Öffentlichkeit dienen. Mitarbeiter des Projektteams werden täglich von 11 bis 18 Uhr (Donnerstag bis 20 Uhr) als Ansprechpartner vor Ort sein.
Diese einwöchige Ausstellung stellt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung rund um das Projekt Blaugrüner Ring dar. Die anonymisiert ausgestellten Entwürfe der Planungsbüros verstehen sich noch nicht als fertige Umsetzungskonzepte, sondern als Skizzen einer großen Idee entlang derer sich der Ring in den nächsten Jahren zu einer einzigartigen Flanier- und Museumsmeile entwickeln soll. Daher stehen die Entwürfe auch nicht zur Wahl bzw. zur Abstimmung durch die Bürgerschaft. Vielmehr sind die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer aufgefordert, durch ihre Kommentare die Aspekte kenntlich zu machen, die ihnen gefallen, die sie ablehnen oder die ihnen noch fehlen.
Düsseldorfs Innenstadt wird von einem einzigartigen Blaugrünen Ring umspannt.
Das Blau ist dabei der Rhein bzw. die lebendige Rheinuferpromenade. Eine urbane Wasserfront, die das Leben in Düsseldorf nahtlos mit dem großen Fluss verbindet. Das Grün bildet eine kulturhistorische Park- und Gartenachse, die Ehrenhof, Hofgarten, Königsallee, Ständehauspark und Spee‘schen Graben miteinander verbindet. Zusammen bilden das Blau und das Grün eine circa vier Kilometer lange Flaniermeile, auf der mühelos Düsseldorfs schönste Plätze, Aussichten und Sehenswürdigkeiten zu erleben sind – insbesondere weil viele der 20 Museen, viele Galerien und wichtige Kulturorte wie Tonhalle, Oper oder Schauspielhaus auf oder direkt an diesem Ring liegen. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich ein Gebiet von etwa 158 ha.