SEK­Ein­satz ( Symbolbild)

 

Durch­su­chun­gen und Fest­nah­men in Nord­rhein-West­fa­len und Baden-Würt­tem­berg wegen des Ver­dachts der Vor­be­rei­tung einer schwe­ren staats­ge­fähr­den­den Gewalttat

Die Zen­tral­stelle Ter­ro­ris­mus­ver­fol­gung Nord­rhein-West­fa­len (Zen­Ter NRW) bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf führt ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen eine Gruppe von min­des­tens 6 Per­so­nen, gegen die der Ver­dacht der Vor­be­rei­tung einer schwe­ren staats­ge­fähr­den­den Gewalt­tat sowie der Ver­ab­re­dung zum Mord und Her­bei­füh­rung einer Spreng­stoff­ex­plo­sion u. a. besteht (§§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 30 Abs. 2, 211, 308 StGB).

Den Mit­glie­dern der Grup­pie­rung wird vor­ge­wor­fen, ent­we­der als Zelle der ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung des so genann­ten “Isla­mi­schen Staa­tes” (IS) oder als Befür­wor­ter der Ziele die­ser Orga­ni­sa­tion sich Waf­fen und/oder Spreng­stoff ver­schafft zu haben, um damit in der Zukunft einen noch nicht kon­kret geplan­ten Anschlag auf dem Gebiet der Bun­des­re­pu­blik zu begehen.

Im Rah­men der Ermitt­lun­gen gegen diese Grup­pie­rung durch­such­ten meh­rere hun­dert Beamte der Poli­zei am Frei­tag, den 29. März 2019 und in der Nacht zum dar­auf­fol­gen­den Sams­tag meh­rere Objekte in Nord­rhein-West­fa­len und Baden-Würt­tem­berg (Düs­sel­dorf, Essen, Wup­per­tal, Ulm, Duis­burg, Mön­chen­glad­bach, Cas­trop-Rau­xel, Dül­men, Self­kant, Lotte sowie Leich­lin­gen). Wegen der mög­li­chen Gefähr­dung durch Schuss­waf­fen oder Spreng­stoff wur­den an meh­re­ren Orten Spe­zi­al­kräfte der Poli­zei ein­ge­setzt. Zur Auf­spü­rung etwa­iger Explo­siv­stoffe wur­den Spreng­stoff­spür­hunde der Poli­zei mit­ge­führt. Bei den vor­ge­nann­ten Durch­su­chungs­maß­nah­men haben sich ent­ge­gen der Ver­dachts­lage keine Hin­weise auf Waf­fen oder Spreng­stoff erge­ben. Vor die­sem Hin­ter­grund wurde hin­sicht­lich der zunächst vor­läu­fig fest­ge­nom­me­nen elf männ­li­chen Per­so­nen im Alter zwi­schen 22 und 35 Jah­ren über­wie­gend tadschi­ki­scher Natio­na­li­tät zwi­schen­zeit­lich die Ent­las­sung aus dem Poli­zei­ge­wahr­sam angeordnet.

Einer der Aus­lö­ser für die kon­zer­tierte Aktion war der gemein­ge­fähr­li­che Ein­satz eines Kraft­fahr­zeu­ges durch einen eben­falls tadschi­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen in der Esse­ner Innen­stadt am Frei­tag­vor­mit­tag, bei der sich zunächst eine Ver­bin­dung mit dem hier geführ­ten Ermitt­lungs­kom­plex nicht aus­schlie­ßen ließ. Zwi­schen­zeit­lich steht aller­dings fest, dass kein Zusam­men­hang besteht.

Wei­tere Anga­ben kön­nen mit Blick auf die lau­fen­den Ermitt­lun­gen der­zeit nicht getä­tigt werden.