Wie das Erzbistum Köln heute mitteilt, bleibt Monsignore Hennes weiterhin beurlaubt.
In der Mitteilung heißt es:
Kirchenrechtliche Vorprüfung beginnt - Kein strafrechtlich relevanter Vorwurf
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat mitgeteilt, dass sie die gegen den beurlaubten Stadtdechanten Monsignore Ulrich Hennes eingeleiteten Ermittlungen mangels Tatverdachts eingestellt hat. Monsignore Hennes ist damit keinem strafrechtlich relevanten Vorwurf mehr ausgesetzt. Wie mitgeteilt ist der jetzt erfolgte Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Voraussetzung für die kirchenrechtliche Vorprüfung der Angelegenheit.
Das Erzbistum Köln hat nun einen externen kirchenrechtlichen Sachverständigen beauftragt, den Sachverhalt disziplinarisch und dienstrechtlich zu prüfen. Die Beurlaubung von Monsignore Hennes bleibt bis zum Abschluss dieser kirchenrechtlichen Vorprüfung in Kraft. (pek190617-he)