Auto­freier Sonn­tag on den 70er Foto: WDR

 

 

Mit einem auto­freien Sonn­tag in Tei­len der Innen­stadt setzt die Lan­des­haupt­stadt ein Signal für nach­hal­tige Mobilität/Öffentliche Nah­ver­kehrs­mit­tel sind an die­sem Tag kos­ten­frei nutzbar

Ein Teil der Düs­sel­dor­fer Innen­stadt bleibt am Sonn­tag, 15. Sep­tem­ber, 11 bis 18 Uhr auto­frei. Die Lan­des­haupt­stadt setzt damit ein Zei­chen für nach­hal­tige Mobi­li­tät. Öffent­li­che Nah­ver­kehrs­mit­tel kön­nen an die­sem Tag im gesam­ten Stadt­ge­biet rund um die Uhr kos­ten­los genutzt wer­den. Anlass bil­den mit dem Hohe-Straße-Fest, dem Welt­kin­der­tag und dem Fisch­markt gleich drei Ver­an­stal­tun­gen. Sie kön­nen — wie Teile der Innen­stadt auch — an die­sem Sonn­tag auto­frei genos­sen werden.

“Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf för­dert die umwelt­freund­li­che und emis­si­ons­freie Mobi­li­tät und möchte mit dem auto­freien Sonn­tag dazu ein Signal set­zen. Das passt auch her­vor­ra­gend zur Euro­päi­schen Mobi­li­täts­wo­che, einer Kam­pa­gne der Euro­päi­schen Kom­mis­sion, die in die­sem Jahr unter dem Motto ‘Fuß­ver­kehr’ steht. Ich bin mir sicher, dass sich die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dar­auf freuen, Düs­sel­dorfs City ein­mal ohne Auto zu erle­ben und einen Aus­blick auf eine Ver­kehrs­wende zu erhal­ten”, betonte Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Geisel.

An der Hein­rich-Heine-Allee gibt es, pas­send zum auto­freien Sonn­tag, eine Info-Meile, bei der sich städ­ti­sche Insti­tu­tio­nen prä­sen­tie­ren und über Umwelt- und Nach­hal­tig­keits­the­men informieren.

Kos­ten­freier Öffent­li­cher Nahverkehr
Bei den öffent­li­chen Nah­ver­kehrs­mit­teln, die kos­ten­los am Sonn­tag, 15. Sep­tem­ber, im Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet ganz­tä­gig genutzt wer­den kön­nen, han­delt es sich im Detail um Busse, Stra­ßen- und Stadt­bah­nen sowie S‑Bahnen, Regio­nal­bah­nen und Regio­nal­ex­press­züge. Start und Ziel­punkt der Fahr­ten muss jeweils im Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet lie­gen. An die­sem Sonn­tag sind laut der Rhein­bahn auch die Metro­busse im Ein­satz. Die Stra­ßen und Stadt­bah­nen des Unter­neh­mens ver­keh­ren nach Samstagsfahrplan.

Das auto­freie Gebiet
Das Sperr­ge­biet in der Innen­stadt liegt inner­halb fol­gen­der befahr­ba­rer Stra­ßen: Rhein­ufer­tun­nel, Maxi­mi­lian-Weyhe-Allee, Harold­stra­ße/­Graf-Adolf-Straße, Ber­li­ner Allee/Kö-Bogen-Tun­nel (Fahr­be­zie­hung Nord-Süd). Ein­satz­fahr­zeuge von Poli­zei, Feu­er­wehr und Ret­tungsdienst sind wäh­rend der gesam­ten Zeit jeder­zeit in der Lage gesperrte Gebiete zu erreichen.

Aus­fahr­ten aus dem gesperr­ten Gebiet sind jeder­zeit mög­lich. Für drin­gend not­wen­dige Ein­fahr­ten in den gesperr­ten Teil der Innen­stadt sind drei eigens ein­ge­rich­tete Ein­fahrts­schleu­sen vor­han­den, über die die Ein- und Aus­fahrt erfolgt. Das gesperrte Gebiet und die ent­spre­chen­den Ein­fahrts­schleu­sen sind im Sperr­plan gekennzeichnet.

Der auto­freie Sonn­tag ist eine Ein­la­dung an alle Ver­kehrs­teil­neh­mer die gesperrte Innen­stadt anders und prak­tisch erleb­bar zu machen. Dabei ist ein Mit­ein­an­der und gegen­sei­tige Vor­sicht und Rück­sicht unab­ding­bar. Men­schen, die zwin­gend mit dem Auto inner­halb des gesperr­ten Gebie­tes fah­ren, sind auf­ge­for­dert, die Geschwin­dig­keit anzupassen.

Sepa­rate Infor­ma­tio­nen für Bewoh­ner und Anlie­ger folgen
Bewoh­ner, Anlie­ger sowie Hotels und Park­häu­ser im gesperr­ten Gebiet, aber auch Pfle­ge­dienste, Taxen und wei­tere Zufahrts­in­ter­es­sen­grup­pen wer­den noch sepa­rat durch die Lan­des­haupt­stadt informiert.

Bewoh­ner der für den all­ge­mei­nen Ver­kehr gesperr­ten Gebiete kön­nen diese jeder­zeit ver­las­sen. Die Stadt bit­tet alle Bewoh­ner, Anlie­ger sowie Besu­cher Auto­fahr­ten auf das Not­wen­dige zu redu­zie­ren und mit Alter­na­ti­ven, wie mit dem Fahr­rad, zu Fuß oder mit dem kos­ten­frei nutz­ba­ren Bus­sen und Bah­nen, in die Innen­stadt und zu den Fes­ten zu kom­men. Wer einen Bewoh­ner­park­aus­weis für aus­ge­wie­sene Bewoh­ner­park­ge­biete besitzt, kann sich damit an den Ein­fahrt­schleu­sen ausweisen.

Zufahrts­be­rech­ti­gun­gen
Bewoh­ner sowie Gewer­be­trei­bende, die den gesperr­ten Bereich befah­ren müs­sen und kei­nen Bewoh­ner­park­aus­weis besit­zen, kön­nen für die­sen Tag eine Zufahrts­be­rech­ti­gung erhal­ten. Zufahrts­be­rech­ti­gun­gen kön­nen ab Don­ners­tag, 1. August, beim Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment kos­ten­los ange­for­dert werden:
— direkt über das Online-Antrags­for­mu­lar unter www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement
— per Mail unter autofrei.verkehr@duesseldorf.de.
— per­sön­lich mon­tags, 7.30 bis 15 Uhr und diens­tags bis frei­tags, 7.30 bis 13 Uhr, in Raum 19 im Erd­ge­schoss beim Amt für   Ver­kehrs­ma­nage­ment, Auf’m Hen­ne­kamp 45, 40225 Düsseldorf