Der Aufsichtsrat der Rheinbahn AG stellt nach Anhörung von Frau Lier und intensiver Prüfung fest, dass Frau Lier keine juristisch vorwerfbaren Pflichtverletzungen begangen hat. Frau Lier bedauert außerordentlich, dass sie durch ihr unsensibles, nicht den Gepflogenheiten der Rheinbahn AG entsprechendes Verhalten Anlass für eine solche Prüfung gegeben hat. Insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rheinbahn AG entschuldigt sich Frau Lier für die durch ihr Verhalten erlittenen Unannehmlichkeiten und das öffentliche Aufsehen. Dieses Aufsehen ist nicht zuletzt durch Indiskretionen innerhalb der Rheinbahn AG und die dadurch hervorgerufene Berichterstattung in der Presse entstanden.
Der Aufsichtsrat und Frau Lier sind sich vor diesem Hintergrund bewusst, dass für eine weitere Tätigkeit von Frau Lier als Vorstand der Rheinbahn AG keine erfolgversprechende Perspektive gegeben ist. Daher beenden Frau Lier und die Rheinbahn AG das Vorstandsamt einvernehmlich mit sofortiger Wirkung. Der Aufsichtsratsvorsitzende Thomas Geisel dankte Frau Lier für ihre Tätigkeit. Er wies darauf hin, dass er mit Frau Lier auch darüber gesprochen hat, ob und unter welchen Voraussetzungen die hohe Fachkompetenz von Frau Lier im Bereich “Connected Mobility” für die Stadt erhalten bleiben könne, beispielsweise in einer Funktion der noch zu gründenden “Mobilitätsgesellschaft”. Frau Lier kann sich vorstellen, eine derartige Funktion zu übernehmen, und ist bereit, dass eine entsprechende Vergütung auf die im Zusammenhang mit der Auflösung der Vorstandsfunktion bei der Rheinbahn AG vertraglich vorgesehene Abfindung angerechnet werden würde.
Der Aufsichtsrat der Rheinbahn AG wird auf der nächsten turnusmäßigen Aufsichtsratssitzung im Dezember 2019 über die weitere Besetzung des Vorstandes der Rheinbahn AG beraten.