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Feu­er­werk nur Sil­ves­ter und Neu­jahr zün­den — Ver­kaufs­start am Sams­tag, 28. Dezember

Das Ord­nungs­amt der Lan­des­haupt­stadt weist dar­auf­hin, dass zum Jah­res­wech­sel nur am Diens­tag, 31. Dezem­ber, und am Mitt­woch, 1. Januar, “geknallt” wer­den darf. Men­schen, die Feu­er­werks­kör­per frü­her oder auch spä­ter abbren­nen, bege­hen eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit einer Geld­buße geahn­det wer­den kann. Eben­falls geahn­det wird der Ver­kauf von Feu­er­werks­kör­pern mit Alters­be­gren­zung ab 18 Jah­ren an Kin­der und Jugendliche.

Der Ver­kauf beginnt am Sams­tag, 28. Dezem­ber. Das Abbren­nen von Feu­er­werk in der unmit­tel­ba­ren Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Senio­ren­hei­men sowie beson­ders brand­emp­find­li­chen Gebäu­den oder Anla­gen ist unter­sagt. Außer­dem gilt auch in die­sem Jahr ein Feu­er­werks­ver­bot in der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt von Diens­tag, 31. Dezem­ber, 20 Uhr, bis Mitt­woch, 1. Januar 2020, 6 Uhr. Wei­tere Infor­ma­tio­nen zum Feu­er­werks­ver­bot in der Alt­stadt: www.duesseldorf.de/ordnungsamt/feuerwerksverbot.html

Die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf erin­nert kurz vor dem Jah­res­wech­sel daran, dass es wegen unsach­ge­mä­ßen Umgangs mit Böl­lern und Rake­ten jedes Jahr an Sil­ves­ter und Neu­jahr zu Ein­sät­zen kommt, bei denen zum Teil schwere Ver­let­zun­gen behan­delt wer­den müs­sen. “Die Feu­er­wehr möchte nie­man­dem das Abschie­ßen von Feu­er­werk ver­bie­ten. Aber vor dem Gebrauch von Böl­lern, Knall­frö­schen, Gold­re­gen oder Rake­ten sollte sich jeder mit den Sicher­heits­hin­wei­sen ver­traut machen. Unsach­ge­mä­ßer Gebrauch kann zu erheb­li­chen gesund­heit­li­chen Schä­den bei Men­schen füh­ren oder auch Brände aus­lö­sen“, erklärt Feu­er­wehr­chef David von der Lieth.

Dies bestä­tigt die Sta­tis­tik der ver­gan­ge­nen Neu­jahrs­nächte. Immer wie­der kommt es zu Ver­bren­nun­gen im Gesicht und an den Hän­den, Augen­ver­let­zun­gen und Gehör­schä­den. Aber auch abge­ris­sene Fin­ger kön­nen das Resul­tat sein, wenn ein Böl­ler in der Hand explo­diert. Vom Sil­ves­ter­abend 2018 bis zum frü­hen Mor­gen des neuen Jah­res 2019 zum Bei­spiel muss­ten 157 Men­schen (2017/2018: 157) durch den Ret­tungs­dienst ver­sorgt wer­den. Die meis­ten davon kamen zur Behand­lung ins Kran­ken­haus. Die Feu­er­wehr weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass sich zum Jah­res­wech­sel 2018/19 sechs Men­schen (2017/18: sie­ben Men­schen) durch Feu­er­werks­kör­per ver­letzt haben. Diese nied­rige Anzahl ist vor allem auf das Feu­er­werks­ver­bot in der Alt­stadt zurückzuführen.

Auch die Brand­schutz­ein­hei­ten sind zum Jah­res­wech­sel beson­ders gefor­dert. In der Zeit von 22 Uhr am Sil­ves­ter­abend 2018 bis zum Neu­jahrs­mor­gen 2019 rück­ten die Feu­er­wehr­leute 62 Mal (2017/2018: 47 Mal) zu Brand­ein­sät­zen aus. Bei den meis­ten Brän­den in der Stadt han­delte es sich um Klein­brände, oft ver­ur­sacht durch Feu­er­werks­kör­per. Am Neu­jahrs­mor­gen um 0.30 Uhr wur­den meh­rere Feu­er­wa­chen zur Doro­theen­straße nach Flin­gern alar­miert. Dort hatte Dämm­ma­te­rial am Dach­stuhl gebrannt. Durch die Feu­er­wehr wur­den zur Brand­be­kämp­fung meh­rere Ein­satz­trupps, zum Teil über Dreh­lei­tern von außen, ein­ge­setzt. Alle Bewoh­ner des Hau­ses konn­ten das Gebäude vor Ein­tref­fen der Feu­er­wehr sicher ver­las­sen. Ver­letzt wurde nie­mand. Im wei­te­ren Ver­lauf wur­den die angren­zen­den Woh­nun­gen kon­trol­liert, um sicher zu gehen, dass für deren Bewoh­ner keine Gefahr besteht und der Brand sich nicht wei­ter aus­ge­brei­tet hat. Nach rund einer Stunde konnte durch den Ein­satz­lei­ter “Feuer aus” gemel­det werden.

Damit alle Düs­sel­dor­fer fried­lich und unbe­scha­det ins neue Jahr kom­men, hat die Feu­er­wehr Tipps zum sach­ge­rech­ten Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern und Rake­ten zusammengestellt:

  • Nur in Deutsch­land zuge­las­se­nes Feu­er­werk kau­fen und ver­wen­den. Die­ses ist am CE-Zei­chen mit der Regis­trie­rungs­num­mer 0589 zu erken­nen. Das Feu­er­werk wird in Deutsch­land durch das BAM – Bun­des­amt für Mate­ri­al­for­schung und ‑prü­fung – geprüft.
  • Feu­er­werks­kör­per weder in die Hände von Kin­dern und Jugend­li­chen (Aus­nahme sind für alle Alters­klas­sen frei gege­bene Pro­dukte) noch darf es durch alko­ho­li­sier­ten Men­schen ent­zün­det werden.
  • Unbe­dingt vor dem Zün­den die Gebrauchs­an­wei­sung lesen. Feu­er­werks­kör­per und Rake­ten nur im Freien verwenden.
  • Nach dem Anzün­den der Zünd­schnur min­des­tens acht Meter Sicher­heits­ab­stand um das Feu­er­werk herum einhalten.
  • Feu­er­werks­kör­per nicht von Bal­ko­nen wer­fen, Rake­ten nicht vom Bal­kon aus star­ten. Grund­sätz­lich Feu­er­werk nicht aus der Hand zün­den, son­dern auf den Boden legen und dann entzünden.
  • Aus­rei­chend Sicher­heits­ab­stand zu ande­ren Men­schen, Gebäu­den, Bäu­men und Fahr­zeu­gen einhalten.
  • Knal­ler nicht in Rich­tung von ande­ren Men­schen werfen.
  • Feu­er­werk nicht bün­deln oder gemein­sam anzün­den; auch nicht in Dosen, Fla­schen, Brief­käs­ten oder Alt­pa­pier­con­tai­nern zünden.
  • Beson­ders bei Kin­dern auf schwer ent­flamm­bare Klei­dung ach­ten, Sil­ves­ter keine Kunst­fa­ser­stoffe wie etwa Fleece anziehen.
  • Ver­meint­li­che Blind­gän­ger nicht anfas­sen, sie kön­nen auch noch ver­spä­tet zün­den. Kei­nes­falls nach­zün­den, wegen der zu kur­zen Zünd­schnur explo­diert der Knal­ler mög­li­cher­weise sofort. Blind­gän­ger mit Was­ser über­gie­ßen und unbrauch­bar machen, denn gerade für Kin­der, die sol­che Kra­cher nicht zün­den dür­fen, sind sie spä­tes­tens am nächs­ten Tag eine große Gefahr.
  • Rake­ten nur senk­recht star­ten. Dabei eine Fla­sche ver­wen­den. Die Fla­sche muss einen siche­ren Stand haben, am bes­ten aus einem Fla­schen­kas­ten her­aus. Kei­nes­falls Rake­ten aus der Hand starten.
  • Die Flug­bahn der Rakete abschät­zen und die Auf­treff­stelle nach dem Aus­bren­nen beobachten.
  • Nach Mög­lich­keit vor Sil­ves­ter brenn­bare Gegen­stände von Bal­ko­nen ent­fer­nen und Fens­ter schlie­ßen. Manch­mal wer­den Rake­ten gezielt in geöff­nete Fens­ter, auf Bal­kone oder andere brenn­bare Gegen­stände geschossen.
  • Bei Boden­feu­er­werk, wie Gold­re­gen die Rich­tung des Fun­ken­flu­ges beach­ten — dort soll­ten keine brenn­ba­ren Stoffe sein.
  • Bei Leucht­bat­te­rien auf die Stand­si­cher­heit ach­ten. Tipp: ein Brett als Unter­lage verwenden.
  • Spä­tes­tens am nächs­ten Mor­gen die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Geh­weg ent­sor­gen. Auf kei­nen Fall die Feu­er­werks­reste direkt nach dem “Knal­len” in der Müll­tonne ent­sor­gen, da glim­mende Reste auch noch nach Stun­den zu einem Brand in Müll­be­häl­tern füh­ren können.