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Seit Sams­tag wer­den Böl­ler und Rake­ten ver­kauft. Abbren­nen darf man sie aber nur am 31. Dezem­ber und am 1. Januar. Wer an ande­ren Tagen Feu­er­werks­kör­per abbrennt begeht eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die vom Ord­nungs­amt ver­folgt wird.

In der Alt­stadt gilt außer­dem ein Feu­er­werks­ver­bot von Diens­tag 31.12.2019 bis zum Mitt­woch, den 1. Januar 2020.

Über­all an den Zugän­gen zur Alt­stadt ste­hen ent­spre­chende Ver­bots­schil­der. Das Ver­bot wird von der Poli­zei und Ord­nungs­amt kontrolliert.